17.07.02  

Erfolg für homosexuelle Paare –Ohrfeige für Stoiber
 

17. Juli 2002 - 0681

AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Erfolg für homosexuelle Paare –Ohrfeige für Stoiber

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz erklärt die SPD- Bundestagsabgeordnete Hanna Wolf:

Ein markantes Element der rot-grünen gesellschaftlichen Reformpolitik ist heute eindrucksvoll bestätigt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat gegen die Anträge der Regierungen von Bayern, Sachsen und Thüringen und für das Lebenspartnerschaftsgesetz entschieden. Das Gesetz, das am 1. August 2001 in Kraft getreten ist, bleibt bestehen. Eine Lebenspartnerschaft ist eine Lebenspartnerschaft, eine Ehe ist eine Ehe. Und das ist gut so.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es berührt den besonderen Schutz der Ehe nicht. Davon waren wir in der Koalition immer überzeugt.

Der Kanzlerkandidat Stoiber wusste inzwischen, dass das Gesetz nicht mehr rückholbar ist. Als Ministerpräsident hat er den Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zurückgezogen. Der Ministerpräsident Stoiber hat noch vor gut einem Jahr unter Aufbietung aller rhetorischen Kraftmeierei “das Volk” zur Hilfe gegen dieses Gesetz gerufen. Katharina Reiche, Unions-”Fami lienexpertin” von Stoibers Gnaden, wollte sich wohl mit einem Angriff auf das Lebenspartnerschaftsgesetz in der Berliner Zeitung von gestern schadlos halten. Nun ist auch sie eines Besseren belehrt worden.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz in seinem ersten Teil bringt rechtliche Verbesserungen für diejenigen, die die Lebenspartnerschaft offiziell eingehen. Ohne seinen zweiten Teil birgt es jedoch auch finanzielle Nachteile, denn der Unterhaltsverpflichtung steht keine Kompensation durch steuerliche Vorteile gegenüber.