Hanna Wolf MDB
Pressemitteilung
15.3.1999
Neuregelung der 630-Mark-Jobs besser als ihr Ruf

Wir haben im Wahlprogramm und in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, daß wir den Mißbrauch der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse stoppen wollen. Wir wußten, daß wir nicht alle zufrieden stellen können. Trotz massiver Kampagnen haben wir uns nicht abschrecken lassen, sondern nach einem tragfähigen Kompromiß gesucht, der allen Beteiligten gerecht wird.

Unsere Aufgabe war es, den dramatischen Anstieg von geringfügiger Beschäftigung zu stoppen. Denn 1997 wurden fast sechs Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse errechnet. Zunehmend haben Arbeitgeber diese Beschäftigungsverhältnisse genutzt, um Kosten zu sparen. Schließlich haben sie dann auch noch zum größten Teil die Pauschalsteuer auf die Beschäftigten abgewälzt. Das war der Anreiz für die Arbeitgeber.

Mit unserem Gesetz wird dieser Entwicklung ein Riegel vorgeschoben. Das geschieht dadurch, daß wir die 630-Mark-Grenze für Ost und West festschreiben, einen Sozialversicherungsbeitrag der Arbeitgeber in Höhe von 22 Prozent einführen, eine ordnungsgemäße An- und Abmeldung von Beschäftigten vorschreiben und endlich dafür sorgen, daß die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordnungsgemäße Arbeitsverträge und damit die ihnen zustehenden Rechte von den Arbeitgebern eingeräumt bekommen.

Für die Beschäftigten ist mit diesem Gesetz der Einstieg in die soziale Absicherung verbunden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bleiben für die Familienversicherten unverändert. Für die zwölf Prozent Arbeitgeberbeiträge in die Rentenkasse erwirbt eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Altersrente. Stocken die Beschäftigten den Beitrag von 12 Prozent auf 19,5 Prozent auf, erhalten sie die volle Berücksichtigung bei Wartezeit, Entgeltpunktberechnung, Reha, Rente nach Mindesteinkommen, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Rente und vorgezogener Altersgrenze. Das ist ein wichtiger Fortschritt und führt zu einer verbesserten Alterssicherung von Frauen.

Für die Arbeitgeber entstehen keine Mehrkosten, wenn sie die vorherige Pauschalsteuer in Höhe von 22,9 Prozent bezahlt haben. Wer richtig rechnet wird nun feststellen, daß es aufgrund des Verwaltungsaufwandes und der Arbeitsorganisation nunmehr für Arbeitgeber attraktiver sein müßte, sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsverhältnisse zu schaffen. Genau das wollen wir erreichen.

Wir wollen, daß die 630-Mark-Jobs - so wie es mal geplant war - wieder zur Ausnahme werden und nicht zur Regel.