Hanna Wolf MdB

stv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Freitag, 29. Dezember 2000

Was sich am 1. Januar 2001 ändert

im 1. Januar werden wichtige Gesetzesänderungen in Kraft treten:

  • Arbeitnehmer werden steuerlich entlastet. Die Kaufkraft wird erhöht.
  • Soziale Leistungen werden verbessert: Wohngeld, Erziehungsgeld und BAföG steigen, finanziell Schwache erhalten einen Heizkostenzuschuss. Die Kilometer-Pauschale wird erhöht und in eine Entfernungspauschale für alle Pendler umgewandelt.
  • Die Investitionskraft der Unternehmen wird verbessert.
Eine Auswahl der Änderungen im Einzelnen:

Steuerreform: Die Steuerreform entlastet

  • Arbeitnehmer und Familien
Die für 2002 geplante Stufe der Steuerreform ist um ein Jahr vorgezogen und am 1. Januar 2001 in Kraft getreten.

Der Grundfreibetrag steigt auf ca. 14.000,- DM, der Eingangssteuersatz sinkt auf 19,9% und der Spitzensteuersatz auf 48,5%. Allein diese Neuregelungen senken die Steuerlast der Lohn- und Einkommenssteuerzahler im nächsten Jahr um 28,4 Mrd. DM.

  • Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2001 beträgt der einheitliche Körperschaftssteuersatz 25%. Hinzu kommt für Personenunternehmen die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. 

Alle Maßnahmen der Unternehmenssteuerreform senken die Steuerlast im nächsten Jahr um 17 Mrd. DM. Personenunternehmen werden durch die Senkung der Einkommensteuer entlastet.

3. Stufe der Ökosteuerreform

Der Rentenversicherungsbeitrag ist erneut um 0,2 Prozentpunkte auf 19,1% gesenkt. 1998 lag er noch bei 20,3%. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Erhöhung der Mineralölsteuer um 6 Pf/l. Die Stromsteuer wird um 0,5 Pf/kWh erhöht.

Dies dient der Senkung der Kosten der Arbeit, im Gegenzug wird Energieverbrauch belastet.

Wohngeldreform

Das Wohngeld ist 10 Jahre lang nicht an steigende Mieten und Preise angepasst worden. Die Regierungskoalition hat im Rahmen der Wohngeldnovelle eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Die Leistungen werden in Höhe von 1,4 Mrd. DM verbessert und 400.000 Haushalte kommen neu in den Genuss von Wohngeld. Betroffene Haushalte erhalten im Durchschnitt ca. 85,-DM mehr, Haushalte mit vier und mehr Personen, also hauptsächlich Familien mit Kindern, erhalten rund 118,-DM monatlich mehr.

Erziehungsgeldreform

Mit der Erziehungsgeldnovelle sind die Einkommensgrenzen angehoben worden, so dass mehr Familien in den Genuss von Erziehungsgeld kommen. Die Wahlfreiheit für Mütter und Väter bei der Ausgestaltung und Aufteilung des Erziehungsgeldes in der Elternzeit wird verbessert. Bereits im nächsten Jahr werden für Erziehungsgeld im Bundeshaushalt 300 Mio. DM mehr bereitgestellt. Die Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2001 zur Welt kommen.

Heizkostenzuschuss

Für einkommensschwache Haushalte wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss von 5,- DM pro m2 zur Verfügung gestellt. Damit werden die Folgen der gestiegenen Energiepreise abgemildert.

BAföG-Reform

Ab dem 1. April 2001 greift die BAföG-Reform, die die Bedarfssätze durchgängig heraufsetzt und den Höchstsatz auf 1.105,- DM steigen lässt. Das Kindergeld wird zukünftig nicht mehr bei der BAföG-Berechnung angerechnet, und die Freibetragsgrenzen werden erheblich erhöht, so daß 2 Kinder in der Ausbildungsförderung die Vollförderung erhalten, wenn die Eltern bis 3.900,- DM brutto verdienen (bisherige Grenze: 2.900,- DM). Die Förderbeträge zwischen Ost und West werden vollständig vereinheitlicht und die Gesamtdarlehensbelastung für Studierende auf 20.000,- DM begrenzt.
 
 

Entfernungspauschale Seit dem 1. Januar 2001 kann jeder Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 10 km 0,70 DM und für jeden weiteren Kilometer 0,80 DM bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 DM steuerlich absetzen. Ökozulage bei der Eigenheimzulage und Neues CO2-Gebäudesanierungsprogramm Mit dem 1. Januar 2001 wurde die Ökozulage im Eigenheimzulagegesetz um zwei Jahre verlängert. Damit werden energiesparende Anlagen (z.B. Wärmepumpen, Solarrückgewinnungsanlagen) sowie Niedrigenergiehäuser gefördert.

Mit einem Bundeszuschuss von 1,2 Mrd. DM für Zinsverbilligungen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau am 1. Januar 2001 ein neues Programm zur CO2-Gebäudesanierung gestartet. Gefördert werden emissionsmindernde Maßnahmenbündel (z.B. Heizungserneuerung und bessere Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau mobilisiert mit diesem Programm ein Kreditvolumen von 6 Mrd. DM.

Benutzung von Mobiltelefonen im Auto Die Benutzung von Mobiltelefonen im Auto ist ab dem 1. Februar nur mit einer Freisprechanlage erlaubt. Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde Mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wird ab dem 1. Januar 2001 eine für Deutschland einheitliche Regelung zum Kampfhundeverbot eingeführt. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundes.