16.03.00  

Bekämpfung von Gewalt durch aktives politisches Handeln
 
 

16. März 2000 - 0226

Stellv. Fraktionsvorsitzende AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hanna Wolf

Bekämpfung von Gewalt durch aktives politisches Handeln

Zur Unterrichtung der Bundesregierung zum Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des §19 Ausländergesetz erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ulla Schmidt, und die stellvertretende frauenpolitische Sprecherin, Hanna Wolf, der SPD-Bundestagsfraktion:

Unser Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine Gemeinschaftsarbeit der gesamten Bundesregierung: Die Beteiligung der Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Justiz, für Inneres, für Arbeit und Soziales, für Bildung und Forschung, für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit dokumentiert dies anschaulich.

Gewaltbekämpfung fängt mit Gewaltprävention an, beispiels weise in Schulen und Jugendeinrichtungen. Damit verbunden ist die Überwindung von alten Rollenklischees und dem Erlernen von Rücksichtnahme auf Schwächere, auf alte Frauen, behinderte Frauen und ausländische Frauen.

Der Neuregelung des § 19 Ausländergesetz verkürzt die Min destdauer der erforderlichen Ehejahre für die Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts von misshandelten Ehefrauen auf zwei Jahre. Ebenso soll nun bereits bei Vorliegen einer “besonderen Härte” die Erteilung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts möglich sein. Und endlich wird nun auch das Kindeswohl hierbei eine angemessene Rolle spielen.

Wir sagen der Gewalt in der Familie den politischen Kampf an, denn wir wollen Kindern endlich ihr Recht auf gewaltfreie Erziehung sichern. Es soll keinen “Klaps zur rechten Zeit” geben - genausowenig wie sich kein Ehemann oder Partner mehr auf ein “Züchtigungsrecht” berufen darf. Daher werden wir auch Gewalt in den eigenen vier Wänden nachhaltig durch die Zuweisung der Ehe-Wohnung an die bedrohte Frau und Familie sanktionieren.

Wir werden gegen den Frauenhandel vorgehen, indem wir die Täter vor Gericht und zur Verurteilung bringen. Die betroffenen Frauen sollen als Zeuginnen zur Verfügung stehen können. Deshalb setzen wir auf eine Abschiebefrist von mindestens vier Wochen, auf ein Zeugenschutzprogramm bis hin zum möglichen Bleiberecht. Bisher war die Realität der Täterschutz, weil die Opfer sofort außer Landes gebracht wurden.

International sollen Frauen vor geschlechtsspezifischer Verfolgung geschützt werden. Die alte Definition des Asylrechts nur bei Verfolgung durch eine Regierung ist kein wirksamer Schutz gegen die Gräueltaten in für Frauen lebensgefährlichen Regionen dieser Erde. Genitalverstümmelung oder systematische Vergewaltigung sind hier zwei Beispiele für massive Verbrechen gegen Menschenrechte.

Mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bekämpfen wir die Gewalt als solche in unserer Gesellschaft.