Hanna Wolf MdB
Pressemitteilung Donnerstag, 30. März 2000 |
Neues Stiftungsrecht: Staat kassiert weniger, damit Bürgerinnen und Bürger mehr stiften Am 24. März hat der Bundestag ein neues Stiftungsrecht verabschiedet. Die Initiative ging von Abgeordneten der Regierungskoalition im Ausschuss Kultur und Medien aus. Durch Änderungen im Einkommensteuergesetz, im Körperschaftsteuergesetz, im Gewerbesteuergesetz und im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verzichtet der Staat auf Steuereinnahmen, damit die Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz haben, Geld in eine privatrechtliche, gemeinnützige Stiftung ihrer Wahl zu geben oder eine solche zu gründen. Die förderwürdigen Stiftungszwecke wurden dabei erweitert auf:
München hat immer auch große Stifter gehabt. Neuhausen-Nymphenburg ist geprägt von einigen bedeutenden Sozialeinrichtungen, die aus bürgerlichen Stiftungen hervorgegangen sind, wie z.B. das Waisenhaus. München ist wohlhabend und München ist großherzig. Aber wenige werden aus sich heraus so viel Geld erübrigen können, um selbst eine gemeinnützige Stiftung zu gründen. Ich gehe aber davon aus, und das wünsche ich mir, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger angesprochen fühlen, bei einer gemeinnützigen Stiftung ihrer Wahl zuzustiften. Bei der neuen Ausweitung der Förderungszwecke ist für viele etwas dabei. Hanna Wolf MdB-SPD
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