Hanna
Wolf MdB
stv. Sprecherin
der SPD-Bundestagsfraktion
|
Freitag, 29. Dezember 2000 Was sich am 1. Januar 2001 ändert im 1. Januar werden wichtige Gesetzesänderungen in Kraft treten:
Steuerreform: Die Steuerreform entlastet
Der Grundfreibetrag steigt auf ca. 14.000,- DM, der Eingangssteuersatz sinkt auf 19,9% und der Spitzensteuersatz auf 48,5%. Allein diese Neuregelungen senken die Steuerlast der Lohn- und Einkommenssteuerzahler im nächsten Jahr um 28,4 Mrd. DM.
Alle Maßnahmen der Unternehmenssteuerreform senken die Steuerlast im nächsten Jahr um 17 Mrd. DM. Personenunternehmen werden durch die Senkung der Einkommensteuer entlastet. 3. Stufe der Ökosteuerreform Der Rentenversicherungsbeitrag ist erneut um 0,2 Prozentpunkte auf 19,1% gesenkt. 1998 lag er noch bei 20,3%. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Erhöhung der Mineralölsteuer um 6 Pf/l. Die Stromsteuer wird um 0,5 Pf/kWh erhöht. Dies dient der Senkung der Kosten der Arbeit, im Gegenzug wird Energieverbrauch belastet. Wohngeldreform Das Wohngeld ist 10 Jahre lang nicht an steigende Mieten und Preise angepasst worden. Die Regierungskoalition hat im Rahmen der Wohngeldnovelle eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Die Leistungen werden in Höhe von 1,4 Mrd. DM verbessert und 400.000 Haushalte kommen neu in den Genuss von Wohngeld. Betroffene Haushalte erhalten im Durchschnitt ca. 85,-DM mehr, Haushalte mit vier und mehr Personen, also hauptsächlich Familien mit Kindern, erhalten rund 118,-DM monatlich mehr. Erziehungsgeldreform Mit der Erziehungsgeldnovelle sind die Einkommensgrenzen angehoben worden, so dass mehr Familien in den Genuss von Erziehungsgeld kommen. Die Wahlfreiheit für Mütter und Väter bei der Ausgestaltung und Aufteilung des Erziehungsgeldes in der Elternzeit wird verbessert. Bereits im nächsten Jahr werden für Erziehungsgeld im Bundeshaushalt 300 Mio. DM mehr bereitgestellt. Die Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2001 zur Welt kommen. Heizkostenzuschuss Für einkommensschwache Haushalte wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss von 5,- DM pro m2 zur Verfügung gestellt. Damit werden die Folgen der gestiegenen Energiepreise abgemildert. BAföG-Reform Ab dem 1. April 2001 greift die BAföG-Reform,
die die Bedarfssätze durchgängig heraufsetzt und den Höchstsatz
auf 1.105,- DM steigen lässt. Das Kindergeld wird zukünftig nicht
mehr bei der BAföG-Berechnung angerechnet, und die Freibetragsgrenzen
werden erheblich erhöht, so daß 2 Kinder in der Ausbildungsförderung
die Vollförderung erhalten, wenn die Eltern bis 3.900,- DM brutto
verdienen (bisherige Grenze: 2.900,- DM). Die Förderbeträge zwischen
Ost und West werden vollständig vereinheitlicht und die Gesamtdarlehensbelastung
für Studierende auf 20.000,- DM begrenzt.
Mit einem Bundeszuschuss von 1,2 Mrd. DM für Zinsverbilligungen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau am 1. Januar 2001 ein neues Programm zur CO2-Gebäudesanierung gestartet. Gefördert werden emissionsmindernde Maßnahmenbündel (z.B. Heizungserneuerung und bessere Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau mobilisiert mit diesem Programm ein Kreditvolumen von 6 Mrd. DM. |