Hanna Wolf MdB
Pressemitteilung
14.11.1999
"Aktuell aus dem Bundestag"

Die ökologische Steuerreform entlastet die Arbeit um 115 Milliarden Mark

Die ökologische Steuerreform ist ein wichtiger Baustein des Zukunftsprogramms 2000. Neben dem Steuerentlastungsgesetz mit seiner Entlastungswirkung von 40 Milliarden Mark im Jahr 2002, neben dem Familienförderungsgesetz und seiner Entlastungswirkung in beiden Stufen von 10 Milliarden Mark und neben der Unternehmenssteuerreform mit seiner Entlastungswirkung von mindestens 10 Milliarden Mark wird die ökologische Steuerreform im Jahr 2003 eine Entlastungswirkung für die Kosten der Arbeit in Höhe von 34 Milliarden Mark entfalten. 

Nehmen wir die erste Stufe der ökologischen Steuerreform, die jetzt am 12. November verabschiedete und die drei folgenden Stufen zusammen, so entlasten wir die Wirtschaft und die Arbeitnehmer allein durch diese Maßnahme um insgesamt 115 Milliarden Mark in fünf Jahren.

Und genau dieser Betrag kommt ungeschmälert in den Kassen der Rentenversicherungsträger an. Die Bundesregierung wird bis zum Jahr 2003 die Rentenversicherungsbeiträge auf deutlich unter 19 Prozent senken. Die ökologische Steuerreform ist damit ein ganz wichtiger Baustein für die Reform der Altersicherungssysteme und die Erneuerung des Generationenvertrags.

Mit der schrittweisen fünfstufigen ökologische Steuerreform wird Verbrauchern und Herstellern Gelegenheit gegeben, sich auf Energiespartechnik umzustellen. Dies gilt für Investitionsgüter ebenso wie für Haushaltsgeräte, Heizungssysteme oder Kraftfahrzeuge.

Bei den Kraftstoffpreisen bewegen wir uns mit unserer geringen Erhöhung von vier mal sechs Pfennig in der Schwankungsbreite der Preisentwicklung der vergangenen Jahre ohne steuerliche Einflüsse. 

Wir kündigen diese Schritte im Gesetz bereits an und geben Wirtschaft und Verbrauchern Gelegenheit zur ökologischen Anpassung.

Wir sind keineswegs allein mit unserer Ökologischen Steuerreform. Die skandinavischen Länder, die Niederlande, Großbritannien und Italien haben ähnliche Wege beschritten, nicht zuletzt auch die Schweiz. Frankreich will einen ähnlichen Weg beschreiten. 

Für München besonders wichtig: Im Rahmen der ökologischen Steuerreform haben wir auch etwas für den öffentlichen Personennahverkehr getan. Der Öffentliche Personennahverkehr wird gegenüber dem Individualverkehr deutlich besser gestellt. Ähnlich wie bereits bei der Belegung des Fahrstroms für Eisenbahnen und Oberleitungsbusse mit lediglich dem halben zusätzlichen Stromsteuersatz fördern wir in den weiteren Stufen den öffentlichen Busverkehr einschließlich aller Ersatzverkehre mit dem halben Mineralölsteuersatz. Dies ist eine Kraftanstrengung, der weitere Schritte hin zu mehr Attraktivität für den öffentlichen Personenverkehr folgen müssen.

Und auch das ist besonders wichtig für München: Die Ökosteuerreform ist ausgeprägt kommualfreundlich. Kommunalbetriebe kommen in den Genuß der ermäßigten Steuersätze. Die Stadtwerke erfahren eine Entlastung hinsichtlich der Kraftwärmekopplung. Die Verbraucher können das Ihre zur ökologischen Entwicklung ihrer Stadt tun, indem sie Kunden bei den Stadtwerken bleiben.
 

Hanna Wolf MdB

Mitglied des Vorstandes der

SPD-Bundestagsfraktion