Hanna Wolf MdB
Pressemitteilung
9.7.1999
Gewaltfreie Erziehung als gesellschaftliches Leitbild verankern

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Das Gebot, Kinder gewaltfrei zu erziehen, soll als gesellschaftliches Leitbild im bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden. Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf setzt damit eine weitere Zielvorstellung der Koalitionsvereinbarung um.

Das Gebot, Kinder gewaltfrei zu erziehen, leistet einen wichtigen Beitrag zur Ächtung und Abkehr von Gewalt. In Deutschland tragen jährlich - zu viele - Mädchen und Jungen durch Gewaltmaßnahmen der Erziehungsberechtigten körperliche und seelische Schäden davon. Durch Schläge bedingte Todesfälle sind keine Seltenheit. In der Kindheit erlittene Gewalt wirkt sich häufig lebenslang aus. Zum Teil werden kindliche Opfer selbst später zu Gewalttätern. Die Einführung des Gebots gewaltfreier Erziehung in das Bürgerliche Gesetzbuch, schärft die allgemeine Aufmerksamkeit für das Problem der Gewalt gegenüber Kindern. Durch die Ächtung von Gewaltanwendung gegenüber Kindern können individuelle und gesellschaftliche Lern- und Umdenkungsprozesse eingeleitet und gefördert werden. Dies dient einer Erziehung zur Gewaltfreiheit und der Stärkung der Zivilität unserer Gesellschaft.

Der Gesetzentwurf entspricht auch den Intentionen der Kinderkommission des Bundestages, die sich in der letzten Legislaturperiode im Zuge der Beratungen der Kindschaftsrechtsreform ebenfalls für den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung eingesetzt hat. Auch die von Deutschland ratifizierte UN-Kinderkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen zu treffen, um Kinder vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen.

Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung bedeutet zugleich, daß das Kind als Person mit eigener Würde und als Träger von Rechten und Pflichten die Achtung seiner Persönlichkeit auch von Eltern verlangen kann. Gewaltfreie Erziehung wird also um des einzelnen Kindes Willen ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.

Die Gesetzesinitiative kann ihrem Ziel allerdings nur dann gerecht werden, wenn den Eltern zugleich Hilfe bei der Erziehung gerade in Konfliktlagen angeboten wird. Das Ziel einer angstfreien, auf Gewalt verzichtenden Erziehung muß allen Eltern deshalb auf geeignete Weise nähergebracht werden. Deshalb soll die Jugendhilfe Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen. Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie sollen allen Erziehungsberechtigten angeboten werden. Dies wird dazu beitragen, daß Erziehungsverantwortung besser wahrgenommen werden kann. Mit solchen Angeboten können Wege aufgezeigt werden, wie Konfliktsituationen in der Familie ohne Gewalt gelöst werden können.

Hanna Wolf MdB