Hanna Wolf, MdB 
Pressemitteilung 
Donnerstag, 29.Mai 1997 

§ 218 in Bayern: 
Stamm offenbart Versorgungsdefizit 

Die bayerische Sozialministerin Stamm will öffentliche Krankenhäuser veranlassen ein größeres Angebot an Abtreibungsmöglichkeiten vorzusehen, um die bundesgesetzlich vorgeschriebene flächendeckende Versorgung an Einrichtungen zu erfüllen. Bisher hat die CSU - mit Erfolg - alles getan, die öffentlichen Krankenhäuser daran zu hindern, solche Einrichtungen vorzuhalten. Insbesondere Einrichtungen für ambulante Abbrüche waren des Teufels. 

Damit hat Stamm diese Aufgabe den niedergelassenen Ärzten zugeschoben und nun stehen die zwei niedergelassenen Ärzte am bayerischen Pranger, die genau diese flächendeckende Versorgung in Bayern zu über 50% mit zu erfüllen helfen. Wen wundert es da, daß von den bisher 133 Frauenärzten, die bisher u.a. auch Abtreibungen durchgeführt haben, nur 15 eine Zulassung unter den neuen bayerischen Bedingungen beantragt haben. 

Ein flächendeckendes Angebot durch öffentliche Kliniken ist überfällig, vor allem ihr Angebot an ambulanten Abbruchmöglichkeiten. Selbstverständlich sollte das Personal auch genügend Erfahrung mit der von Stapf und Freudenmann praktizierten schonenden Absaugmethode haben. 

Bischöfe ruinieren Ruf katholischer Beratungsstellen 

Beratungsstellen, die nach dem Fuldaer Modell nur beraten, aber keine Bescheinigung über diese Beratung ausstellen, erfüllen den gesetzlichen Anspruch nicht, haben also auch keinen Anspruch auf öffentliche Finanzierung. In Bayern bekommen die katholischen Beratungsstellen mehr Geld vom Staat, als ihrem Anteil an Beratungen in Bayern entspricht. Dies schränkt die Erfüllung der gesetzlichen Vorschrift nach einem pluralen flächendeckenden Angebot in Bayern erheblich ein, denn für andere Träger bleibt keine Finanzierung mehr. Die Zulassung von Stellen anderer Träger wird ohnehin äußerst restriktiv gehandhabt. 

Stamm in Tateinheit mit Ratzinger üben Druck aus auf die Beratungsstellen, auf die Ärzte und ausgerechnet auf die Schwangeren, die sich in einer Konfliktsituation befinden. Das ist infam. 

Das Bundesgesetz muß auch in Bayern endlich durchgesetzt werden. Es geht nicht an, daß die Staatsregierung sich damit herausreden kann, sie hätte dieses Gesetz nie anerkannt.