Hanna Wolf MdB

stv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

18.07.2001
Großer Erfolg für die rot-grüne Bundesregierung
Karlsruhe weist Eilantrag Bayerns, Sachsens und Thüringens zurück

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Eilantrag
Bayerns, Sachsens und Thüringens  gegen das In-Kraft-Treten des
Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August abzulehnen erklärt die Münchner Bundestagsabgeordnete und Mitinitiatorin dieses Gesetzes
Hanna Wolf: Karlsruhe weist Bayern in seine Schranken.

Das  Lebenspartnerschaftsgesetz kann am 1. August in Kraft treten.
Mit einer fünf zu drei - Entscheidung gegen die einstweilige Anordnung
haben die Karlsruher Richter den Antragstellern Bayern, Sachsen und
Thüringen eine schallende Ohrfeige verpasst.

Jetzt muss die Bayerische Staatsregierung ihre Hausaufgaben machen
und schnell bestimmen, bei welchen Behörden die Lebenspartnerschaften
eingetragen werden können  - oder sie muss es den Kommunen über-
lassen, wie es auch in anderen CDU - regierten Ländern möglich ist.

Bayern war sich seiner Sache so sicher, dass für den Fall einer Ablehnung
keinerlei Vorbereitungen getroffen waren, um die Ausführungs-
bestimmungen des Bundesgesetzes umzusetzen.Aber auch in
Bayern gehen die Uhren nicht anders, auch der Freistaat muss
Bundesgesetze umsetzen - selbst wenn für diese  Umsetzung
nur mehr knapp zwei Wochen bleiben.

Die Weigerung des Bayerischen Justizministers Weiß, das
Gesetz nicht zum 1. August mzusetzen, muss scharf gerügt
werden. Mit dieser Verzögerungstaktik dürfen Schwule und
Lesben nicht länger diskriminiert werden.


Hanna Wolf mit den Schwuhplattlern am
Christopher-Street-Day, 7.7.2001 in München