Hanna Wolf MdB

stv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

13.03.2001

Lebenspartnerschaften: Standesamt kompetenteste Behörde für Eintragung - Brief an bayerischen Justizminister

Hanna Wolf MdB, München, Mitinitiatorin des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt:Bundestag und Bundesrat haben das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) verabschiedet und der Bundespräsident hat es unterschrieben. Damit tritt es am 1. August 2001 in Kraft.

Für die Verwaltungstätigkeit der Länder sind nun erhebliche Vorarbeiten zu leisten - z.B. die Vorbereitung der Lebenspartnerschaftsregister. Auch steht die Entscheidung an, welche Behörde für die Eintragung der Lebenspartnerschaften zuständig sein soll.Da das Gesetz ein nebeneinander Bestehen von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft ausschließt, ist das Standesamt die kompetenteste Behörde zur notwendigen Feststellung und Registrierung des Familienstandes.

Aufgrund vieler Anfragen habe ich mich deshalb in einem Brief an den bayerischen Staatsminister der Justiz Dr. Manfred Weiß mit folgenden Fragen gewandt:
1. Bei welcher bayerischen Behörde können bayerische Paare ab 1. August ihre Lebenspartnerschaft eintragen?
2. Wann ist mit der Vorlage eines bayerischen Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz
zu rechnen?
Die Bayerische Staatsregierung, die bekannter Maßen das Lebenspartnerschaftsgesetz entgegen der große Zustimmung der öffentlichen Meinung bekämpft, darf die Ausführung des Gesetzes nicht verschleppen. In Bayern müssen schließlich die gleichen Gesetze gelten, wie im übrigen Bundesgebiet.