Hanna Wolf MdB
Pressemitteilung
2.10.1999
Geringfügigen Beschäftigung und Scheinselbständkeit:

Sachverständige bestärken Bundesregierung




Am 29. September 1999 fand eine Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung und der Scheinselbständigkeit statt. Dabei ist die Bundesregierung durch die Sachverständigen in ihrer Politik bestärkt worden.

So stellte der Vertreter des Verbandes Deutscher Renten-versicherungsträger in seiner Stellungnahme klar, dass die geringfügig Beschäftigten sehr wohl ein Interesse an einer Beitragsentrichtung haben müssten. Mit diesen Beiträgen werden schließlich nicht nur Ansprüche auf (geringe) Rentenzahlbeträge erworben, sondern es entstehen vollwertige Beitragszeiten, die bei der Wartezeit berücksichtigt werden, und den Anspruch auf Rehabilitationsleistungen, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten und die Rente nach Mindesteinkommen bewirken. 

Und auch in der Frage der Bekämpfung der Wettbewerbsverzerrung erhielt die SPD Unterstützung für ihre Position: Laut Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege haben sich seit der Einführung des Gesetzes die Chancen der Wohlfahrtsverbände, die bislang einer ‘Schmutz-Konkurrenz’ durch einzelne private Pflegedienstleister ausgesetzt waren, die Lohn-Dumping betrieben haben, auf dem Markt deutlich verbessert.

Die verbesserte Erfassung von Scheinselbständigkeit hat offenkundig ebenfalls nicht zu negativen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Hierzu merkte der Präsident des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen, Dr. Jürgen Brandt, an, dass sich die neue Regelung materiell nicht von der bisherigen Rechtsprechung der Gerichte unterscheide. Die vieldiskutierten Kriterien zur Erfassung seien schließlich nur Hilfskriterien. Das Problem bestände vielmehr darin, dass die Unternehmen die bisherige Rechtsprechung nicht zur Kenntnis genommen hätten.