............. | Hanna Wolf
Mitglied des Deutschen Bundestages von 1990-2002
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Kleine AnfrageSo viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beratenAnträgeDie Abgeordneten können auf Gesetzgebung und Politik des Bundes vor allem durch Anträge einwirken. Mit ihnen wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte im Antrag genannte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Dinge vorzulegen. Anträge können ohne Aussprache einem Ausschuß überwiesen werden.ÄnderungsanträgeÄnderungsanträge zu Gesetzentwürfen, durch die die vom federführenden Ausschuß empfohlenen Formulierungen geändert werden sollen, können zur Zweiten Beratung von jedem Abgeordneten eingebracht werden. Änderungen in der Dritten Beratung müssen von so vielen Abgeordneten eingebracht werden, die eine Fraktion bilden können (5 Prozent = 34). Durch Annahme eines Änderungsantrags wird die zugrundeliegende Vorlage durch den Antragstext geändert.15.11.1995 Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Klaus Kirschner, Christel Hanewinckel, Hanna Wolf Zum Stand des Stufenplanverfahrens zur Risikoabwehr bei Antibabypillen der dritten Generation 04.07.1994
Antrag
der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Margot von Renesse, Hanna Wolf
29.06.1994
Kleine
Anfrage der Abgeordneten Ralf Walter (Cochem), Hanna Wolf
23.06.1994
Kleine
Anfrage der Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Hanna Wolf
25.05.1994
Änderungsantrag
der Fraktion der SPD zu dem Antrag der Abgeordneten Verena Wohlleben,
19.05.1994
Antrag
der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis, Hanna Wolf
26.04.1994
Änderungsantrag
der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten
Hanna Wolf, Dr. Hans de With
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