Hanna Wolf MdB

Unsere rot-grüne Bundesregierung hat erfolgreich dringende gesellschaftspolitische Reformen eingeleitet und durchgeführt. Wir haben Wort gehalten, aber das Reformwerk ist noch nicht beendet. Ich werbe darum, dass diese Bundesregierung ihr Werk in der nächsten Wahlperiode fortsetzen kann.

Für die Bereiche, an denen ich mitgewirkt habe, folgt hier meine Bilanz:

Frauenpolitik

Unsere Frauenpolitik ist vor allem gekennzeichnet durch das Programm „Frau und Beruf“ und durch die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Das Programm „Frau und Beruf“: Gleichstellungspolitik wird erstmals tatsächlich als Querschnittsaufgabe - Gender Mainstreaming - praktiziert, die in alle Politikfelder hineinreicht.

§          Das Gleichstellungsgesetz für die Bundesverwaltung enthält nun Gleichstellungspläne mit verbindlichen Vorgaben. Damit ist es auch modellbildend für andere Arbeitsverhältnisse.

§          Die Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privat­wirtschaft zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft sieht für die Privatwirtschaft vor: Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit, Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, Bereitstellung von zukunftsorientierten Ausbildungs- und Studienangeboten, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter. Eine erste Bilanz erfolgt im Jahr 2003. Sind die freiwilligen Vereinbarungen nicht umgesetzt, folgt ein Gesetz.

§          Die Quotierung der Betriebsratsmandate im novellierten Betriebsverfassungsgesetz gilt für beide Geschlechter.

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

§          Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat folgende Bereiche: Prävention, Recht, Kooperation zwischen Institutionen und Projekten, Vernetzung von Hilfsan­geboten, Täterarbeit, Sensibilisierung von Fachleuten und Öffentlichkeit und internationale Zusammen­arbeit.

§          Das Gewaltschutzgesetz bewirkt eine Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Wegweisung des Täters aus der gemeinsamen Woh­nung.

§          Die Härtefallregelung § 19 Ausländerrecht regelt den eigenständigen Aufenthalt ausländischer Ehe­frauen in Gewaltsituationen.

§          Geschlechtsspezifische Verfolgung wird als Begründung eines Aufenthaltstitels im Zuwanderungsge­setz anerkannt. Genitalverstümmelung ist ein solcher Verfolgungsgrund.

§          Gegen den Frauenhandel sind verschiedene wirkungsvolle Einzelmaßnahmen beschlossen worden: die Mindestfrist von 4 Wochen für Abschiebung von potentiellen Menschenrechtsopfern ist dabei die wich­tigste. Bayern hat es bis heute nicht umgesetzt.

Die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten wurde verbessert und damit die Doppelmoral aufgeho­ben.

Mifegyne wurde durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes als Medikament zum Schwangerschaftsabbruch zugelassen.

Familien- und Jugendpolitik

§          Wir haben das Kindergeld innerhalb von drei Jahren um 80 DM auf 300 DM angehoben.

§          Der steuerliche Kinderfreibetrag ist auf 7.134 DM angehoben. Es gibt einen neuen Betreuungsfreibe­trag.

§          Seit Anfang 2001 ist das neue Bundeserziehungsgeldgesetz in Kraft. Es bietet mehr Wahlfreiheit für Eltern bei der Aufgabenverteilung in der Familie. Beide Eltern können jetzt Elternzeit (früher: Erzie­hungsurlaub) zur gleichen Zeit antreten und sowohl der Vater als auch die Mutter können während der Elternzeit bis zu je 30 Stunden in der Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

§          Es gibt jetzt einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung für beide Eltern in Betrieben ab 15 Beschäftigten.

§          Die Bundesregierung setzt neue Akzente in der Familienpolitik, indem Gerhard Schröder für die nächs­ten vier Jahren vier Milliarden EURO für Ganztagsschulen und -betreuung ankündigt.

§          Im Jahr 2000 wurde das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung beschlossen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Das Gesetz wird begleitet durch ein Aktionsprogramm "Gewaltfreie Erziehung", das auf eine entsprechende Bewusstseinsänderung bei den Eltern und in der Gesellschaft zielt.

§          Die Ereignisse in Erfurt haben Bund und Länder beim Thema Jugendschutzgesetz endlich zusammen gebracht. Stoiber musste seine Blockadepolitik aufgeben. Ein Jugendmedienschutz ist möglich gewor­den, der Jugendliche vor Gewaltdarstellungen insbesondere in den Neuen Medien schützten soll.

Kulturpolitik

§          Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas wird nun am Pariser Platz in Berlin errichtet. Der Entwurf von Eisenmann bekam eine große Mehrheit im Bundestag. Auf unsere Initiative ist eine entspre­chende Stiftung vom Deutschen Bundestag Dezember 1999 beschlossen worden.

§          Es ist uns gelungen, bei der Europäischen Union die Buchpreisbindung im Rahmen nationaler Regelun­gen zu sichern.

§          Wir haben das Stiftungssteuerrecht novelliert, um neue Möglichkeiten für privates Engagement und für Mäzene, Stifter und Sponsoren zu eröffnen. Dazu habe ich mit dem SPD-Kulturforum eine Podiumsdis­kussion mit dem damaligen Kulturstaatsminister Michael Naumann und OB Christian Ude veranstaltet.

§          Wir haben dieses Jahr einen Gesetzentwurf zum Urheberrecht verabschiedet. Urheber und ausübende Künstler haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung. Dazu führten wir Münch­ner MdBs ein Gespräch mit Münchner Verlegern.

§          Ebenfalls dieses Jahr haben wir die Bundeskulturstiftung mit Sitz in Halle ins Leben gerufen. Sie fördert besonders zeitgenössische Künste, denn innovative Kunst hat es schwer, sich durchzusetzen.

§          Beim Antrag zur Erdinstallation von Haacke „Der Bevölkerung“ habe ich dagegen gesprochen. Diese Erdsymbolik war mir suspekt.

Gesellschaftspolitik

§          Das Lebenspartnerschaftsgesetz habe ich mit voran getrieben. Sein Geist wirkt der jahrhunderte alten Diskriminierung von Lesben und Schwulen entgegen, ganz gleich, ob diese nun ihre Lebenspart­nerschaft tatsächlich eintragen lassen, oder nicht. Bayern ist im Eilverfahren gegen dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht unterlegen und führt es auch nicht im angestrebten Sinne durch. Leider ist der zweite Teil des Gesetzes, der vor allem steuerrechtliche Regelungen vorsieht, wegen der Ableh­nung durch die oppositionsgeführten Länder immer noch nicht durch den Bundesrat.

§     Zum Import embryonaler Stammzellen habe ich dagegen gesprochen und gestimmt. Wir sind in der Erforschung von adulten Stammzellen führend. Ich sehe bei embryonalen Stammzellen eine zu große Gefahr der Ausbeutung der biologischen Funktionen der Frau und eine Entwicklung hin zu einem Men­schenbild der Machbarkeit, die die Menschenwürde verletzt. Die Entwicklung könnte nicht mehr rückholbar sein.

München

In regelmäßigen institutionalisierten Gesprächen mit OB Christian Ude habe ich zusammen mit Christoph Moosbauer die Koordination Münchner Interessen übernommen. Durch die Teilnahme an Fernsehdiskussionen, dem Christopher-Street-Day, der Organisation von Veranstaltungen, in Reden im Bundestag und Pressemittei­lungen vor Ort habe ich unsere Politik öffentlich vertreten.

 

Mein Abgeordnetenmandat für München während der letzten zwölf Jahre war mir eine besondere Verpflichtung, die ich mit Freude wahrgenommen habe. Ich konnte an wichtigen Reformwerken, wie der Reform des § 218 mitwirken. Es war eine spannende Zeit. Ich danke allen, die mich dabei unterstütz haben.

September 2002