Hanna Wolf MdB
Pressemitteilung  Donnerstag, 30. März 2000
 

Neues Stiftungsrecht: Staat kassiert weniger, damit Bürgerinnen und Bürger mehr stiften

Am 24. März hat der Bundestag ein neues Stiftungsrecht verabschiedet. Die Initiative ging von Abgeordneten der Regierungskoalition im Ausschuss Kultur und Medien aus.

Durch Änderungen im Einkommensteuergesetz, im Körperschaftsteuergesetz, im Gewerbesteuergesetz und im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verzichtet der Staat auf Steuereinnahmen, damit die Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz haben, Geld in eine privatrechtliche, gemeinnützige Stiftung ihrer Wahl zu geben oder eine solche zu gründen.

Die förderwürdigen Stiftungszwecke wurden dabei erweitert auf:

  • Wissenschaft, Forschung, Bildung, Erziehung, Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz
  • Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtswesen und Sport
  • Förderung des demokratischen Staatswesens
Rückwirkend ab 1.1.2000 gibt es somit 
  • einen Sonderabzug für Stiftungen und Zustiftungen in der Einkommensteuer von 40.000 DM. 
  • Gemeinnützige Stiftungen können nun auch steuerfreie Erbschaften und Schenkungen bekommen. 
  • Betriebe können spenden, ohne dies als verdeckte Gewinnentnahme versteuern zu müssen. 
  • Und Stiftungen können zu einem Drittel ihre Erträge zur Sicherung des Stiftungskapitals zurücklegen.
Wir wollen damit eine moderne demokratische Gesellschaft stützen, die vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger lebt. Diesen "Dritten Sektor" wollen wir stärken. Angelsächsische Länder machen uns das vor. Der wachsende Wohlstand in Deutschland – nicht zuletzt die "Erbengeneration" – sucht auch hierzulande einen sinnstiftenden Einsatz. Wir geben dazu Anregungen.

München hat immer auch große Stifter gehabt. Neuhausen-Nymphenburg ist geprägt von einigen bedeutenden Sozialeinrichtungen, die aus bürgerlichen Stiftungen hervorgegangen sind, wie z.B. das Waisenhaus. München ist wohlhabend und München ist großherzig. Aber wenige werden aus sich heraus so viel Geld erübrigen können, um selbst eine gemeinnützige Stiftung zu gründen. Ich gehe aber davon aus, und das wünsche ich mir, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger angesprochen fühlen, bei einer gemeinnützigen Stiftung ihrer Wahl zuzustiften. Bei der neuen Ausweitung der Förderungszwecke ist für viele etwas dabei.

Hanna Wolf MdB-SPD
Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien