Hanna Wolf MdB
Pressemitteilung Sonntag, 30. Januar 2000

Eckpunkte für eine BAföG-Reform beschlossen

Insgesamt 1 Milliarde Mark zusätzlich für die Ausbildungsförderung

München, die Schulstadt, München, die Universitätsstadt. Da ist es für viele junge Leute interessant, welche Studienwünsche sie mit welchem Geldbeutel realisieren können. Das BAföG ist in den letzten 10 Jahren völlig ausgehöhlt worden und zur Bedeutungslosigkeit verkommen. Da ist es für viele eine gute Nachricht, daß die rot-grünen Regierungsfraktionen in Berlin nun die Eckpunkte für ihre BAföG-Reform beschlossen haben. Nun wird die Reform in den Bundestag eingebracht und wenn auch der Bundesrat zugestimmt, kann sie in Kraft treten. Noch in diesem Jahr also wird die rot-grüne Bundesregierung eine Ausbildungsförderung auf den Weg bringen, die ihren Namen verdient.

Hanna Wolf MdB: "Wir können es uns nicht länger leisten, dass Jugendliche aus finanzschwachen Familien vom Studium abgehalten werden. Wir müssen alle Potenziale in unserem Land nutzen! In erster Linie geht es bei der Reform der Ausbildungsförderung darum, mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen und mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen. Viele Familien werden dadurch deutlich entlastet."

Die Bundesregierung wird für die Reform jährlich zusätzlich 500 Millionen Mark an Zuschüssen zum BAföG zur Verfügung stellen. Zusammen mit dem Anteil der Länder und der Deutschen Ausgleichsbank können so rund 1 Milliarde Mark für die Verwirklichung des Rechts auf Bildung mobilisiert werden. Die bisherigen Ausgaben werden gegenüber 1998 insgesamt um fast 50% erhöht

 Die Eckpunkte der Reform:

Mehr junge Menschen werden während ihres Studiums finanziell gefördert.
  • Keine Anrechnung des Kindergeldes beim BAföG 
Die Anrechnungsfreiheit wirkt sich als deutliche Anhebung der Freibeträge aus und führt dazu, dass mehr Auszubildende einen Förderanspruch haben. Das gilt vor allem für Familien mit mittlerem Einkommen.
  • Freibeträge werden angehoben 
Die Freibeträge, die für die anrechenbaren Einkommen maßgeblich sind, werden deutlich angehoben.
  • Bedarfssätze werden erhöht 
Mehr Studierende bekommen mehr Geld.
  • Das BAföG wird den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. 
Der Höchstsatz des BAföG steigt von 1.030 DM auf 1.100 DM. Der BAföG-Satz entspricht dann den wirklichen Lebenshaltungskosten.
  • Verlässliche Hilfe zum Studienabschluss statt befristete Studienabschlussförderung 
Es ist geplant die Hilfe zum Studienabschluss für die Dauer der Prüfungsphase als Bankdarlehen denjenigen zu geben, die innerhalb von 4 Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer noch die Prüfungszulassung erlangen.
  • Studierende erhalten EU-weit Ausbildungsförderung. 
Die Auslandsförderung wird erheblich ausgeweitet. Nach 2 Semestern in Deutschland wird das Studium innerhalb der EU nicht mehr nur wenige Semester, sondern bis zum Abschluss (innerhalb der Förderungshöchstdauer) zu Inlandssätzen gefördert. Damit soll es den geförderten Studentinnen und Studenten ermöglicht werden, lange und intensive Auslandserfahrungen ohne Geldsorgen während ihres Studiums zu machen. Ein Leben und Studieren in Europa soll nicht Ausnahme bleiben, sondern wird von der Bundesregierung ausdrücklich unterstützt.
  • Interdisziplinarität wird gefördert 
Masterstudiengänge, die auf Bachelorabschlüssen aufbauen, müssen künftig nicht mehr streng fachidentisch sein, sondern werden auch dann gefördert, wenn sie für den späteren Beruf besonders geeignet sind.
  • Die Regelstudienzeit wird in Zukunft der Förderungshöchstdauer entsprechen 
  • Das komplizierte System der Freibeträge wird vereinheitlicht