Hanna Wolf MdB

stv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

24.07.2001


Lebenspartnerschaftsgesetz:
Liberalitas bavariae ade?

Der heutige Beschluss des bayerischen Ministerrats, als einziges Bundesland die Eintragung einer Lebenspartnerschaft beim Notar vorzusehen, ist ein Skandal und eine Schande für Bayern. Die bayerische Bevölkerung trägt das auch nicht mit, wie Umfragen zeigen.

Zwei Mal schon hat Stoiber versucht, das „Volk“ gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz zur Hilfe zu rufen: Am Familientag 2000 der CSU und am Passauer Aschermittwoch 2001. Beide Male bekam Stoiber nicht die Unterstützung, die er sich erhoffte. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist die bayerische Staatsregierung praktisch schon gescheitert.

Die „notarielle Lösung“ ist teuer und schlecht: Teuer, weil sie Gebühren kostet, die weder beim Standesamt, noch bei der Gemeinde anfallen würden, schlecht, weil sie zusätzliche Laufereien verursacht. Das Argument der CSU, homosexuelle Paare würde sich ohnehin lieber im Stillen eintragen lassen, ist vollends scheinheilig.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist eigens dafür gemacht, dass Lesben und Schwule nicht mehr auf Heimlichkeiten angewiesen sind, sondern in aller Normalität eine Beziehung mit Rechten und Pflichten ausstatten können. Dass das Lebenspartnerschaftsgesetz einer notariellen Beratung bedürfe, ist ebenfalls nur vorgeschoben. Eheleute in spe bekommen auch keine Zwangsberatung.

Die „notarielle Lösung“ ist absolut kleines Karo, zu klein für einen, der in Deutschland Kanzler werden möchte.

Jede andere Lösung als Standesamt – ersatzweise vielleicht die Gemeinde – ist inakzeptabel, widerspricht dem Geist des Gesetzes und soll bewusst die Lebenspartnerschaften diffamieren.Auch mit der zeitlichen Verzögerung der Umsetzung des Gesetzes setzt Bayern seine Diskriminierung von Schwulen und Lesben fort.