Frauenpolitische Bilanz der
13. Wahlperiode
Hanna Wolf, MdB
Vorbemerkung:
Laut einer Langzeitstudie des Münchner polis-Instituts ist in den
Augen der Wähler der Zuwachs an Kompetenz der SPD in den Feldern „Förderung
der Familie“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ mit 5 % am höchsten.
Sie rangieren mit 43% und 37% an zweiter und dritter Stelle.
Die Themen
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Im Bundestag dachten wir 1995, wir hätten die Dauerfrage §
218 mit dem Gesetzeskompromiß abgeschlossen. Vor jeglicher Verfälschung
der gefundenen Lösung hatte ich in meiner abschließenden Bundestagsrede
gerade die CSU und die Bayerische Staatsregierung gewarnt. Und doch hat
Bayern Ausführungsgesetze in Kraft gesetzt, die meine Kolleginnen
aus anderen Bundesländern nicht für möglich gehalten hätten.
Frauen sollen nicht nur, sondern müssen ihre Abbruchgründe zwingend
nennen. Nur Frauenärzte dürfen noch Abbrüche vornehmen und
das nur bis zu einem Limit von 25% ihrer Gesamteinkünfte. Andere,
in der Praxis viel erfahrenere Ärzte müssen schließen.
Mit ihren Gesetzen wird die Staatsregierung den Auftrag einer flächendeckenden
Versorgung an Beratungsstellen und Abbruchsmöglichkeiten nicht erfüllen
können. Dies wird unser politischer Hebel werden, mit dem wir die
Staatsregierung zwingen müssen, sich bundeskonform zu verhalten und
gleiches Recht für alle Frauen in ganz Deutschland, also auch in Bayern
zuzulassen. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
läßt auf eine Bestätigung unserer Ansicht hoffen.
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Wir hatten fünfundzwanzig Jahre gekämpft, daß die Vergewaltigung
einer Frau durch ihren Ehemann genauso bestraft wird, wie die durch
einen anderen Mann. Durch die wiederholte Vorlage von Gesetzentwürfen
haben wir die Bundesregierung gezwungen, tätig zu werden. Aber besonders
auf Betreiben der CSU hin kam ein Sondergesetz mit einer Widerspruchsklausel
zur Vorlage, mit dem der Täter seine Frau auch noch unter Druck hätte
setzen können, damit sie der Strafverfolgung ihres Mannes widerspricht.
Eine solche Sonderklausel zwischen Eheleuten gibt es bei keiner anderen
Straftat. Eine Frau kann z.B. der Strafverfolgung ihres Mannes wegen versuchten
Mordes an ihr auch nicht widersprechen. Mit unserer SPD-Mehrheit im Bundesrat
konnten wir dieses Gesetzt der Bundesregierung aufhalten. Es wäre
höchst peinlich gewesen, wenn zur Verabschiedung dieser Gesetzesversion
nun die Kanzlermehrheit hätte bemüht werden müssen. Es ist
uns SPD-Frauen im Bundestag im Mai 1997 wieder gelungen, über Frauen
aus den anderen Fraktionen eine überwältigende Mehrheit für
die Verabschiedung des Gesetzes ohne Widerspruchsklausel zu bekommen.
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Die Frauenförderung in der EU ist im Juni ’97 - nicht zuletzt
mit der Unterstützung der anderen sozialdemokratisch regierten Länder
der EU - als verbindliche Aufgabe in den Vertrag von Amsterdam aufgenommen
worden, obwohl sich die Bundesregierung immer wieder dagegen gesperrt hatte.
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Das längst überfällige Kindschaftsrecht wurde im
September ’97 verabschiedet. Wir SPD-Frauenpolitikerinnen sehen darin jedoch
die Frage des Sorgerechts nach Trennung und Scheidung noch nicht befriedigend
gelöst. Wir wollen durchsetzen, daß es kein automatisches gemeinsames
Sorgerecht gibt, sondern das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag, bei Vorlage
einer einvernehmlichen elterlichen Vereinbarung nach Prüfung des Kindeswohls
vom Gericht im Scheidungsverfahren zugesprochen wird. Deshalb habe ich
mich mit weiteren 90 Abgeordneten unserer Fraktion bei der Abstimmung enthalten,
um uns eine Option auf eine Gesetzesänderung vorzubehalten.
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Die Verbesserung des Jugendschutzes im Internet ist aufgrund unserer
Projektgruppe Informationsgesellschaft verstärkt worden.
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