Frauenpolitische Bilanz der 13. Wahlperiode 
Hanna Wolf, MdB 
 

Vorbemerkung: 

Laut einer Langzeitstudie des Münchner polis-Instituts ist in den Augen der Wähler der Zuwachs an Kompetenz der SPD in den Feldern „Förderung der Familie“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ mit 5 % am höchsten. Sie rangieren mit 43% und 37% an zweiter und dritter Stelle. 

 Die Themen 
 

  • Im Bundestag dachten wir 1995, wir hätten die Dauerfrage § 218 mit dem Gesetzeskompromiß abgeschlossen. Vor jeglicher Verfälschung der gefundenen Lösung hatte ich in meiner abschließenden Bundestagsrede gerade die CSU und die Bayerische Staatsregierung gewarnt. Und doch hat Bayern Ausführungsgesetze in Kraft gesetzt, die meine Kolleginnen aus anderen Bundesländern nicht für möglich gehalten hätten. Frauen sollen nicht nur, sondern müssen ihre Abbruchgründe zwingend nennen. Nur Frauenärzte dürfen noch Abbrüche vornehmen und das nur bis zu einem Limit von 25% ihrer Gesamteinkünfte. Andere, in der Praxis viel erfahrenere Ärzte müssen schließen. Mit ihren Gesetzen wird die Staatsregierung den Auftrag einer flächendeckenden Versorgung an Beratungsstellen und Abbruchsmöglichkeiten nicht erfüllen können. Dies wird unser politischer Hebel werden, mit dem wir die Staatsregierung zwingen müssen, sich bundeskonform zu verhalten und gleiches Recht für alle Frauen in ganz Deutschland, also auch in Bayern zuzulassen. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts läßt auf eine Bestätigung unserer Ansicht hoffen.
  • Wir hatten fünfundzwanzig Jahre gekämpft, daß die Vergewaltigung einer Frau durch ihren Ehemann genauso bestraft wird, wie die durch einen anderen Mann. Durch die wiederholte Vorlage von Gesetzentwürfen haben wir die Bundesregierung gezwungen, tätig zu werden. Aber besonders auf Betreiben der CSU hin kam ein Sondergesetz mit einer Widerspruchsklausel zur Vorlage, mit dem der Täter seine Frau auch noch unter Druck hätte setzen können, damit sie der Strafverfolgung ihres Mannes widerspricht. Eine solche Sonderklausel zwischen Eheleuten gibt es bei keiner anderen Straftat. Eine Frau kann z.B. der Strafverfolgung ihres Mannes wegen versuchten Mordes an ihr auch nicht widersprechen. Mit unserer SPD-Mehrheit im Bundesrat konnten wir dieses Gesetzt der Bundesregierung aufhalten. Es wäre höchst peinlich gewesen, wenn zur Verabschiedung dieser Gesetzesversion nun die Kanzlermehrheit hätte bemüht werden müssen. Es ist uns SPD-Frauen im Bundestag im Mai 1997 wieder gelungen, über Frauen aus den anderen Fraktionen eine überwältigende Mehrheit für die Verabschiedung des Gesetzes ohne Widerspruchsklausel zu bekommen.
  • Die Frauenförderung in der EU ist im Juni ’97 - nicht zuletzt mit der Unterstützung der anderen sozialdemokratisch regierten Länder der EU - als verbindliche Aufgabe in den Vertrag von Amsterdam aufgenommen worden, obwohl sich die Bundesregierung immer wieder dagegen gesperrt hatte.
  • Das längst überfällige Kindschaftsrecht wurde im September ’97 verabschiedet. Wir SPD-Frauenpolitikerinnen sehen darin jedoch die Frage des Sorgerechts nach Trennung und Scheidung noch nicht befriedigend gelöst. Wir wollen durchsetzen, daß es kein automatisches gemeinsames Sorgerecht gibt, sondern das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag, bei Vorlage einer einvernehmlichen elterlichen Vereinbarung nach Prüfung des Kindeswohls vom Gericht im Scheidungsverfahren zugesprochen wird. Deshalb habe ich mich mit weiteren 90 Abgeordneten unserer Fraktion bei der Abstimmung enthalten, um uns eine Option auf eine Gesetzesänderung vorzubehalten.
  • Die Verbesserung des Jugendschutzes im Internet ist aufgrund unserer Projektgruppe Informationsgesellschaft verstärkt worden.