| Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz
Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/19 vom 10.02.1995 Seite:
1315
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Das Wort hat die
Kollegin Hanna Wolf.
Hanna Wolf (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren!
Frau Nolte, zu Beginn meiner Rede möchte ich gerne auf Sie eingehen.
Sie
hatten beim Antritt Ihres neuen Amtes angekündigt, daß Sie
in dieser
Frage auf andere zugehen wollten. Ich habe Ihrer heutigen Rede dazu
nichts entnommen;
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Sie haben sich keinen Schritt in diese Richtung bewegt.
Ich will in dieser Debatte heute ganz speziell auf die Rolle der CSU
eingehen; denn sie ist die bestimmende Kraft bei dem CDU- und CSU-
Entwurf. Man könnte auch sagen: Wenn es die CSU nicht gäbe,
hätten wir
diese Debatte heute nicht mehr nötig. Aber die CSU ist da,
(Norbert Geis (CDU/CSU): Gott sei Dank! - Hubert Hüppe (CDU/CSU):
Was
habt ihr denn für eine Angst? Wenn ihr verfassungskonform seid,
dann
braucht ihr doch keine Angst zu haben!)
und aus Bayern kommt prompt wieder die Drohung mit dem Gang zum
Bundesverfassungsgericht - so angekündigt von Parteichef Waigel,
von
Frau Männle, die leider schon gegangen ist, und von Ihnen, Frau
Eichhorn. Wozu ringen wir hier eigentlich zum wiederholten Male um einen
Kompromiß?
(Hubert Hüppe (CDU/CSU): Dann seid doch verfassungskonform!)
Welche Achtung bringen Sie eigentlich der parlamentarischen Arbeit
entgegen?
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Der erneute Ruf nach dem Verfassungsgericht ist der reine Hohn; denn
Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden von der CSU immer nur
dann
anerkannt, wenn sie in deren eigene Ideologie passen. Bei der
steuerlichen Freistellung des Existenzminimums von Familien feilscht
doch der Bundesfinanzminister in unerträglicher Weise, um Geld
zu
sparen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Was sagt das Verfassungsgericht zur Reform des Abtreibungsrechts? Die
Frau soll entscheiden, und die Entscheidung soll ihr durch Hilfen statt
durch Strafen erleichtert werden. Sie hingegen setzen weiter auf
Strafen.
(Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Das glauben Sie doch selber nicht,
was Sie
sagen!)
Die Zeichen von Memmingen stehen wieder an der Wand. In anderen
Bundesländern hat man doch keine Ahnung mehr, wie die CSU den
alten §
218 in Bayern angewandt hat. Und wie geht sie mit dem neuen §
218 um?
Das Verhältnis der CSU zu Frauen ist von tiefem Mißtrauen
geprägt.
(Maria Eichhorn (CDU/CSU): Um Gottes willen! Das glauben Sie ja selber
nicht, was Sie sagen!)
Sie können die Frauen zwar nicht mehr bestrafen, aber nun gehen
Sie auf
ihr Umfeld los. Damit verschärfen Sie den Konflikt der Frauen
nur.
Das Dilemma der Frauen im Schwangerschaftskonflikt ist es ja gerade,
daß sie nicht nur ihre eigene Situation vor Augen haben. Sie
denken
ganzheitlich, zum Wohle des geborenen und des werdenden Lebens. Da
machen Sie jetzt eine neue Konfliktfront auf. Das ist einfach absurd!
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Frau Kollegin,
gestatten Sie eine
Zwischenfrage des Kollegen Geis?
Hanna Wolf (SPD): Nein, ich möchte jetzt zu Ende
reden.
Wo ist eigentlich die kinder- und frauenfreundliche Gesellschaft? Der
Anteil der Frauen an der Arbeitslosigkeit wird immer größer.
Der
Erziehungsurlaub endet oft mit Entlassungen, wie eine neue Untersuchung
der Bundesregierung über die neuen Länder belegt. Danach
wird - hören
Sie gut hin! - jeder zweiten Frau nach dem Erziehungsurlaub oder
während dessen gekündigt.
Die CSU hat in Bayern sofort nach dem Karlsruher Urteil die
Beratungsstellen unter Kontrolle zu bekommen versucht. Diese mußten
sich
nochmals schriftlich verpflichten, zum Leben hin zu beraten. Dabei
hatten alle bisherigen Anhörungen gezeigt, daß sie das ohnehin
schon
immer getan haben. Die Verpflichtungserklärungen waren also reine
Schikane. Auch hier Mißtrauen, selbst den katholischen Beratungsstellen
gegenüber.
(Maria Eichhorn (CDU/CSU): Eine Beratung zum Leben kann keine Schikane
sein, Frau Wolf!)
- Nein, das Mißtrauen lag darin, daß sie die Verpflichtungserklärung
noch einmal schriftlich abgeben mußten. Die Anhörungen haben
doch
ergeben: Die Beratungsstellen tun ja nichts anderes als genau das.
(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU/CSU)
Ich komme noch einmal auf Bayern zurück. Sie müssen das Karlsruher
Urteil auch in dem Punkt erst noch verwirklichen, wo es um
flächendeckende Zurverfügungstellung von Beratungsstellen
geht. Wie man
erfährt, findet das in Mittelfranken keinesfalls statt. Dort haben
Sie
zwar die Genehmigung gegeben, aber Sie verweigern "Pro familia" und
der
Inneren Mission die Förderung. Und wenn sie keine Förderung
bekommen,
gibt es keine Beratungsstellen.
(Maria Eichhorn (CDU/CSU): Weil die Bestimmungen nicht eingehalten
werden! Das ist ganz einfach!)
Auch hier tun Sie also nur das, was Ihnen in den Kram paßt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um das Für und Wider
in
bezug auf Abtreibung. Niemand ist dafür. Es geht um das beste
Schutzkonzept. Das Strafkonzept hat versagt. Wir wollen das Hilfekonzept
glaubwürdig durchsetzen. Das hat das Verfassungsgericht anerkannt.
Hilfe bedeutet z. B. der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Das ist heute vielfach bestätigt worden. Aber die Unionsparteien
verweigern bis heute jede Beteiligung des Bundes an der Umsetzung dieses
Rechtsanspruchs.
Geld haben Sie - der Finanzminister ist wieder gegangen - für die
steuerliche Absetzbarkeit der Haushaltshilfe und des Gärtners
für
diejenigen, die sich das leisten können. Für Kindergärten
für alle und
die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze im Erziehungsbereich
haben
Sie kein Geld.
(Beifall bei der SPD)
Die CSU bekämpft auch das Modell der Ganztagsschule, denn ihr
Familienkonzept beruht nur auf der individuellen und nicht auf der
gesellschaftlichen Problemlösung.
(Zuruf von der SPD: Das stimmt!)
Das Land Bayern ist beim Thema Rechtsanspruch besonders schlau. Die
Bestätigung dafür haben wir heute von Frau Männle bekommen.
Es gibt den
Rechtsanspruch von vornherein nicht. Durch einen simplen
Ressortverteilungstrick hat sich Bayern aus dem Gesetz herausgestohlen.
Medienwirksam wird zwar jede Eröffnung eines Kindergartens begangen,
besonders vor Wahlen; aber das nützt der Mutter, die für
ihr Kind keinen
Platz finden kann, überhaupt nichts. Sie wird zur Bittstellerin.
Die Ankündigung der Sozialministerin, daß Bayern diesen Anspruch
erfüllen will, hört sich ja gut an; nur gibt es den Rechtsanspruch
nicht. Das heißt, in Bayern kann niemand klagen, um diesen
Rechtsanspruch durchzusetzen. Gerade das ist aber nötig.
(Beifall bei der SPD)
Geradezu Bettlerinnen werden Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch
irgendwie finanzieren müssen. Die CSU schickt sie geradewegs zur
Sozialhilfe, wo doch eben die Vermeidung des Weges in die Abhängigkeit
von der Sozialhilfe ein Motiv von Schwangeren für die Abtreibung
sein
kann. Der Fünfte Familienbericht und der Armutsbericht der Kirchen
bestätigen die Frauen in ihren Befürchtungen: Sozialhilfe
lebenslang.
Und wer bezahlt die Sozialhilfe? Natürlich wieder die Kommunen.
Das ist
ein weiterer Faktor von vielen, die die Finanzkraft der Kommunen
schwächen.
Auf der anderen Seite sollen die Kommunen bezahlbare Wohnungen bauen.
Bezahlbare Wohnungen unterstützen selbstverständlich das
Konzept des
Schwangerenhilfegesetzes. Aber auch hier ist die Bundesregierung zuwenig
oder manchmal fast gar nicht tätig gewesen.
Was die CSU und auch die CDU den Schwangeren an sogenannten Hilfen je
nach Wohlwollen durch Stiftungen und Vereine anbietet, macht Frauen
letztlich immer zu Almosenempfängerinnen. Diese Hilfen bieten
die
Unsicherheit des Zufalls und nicht die Sicherheit des Rechts. Darauf
lassen sich keine Lebenschancen aufbauen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Warum rede ich hier soviel vom Geld? Ich tue das, weil der
Bundesfinanzminister gleichzeitig auch der CSU-Parteivorsitzende ist,
der Vorsitzende der Partei, die sich bei der Abtreibungsreform besonders
fundamentalistisch gibt. Merken Sie nicht, wie heuchlerisch es den
Frauen vorkommen muß, wenn Sie von dem absoluten Vorrang des
eigenständigen Lebensrechts des Kindes reden? Sie glauben nur
an Strafe
und rücken keinen Millimeter von Ihrer Position ab. Deshalb spreche
ich
hier von Fundamentalismus.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!)
Dazu paßt, daß zehn Herren von der CSU-Bundestagsfraktion
auch noch den
völlig indiskutablen, frauenfeindlichen und frauenverachtenden
Minderheitenantrag aus der Union unterschrieben haben. Auch das, was
wir
jetzt gerade von Frau Brudlewsky
gehört haben, erschreckt einen. Was machen Sie sich für ein
Bild von
Frauen!
(Beifall bei der SPD - Zuruf des Abg. Hubert Hüppe (CDU/CSU))
- Ja, es erschreckt einen, Herr Hüppe.
Zustände wie in den USA, wo Abtreibungsgegner die Kliniken belagern
und
Ärzte bedrohen - will das die CSU? Sie hat in Bayern bisher verhindert,
daß ambulante Abtreibungen im öffentlichen Krankenhaus stattfinden
können. Wo bleibt hier die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils?
Nein, Sie wollen, daß jeder weiß, was die Frau vorhat,
die sich in eine
bestimmte Privatpraxis begibt: Spießrutenlauf, eine Variante
des
Strafkonzepts der CSU. Auch die Ärzte werden damit an den Pranger
gestellt.
Ich hoffe, daß das Rollback der CSU und der CDU gegen Frauen keine
Mehrheit in diesem Parlament bekommt. Ich hoffe auf eine Mehrheit
diesseits des Unionsentwurfs. Die Frauen haben den Unionsentwurf nicht
verdient.
Meine Damen und Herren von der CSU, für einen erneuten Gang nach
Karlsruhe haben Sie nicht den geringsten gesellschaftlichen Konsens.
Bedenken Sie bitte, daß Sie damit das Ansehen des Parlaments
tiefgreifend beschädigen würden.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der
PDS - Zuruf von der CDU/CSU: Das beschädigt doch der, der verfassungswidrig
ist!)
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