Hanna Wolf ...PRESSEMITTEILUNG

Berliner Politik für Münchner Familien
Pressegespräch, 6. Okt., 2000

mit Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Gertraud Burkert, Bürgermeisterin der LH München
Hanna Wolf, MdB (München)

Entlastung von Familien mit kleinerem und mittlerem Einkommen

Familienfördergesetz:

 
Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 1999 um DM 30.-
Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2000 um DM 20.-
Erhöhung des Kinderfreibetrags zum 1. Januar 2000 auf knapp DM 10.000 pro Kind
 
Steuerpolitik

Zweite Stufe Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002:

 
Weitere jährliche Entlastung einer vierköpfigen Familie mit durchschnittlichem Brutto-Einkommen von DM 60.000 bis zum Jahre 2005 mindestens DM 4.340
Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern und 40.000,-DM brutto im Jahr wird um 1.745,-DM (im Vergleich zu 1998) entlastet.

Durch Erhöhung von Grundfreibetrag und Kindergeld deutliche Steigerung der Familienförderung 
Durch Ökosteuer teilweise Finanzierung der verbesserten Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rente.

Anhebung des Grundfreibetrags auf ca. 13.000,- DM für Alleinstehende und ca. 26.000- für Verheiratete Senkung des Eingangssteuersatzes auf 22,9%

Dadurch Steuerentlastungen im Jahr 2000 von 13,5 Mrd. DM im Jahr

Für den Veranlagungszeitraum 2001 sind für das steuerfrei zu stellende Existenzminimum folgende Beträge vorgesehen:

Alleinstehende 13 499 DM/Jahr

Ehepaare 26 999 DM/Jahr

1 Kind
Kinderfreibetrag 6 912 DM/Jahr

Betreuungsfreibetrag 3 024 DM/Jahr

Beispiele: Ein verheirateter Facharbeiter mit 50.000,- DM Jahreseinkommen und 2 Kindern erhält im Jahr 2000 480,- DM mehr Kindergeld und hat im gleichen Jahr 396,-DM

Netto mehr durch die Steuerentlastung in der Tasche. Er zahlt 12,7% weniger Lohnsteuer als noch 1999

Eine ledige Angestellte mit 120.000,-DM Jahreseinkommen hat 2000 23,- DM netto mehr in der Tasche. Ihre Steuerentlastung liegt bei 0,06% im Vergleich zu 1999.

Ein leitender Angestellter mit 150.000,- DM Jahreseinkommen, verheiratet, muss im Jahr 2000 442,- DM weniger Einkommensteuer zahlen als 1999. Seine Steuerentlastung liegt bei 1,23% 
 

Einrichtung neuer Programme und Projekte zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen:

Programm " Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten"

Dieses Programm mit einer Laufzeit von drei Jahren unterstützt junge Menschen in sozialen Brennpunkten mit folgenden Schwerpunkten:

Soziales Trainingsjahr

Wettbewerb "Fit fürs Leben und Arbeit – Neue Praxismodelle für junge Menschen"
Stadtteilmanagement
Anlaufstellen für junge Migrantinnen und Migranten für eine bessere Integration

Berufliche Förderung in strukturschwachen ländlichen Gebieten
Gezielte Einbeziehung von sozial benachteiligten Jugendlichen in Sport, Kultur und Politik
 
 

Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Für das Programm stehen in den Jahren 1999 und 2000 jeweils 2 Mrd. DM zur Verfügung. Es sieht vor

Für Ausbildung suchende Jugendliche:

-Verstärkte Beratung und Vermittlung noch unvermittelter Jugendlicher

-Förderung von außerbetrieblicher Ausbildung,

-Förderung des Nachholens des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsorientierten Bildungsmaßnahme,

-Fortsetzung des Programms "Arbeit und Qualifizierung für – noch – nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche (AQJ)". 

Für arbeitslose Jugendliche:
  • Verbesserung der Beschäftigungschancen junger Arbeitsloser durch Nach- oder Zusatzqualifizierung
  • Lohnkostenzuschüsse zur Beschäftigung von arbeitslosen Jugendlichen
  • Maßnahmen zur Beschäftigung und Qualifizierung Jugendlicher mit sozialer Betreuung zur beruflichen Eingliederung besonders benachteiligter Jugendlicher
Das Ziel des Sofortprogramms wurde 1999 um 100% übertroffen – Es wurden 1999 220.00 Entritte von Jugendlichen in das Sofortprogramm registriert, wobei junge Frauen entsprechend ihrem Anteil an den unvermittelten Ausbildungsplatzbewerbern bzw. Arbeitslosen berücksichtigt. 

Aufgrund des überwältigenden Erfolgs wird das Sofortprogramm im Rahmen des Zukunftprogramms 2000 fortgeführt.
 
 

Modellprojekt "Familien- und Kinderfreundlichkeit in der Kommune"

Ziel dieses Projektes ist es, Kommunalpolitik stärker auf die Interessen von Familien auszurichten, z. B. bei der 

Siedlungsgestaltung

Versorgung mit Wohnraum
Verwaltungsabläufe

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bildung und Ausbildung

Entlastung der Familien durch Reform der Ausbildungsförderung

Eckpunkte für eine BAföG-Reform:

Keine Anrechnung des Kindergeldes beim BAföG

Anhebung der Freibeträge

Erhöhung der Bedarfssätze

Verlässliche Hilfe zum Studienabschluss statt befristete Studienabschlussförderung

EU-weite Ausbildungsförderung für Studierende

Entsprechung von Regelstudienzeit und Förderungshöchstdauer 

Förderung von Interdisziplinarität

Vereinheitlichung des komplizierten Systems der Freibeträge Bereitstellung von insgesamt 1 Milliarde Mark zusätzlich für die Reform der Ausbildung von Bund, Ländern und Deutscher Ausgleichsbank Erhöhung der Ausgaben für Ausbildungsförderung um fast 50% gegenüber 1998

Erziehungsgeldgesetz: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mit der Verabschiedung des Bundeserziehungsgeldgesetzes am 7. Juli 2000 hat die rotgrüne Regierung unser Land ein großes Stück kinder- und framilienfreundlicher gemacht. Unterstützt durch das Programm "Mann und Familie" sowie den Wettbewerb "Familienfreundlicher Betrieb" des Bundesfamilienministeriums werden die Voraussetzungen für eine mehr partnerschaftliche Teilhabe von Müttern und Vätern an Familie und Beruf geschaffen.
 
 

Das sind die Verbesserungen des "Erziehungsurlaubs", der demnächst "Elternzeit" heißen soll:

  • Gemeinsamer Erziehungsurlaub für Eltern
  • Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung für Eltern (bei Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten)
  • Flexiblere Zeitwahl für ein Jahr von insgesamt drei Jahren zwischen dem dritten und achten Jahr des Kindes mit Zustimmung des Arbeitgebers
  • Erstmalige Anhebung der Einkommensgrenze für das Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat seit 1986
  • Ansteigen der "Kinderkomponente" in drei Stufen bis 2003 um 24 Prozent
  • Wahlfreiheit für 1 Jahr Aussteigen: 900 DM für 12 statt 600 DM für 24 Monate

Ächtung der Gewalt in der Erziehung

Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung und die Unzulässigkeit körperlicher Bestrafungen, seelischer Verletzungen und anderer entwürdigender Maßnahmen wurden gesetzlich festgeschrieben.

Der Teufelskreis, dass Kinder, die Gewalt erfahren, später zu Gewalttätern werden, ist zu durchbrechen. Eltern werden durch das Gesetz nicht kriminalisiert, sondern sollen Hilfe erhalten. Kinder und Eltern können sich an Beratungs-, Betreuungs- und Familieneinrichtungen wenden.
 
 

Wohngeldreform

Mit dieser erstmals durchgeführten gesamtdeutschen Wohngeldreform wurde das Wohngeld unter Berücksichtigung der Miet- und Einkommensentwicklung familiengerechter gestaltet.

Die Miethöchstbeträge, bis zu denen Wohngeld gezahlt wird, werden ab Januar 2001 um durchschnittlich 20% angehoben.

Durch die Anhebung der Werte in den Wohngeldtabellen verändern sich auch die Einkommensgrenzen. Es wird künftig mehr Haushalte geben, die einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen können.

Familienfreundliche Verbesserungen werden eingeführt das heißt_ Familien mit Kindern, die größeren Wohnraum benötigen, erhalten mehr Wohngeld als alleinlebende Personen.

Das Gleichgewicht zwischen Pauschalwohngeld für Sozialhilfeempfänger und Tabellen Wohngeld wird wieder hergestellt, die eingetretene Ausgabedynamik wird eingedämmt.

In Zahlen bedeutet dies für Wohngeldempfänger: Ein Haushalt mit vier Personen erhält in den alten Ländern durchschnittlich 118.- DM monatlich mehr Wohngeld. Mehr als 400.00 Haushalte werden bundesweit neu in das Wohngeld hineinwachsen