Hanna Wolf MdB

Pressemitteilung

3.12.1999

Verwaltungsgericht stoppt Verkauf der Eisenbahnerwohnungen

Chance zur einvernehmlichen Lösung

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt erklärt die Münchner SPD-Bundestagsabgeordnete Hanna Wolf:

Das Verwaltungsgericht Frankfurt sieht in einem Verkauf der Eisenbahnerwohnungen die Auflösung einer betrieblichen Sozialeinrichtung, die mit den Bestimmungen des Eisenbahneuordnungsgesetzes von 1993 nicht vereinbar ist. Deshalb hat es der GdED Recht gegeben und den Verkauf gestoppt.

Dieser Stopp sollte nun genutzt werden, um doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die von den Eisenbahnergesellschaften vorgeschlagene Lösung würde dem Bund die dringend benötigten Mittel in den Haushalt bringen und die Eisenbahnerwohnungen blieben vor Spekulation geschützt. Bei dem hohen Bestand von Eisenbahnerwohnungen und dem allgemein hohen Mietniveau in München ist eine solche Lösung unbedingt vorzuziehen.

Ich erinnere daran, daß ich – wie auch die übrigen SPD-Bundestagsabgeordneten aus Bayern in der Fraktion gegen den Verkauf der Eisenbahnerwohnungen gestimmt habe. Meine Unterstützung gilt nach wie vor uneingeschränkt den Anliegen gerade der Münchner Eisenbahner.