14.12.99  

Durchbruch: Rot-Grün schützt ausländische Ehefrauen
 
 

14. Dezember 1999 - 0906

Pressemitteilung Durchbruch: Rot-Grün schützt ausländische Ehefrauen

Zum Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des § 19 Ausländergesetzes (Aufenthaltsrecht) erklären die stellvertretende frauenpolitische Sprecherin der SPD- Bundestagsfraktion, Hanna Wolf und die frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Irmingard Schewe- Gerigk:

Misshandelte ausländische Ehefrauen können ab sofort ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten. Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Ehebestandszeiten von vier auf zwei Jahre reduziert und Kriterien benennt, nach denen Frauen in Härtefällen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ohne Wartezeit in Anspruch nehmen können. Bisher mussten ausländische Ehefrauen aus Angst vor Ausweisung vier Jahre lang bei ihren gewalttätigen Ehemännern ausharren. Denn nur in aussergewöhnlichen Härtefällen erhielten sie ein Bleiberecht. Der § 19 Ausländergesetz wird nun dahingehend gefasst, dass die Voraussetzung dafür von der aussergewöhnlichen Härte auf die besondere Härte geändert wird. Sie kann sowohl im Inland als auch im Herkunftsland begründet sein.

Der Gesetzentwurf stellt auch klar, dass die Gründe, nach denen die Härtefälle anerkannt werden, nunmehr bundeseinheitlich geregelt werden. Bislang verfuhren hier die Bundsländer sehr unterschiedlich. Die neue Regelung wird die Frauen schützen, weil sie Rechtssicherheit und Klarheit für die Betroffenen schafft. Sie müssen nicht länger physische oder psychische Misshandlungen hinnehmen.

Darüber hinaus wird das Kindeswohl endlich berücksichtigt und kann zur Erteilung eines eigenständiges Aufenthaltsrechts führen. Weitere Gründe sind sexuelle Gewalt oder Missbrauch von Kindern, drohende gesellschaftliche Diskriminierung im Rückkehrland, Zwangsabtreibung oder die Betreuung eines behinderten Kindes.

Der Gesetzentwurf geht auf eine Fraueninitiative der rot- grünen Fraktionen zurück, die zum Ziel hat, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Opfer schützt und nicht mehr die Täter. Darauf haben die betroffenen Frauen schon lange gewartet.