Hanna Wolf 

Pressemitteilung 

27. Juni 1997 

Kindschaftsrecht muß noch verbessert werden 

Zur Reform des Kindschaftsrechts erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Edith Niehuis, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und die Frauenpolitikerin Hanna Wolf

Die SPD hat sich im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf der Stimme enthalten, weil sie in den Bereichen Sorgerecht nach Scheidung und Verankerung von gewaltfreier Erziehung im Gesetzestext erhebliche Änderungen fordert. Bei Trennung regelt das Gesetz bei Beibehaltung der gemeinsamen Sorge die alltäglichen Angelegenheiten nicht präzise genug. 

Dagegen fordert die SPD: 

  1. daß Eltern hinsichtlich der elterlichen Sorge übereinstimmende Anträge beim Familiengericht stellen. 
  1. beantragt ein Elternteil die Zuweisung der elterlichen Sorge, so soll sie ihm zugewiesen werden, wenn es dem Kindeswohl dient... 
  1. daß sich die Eltern darüber verständigen, wo das Kind lebt, wie der Umgang mit dem getrennten Elternteil zu regeln ist, wie der Unterhalt geregelt wird. 
  1. daß die Regelung der Alltagssorge präziser gefaßt wird. 
  1. daß im Gesetzestext ausdrücklich gefaßt wird, daß Kinder gewaltfrei zu erziehen sind und Körperstrafen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind. 
Wer wirklich will, daß das Wohl der Kinder auch nach der Scheidung ihrer Eltern im Vordergrund steht, sollte sich als Gesetzgeber nicht vor präzisen Regelungen scheuen. 

Es wäre darum gut, wenn sich der Deutsche Bundestag noch für Nachbesserungen entscheiden würde. Wer der UN-Kinderkonvention gerecht werden will, muß die gewaltfreie Erziehung gesetzlich festschreiben. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Formulierung reicht nicht aus.