| Montag, 10. Juli 2000
Im Bundestag beschlossen:
"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" wird nun gesetzlich festgeschrieben. Wissenschaftlichen Studien zufolge bestrafen immer noch rund 57 Prozent aller Eltern in Deutschland ihre Kinder mit Ohrfeigen oder Schlimmerem. Kinder, die Gewalt erleiden oder Gewalt zwischen den Eltern mit ansehen müssen, werden später 2 - 3 mal so oft selbst zu Gewalttätern werden wie gewaltfrei erzogene Kinder. Diesen Teufelskreis gilt es zu durchbrechen. Eltern werden durch das Gesetz nicht kriminalisiert. Sie sollen bei der Erziehung ihrer Kinder jede mögliche Hilfe erhalten, wie sie respektvoll und klar Grenzen setzen können. Mit der Aufnahme des Hilfeanspruchs in den Leistungskatalog des Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, KJHG) wird eine Grundlage für die erforderlichen Hilfen geschaffen. Kinder und Eltern können sich an Beratungs-, Betreuungs- und Familieneinrichtungen wenden. Sie bekommen umfangreiche Informationen, damit sie lernen können, dem Schreien, Schimpfen, Tadeln, Verhauen, Ohrfeigen, Schlagen und Schütteln ein anderes Verhalten entgegenzusetzen, das an dem Verstehen des Kindes orientiert ist. Erziehungsgeldgesetz: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter Mit der Reform des "Erziehungsurlaubs" und Verbesserungen beim Erziehungsgeld hat die rot-grüne Koalition die Voraussetzungen dafür verbessert, dass beide Eltern - Mütter und Väter - mehr partnerschaftliche Teilhabe an Familie und Beruf verwirklichen können. Die Reform wird unterstützt durch das Programm "Mann und Familie" sowie den Wettbewerb "Familienfreundlicher Betrieb" von Bundesministerin Bergmann. Die Bundesländer sind aufgerufen, nun ebenfalls zu mehr partnerschaftlicher Teilhabe beizutragen: Wir brauchen in Deutschland - insbesondere im Westen - verbesserte Kinderbetreuungsangebote und mehr Ganztagsschulen. Beim "Erziehungsurlaub", der demnächst "Elternzeit" heißen soll, gibt es folgende Verbesserungen: ? Beide Eltern können gemeinsam Erziehungsurlaub nehmen. ? Eltern werden flexibler: Sie
können ein Jahr von insgesamt drei Jahren mit Zustimmung des Arbeitgebers
in der Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen
und so zum Beispiel den Schulbeginn besser begleiten.
Für das Erziehungsgeld
ab dem siebten Lebensmonat wurden die Einkommensgrenzen erstmals seit 1986
angehoben,
im Schnitt um rund zehn Prozent. Die "Kinderkomponente" steigt sogar bis
2003 in drei Stufen um 24 Prozent. Für Eltern, die nur ein Jahr aus
dem Beruf aussteigen wollen, gibt es ein neues Angebot: Anstelle 600 Mark
über 24 Monate können sie 900 Mark für 12 Monate wählen.
Die Familienpolitik bleibt ein Schwerpunkt unserer rot-grünen Bundesregierung ? Unsere Steuersenkungspolitik begünstigt insbesondere Familien: Eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern wurde bereits in diesem Jahr um mehr als 50 Prozent von Steuern entlastet. Zahlte eine derartige Familie 1998 noch 4.752 Mark, zahlt sie in 2000 nur 2.116 Mark und in 2005 nur noch rund 700 Mark. ? Kindererziehung soll bei der Reform
der Rente und der geplanten Reform des AFG stärker als bisher honoriert
werden.
Hanna Wolf MdB
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