Hanna Wolf MdB

Pressemitteilung

22.9.1999

Verkürzung des Zivildienstes – Soziale Dienste

nicht betroffen

Es wird immer wieder behauptet, die im Rahmen  der Konsolidierung des Bundeshaushaltes vorgenommenen Umstrukturierungen im Bereich Zivildienst würden in manchen Bereichen die soziale Versor­gung gefährden. Dies ist keineswegs der Fall.


Die Verkürzung der Zivildienstdauer entspricht der politischen Forde­rung der SPD nach grundsätzlicher Gleichbehandlung von Grund­wehrdienst und Zivildienst. Die durch die erforderlichen Einsparungen zu treffenden Maßnahmen betreffen die Organisation des Zivildien­stes, und zwar in erster Linie die Dienstplätze im Büro bzw. im Ver­waltungsdienst, im handwerklichen Bereich und im Bereich der Grün­pflege.


Die Unterstützung der sozialen Dienste mit z. Zt. etwa 90.000 Plätzen bleibt unberührt und damit nach wie vor gesichert. Die SPD würdigt das soziale Engagement der Zivildienstleistenden, den oft psychisch und physisch belastenden Einsatz, besonders im Bereich der individu­ellen Schwerstbehinderten-Betreuung, was ja zur gesellschaftlichen Anerkennung des Zivildienstes wesentlich beigetragen hat. Die Unter­stützung dieser sozialen Dienste kann unverändert beibehalten wer­den. Wir haben jetzt 140 000 Zivildienstleistende. In Zukunft werden es 124.000 sein. Aber auch wenn im Rahmen der mittelfristigen Fi­nanzplanung bis zum Jahre 2003 zuletzt eine Jahresdurchschnittszahl von etwa 110.000 Zivildienstleistenden vorgesehen ist, wird die Ver­sorgung der sozialen Dienste nicht beeinträchtigt werden.

Die Bundesregierung gestaltet die Reduzierung der Ausgaben sozial gerecht und ausgewogen, wie die Erhöhung der Beteiligung der Zivil­dienststellen an der Kostenpauschale für Sold und Fahrkosten um 0,87 DM je Tag zeigt.