Hanna Wolf MdB
Pressemitteilung
24.4.1999

Eindämmung von Scheinselbständigkeit unverzichtbar

Scheinselbständigkeit ist ein erheblicher Störfaktor auf dem Arbeitsmarkt. Wir halten daher die Ziele des Gesetzes zur Regelung bei den Scheinselbständigen und den arbeitnehmerähnlichen Selbständigen weiterhin für unverzichtbar. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Betroffenen und der Sozialversicherung können wir nicht zulassen. Von Scheinselbständigen zu unterscheiden sind arbeitnehmerähnliche Selbständige. Für diese Gruppe von echten Selbständigen hat es gegenüber den Auftraggebern keine Änderungen gegeben. Sie sind lediglich jetzt in die Rentenversicherungspflicht einbezogen. Ohne Vorsorgepflicht besteht die Gefahr, daß diese Selbständigen im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit der Sozialhilfe zur Last fallen. Fast alle EU-Mitgliedsländer haben deshalb eine ähnliche Vorsorgepflicht verankert.

Kurzfristige Probleme aufgrund der Rechtsunsicherheit sind allerdings nicht zu bestreiten. Es muß daher sichergestellt sein, daß das neue Gesetz Selbständige und Existenzgründer nicht behindert. Wir brauchen schnellstmöglich eine auch im Detail einheitliche Rechtsanwendung und eine Entbürokratisierung. Um die hier noch offenen Fragen zu klären, wird eine Kommission aus Fachleuten eingesetzt. Sehr zu begrüßen ist, daß mit dem demnächst ausscheidenden Vorsitzenden des Bundesarbeits- gerichtes, Professor Dieterich, ein Fachmann und Praktiker den Vorsitz dieser Kommission übernimmt. Diese Kommission soll vor allem im Interesse der Betroffenen sehr zügig arbeiten und weitere Vorschläge unterbreiten. Dabei geht es auch um konkret auf die unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Branchen zugeschnittene Kriterien zur Entscheidung im Einzelfall.

Im Übrigen wurde bei dem Spitzengespräch beim Bundeskanzler am 21. April deutlich, daß bei dem Gesetz zur Neuregelung der 630 Mark-Jobs aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Dieses Gesetz ist gerade einmal drei Wochen in Kraft. Wie bei allen Neuregelungen gibt es natürlich gewisse Anlaufschwierigkeiten, überwiegend aber völlig überzogene, interessengeleitete Kritik. Dabei dient auch dieses Gesetz der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und der sozialen Gerechtigkeit.

Hanna Wolf MdB

Mitglied des Vorstandes
der SPD-Bundestagsfraktion