............. Hanna Wolf
Mitglied des Deutschen Bundestages
von 1990-2002

 

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Neuer Aufbruch für die Frauenpolitik

Die neue Bundesregierung will die Gleichstellung von Mann und Frau wieder zu einem großen gesellschaftlichen Reformprojekt machen. Ein Bündnis für Arbeit muß zugunsten von Frauen und Männern gleichsam wirken. 

Die neue Bundesregierung wird Anfang 1999 ein Aktionsprogramm "Frau und Beruf" starten. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe der Frauen in Beruf und Gesellschaft. Dazu sollen die berufliche Integration und der Aufstieg von Frauen in Unternehmen und Verwaltungen sowie ihre Existenzgründungen gefördert werden. Nur wenn sich das geistige Potential und die Kreativität der Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft voll entfalten können, wird unser Land die Herausforderungen der Zukunft bestehen. 

Zu dem Aktionsprogramm "Frau und Beruf" gehören:

  • Ein effektives Gleichstellungsgesetz. Wir werden verbindliche Regelungen zur Frauenförderung einführen, die auch in der Privatwirtschaft Anwendung finden müssen. 
  • Frauen und Männer sollen gleiche Chancen bei der Ausbildung in zukunftsorientierten Berufen und am Arbeitsmarkt haben und ihre berufliche Entwicklung mit Kindern vereinbaren können. Die Mädchen und die jungen Frauen sollen grundsätzlich die Hälfte aller Ausbildungsplätze erhalten. 
  • Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der aktiven Arbeitsförderung. Im Rahmen der Reform der Arbeitsförderung sollen die Maßnahmen wieder der Lebenssituation von Frauen gerecht und die frauendiskriminierenden Festlegungen im Arbeitsförderungsrecht korrigiert werden. Frauen werden zukünftig bei den Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen berücksichtigt. 
  • Unterstützung von Existenzgründungen von Frauen. Existenzgründungsprogramme werden zielgenau auf Klein- und Mittelunternehmen und insbesondere auf Frauen ausgerichtet. Wir werden insbesondere die Benachteiligung bei Start- und Fremdkapitalbeschaffung ausgleichen. 
  • Flexiblere Arbeitszeiten und bessere Bedingungen für Teilzeitarbeit. 
  • Förderung von Dienstleistungsagenturen.
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Schaffung von mehr Kinderbetreuungseinrichtungen.
  • Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an frauenfördernde Maßnahmen.
  • Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Lohndiskriminierung nach dem Grundsatz " Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit", so daß sie auch auf kollektive Vereinbarungen Anwendung finden. 
  • Die Erhöhung des Frauenanteils in Lehre und Forschung.
Wir werden einen Nationalen Aktionsplan "Gewalt gegen Frauen" auflegen. Ziel eines solchen Aktionsplans ist es, Gewalt gegen Frauen vorzubeugen und von Gewalt betroffenen Frauen größtmöglichen Schutz und Hilfe zu gewähren. Frauenhäuser bleiben unverzichtbare Zufluchtsstätten. Frauenhäuser und Schutzwohnungen dürfen aber nicht länger Langzeitunterkünfte für mißhandelte Frauen und deren Kinder sein. Wir wollen für von Gewalt bedrohte bzw. betroffene Frauen und ihre Kinder die vereinfachte Wohnungszuweisung regeln. Die Täter müssen konsequent verfolgt und bestraft werden. 

Nachdem die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wurde, wird die noch bestehende Diskriminierung widerstandsunfähiger Opfer aufgehoben (Streichung des § 179 StGB). 

Die nationale und internationale Bekämpfung von Frauen- und Kinderhandel verstärken wir. Dazu gehört u.a. eine Verbesserung der strafrechtlichen Definition von Menschenhandel, so daß spezifische Merkmale von Frauen- und Kinderhandel erfaßt werden. Neben der Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung der Täter sind auf nationaler Ebene die Entwicklung von Strategien zum Schutz der Opfer unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung des Frauenhandels. Dazu gehören Zeugen- und Zeuginnenschutzprogramme, gegebenenfalls die Aussetzung der Abschiebung mindestens bis zum Abschluß des Gerichtsverfahrens.

Wir werden eine gesetzliche Regelung schaffen, die die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten verbessert.

Wir werden die im ausländerrechtlichen Vermittlungsverfahren nur unzureichend umgesetzte Reformen des eigenständigen Ehegatten-Aufenthaltsrechtes zu Ende führen. Dazu werden wir die allgemeine Wartefrist von vier auf zwei Jahre herabsetzen und die Härtefallklausel so gestalten, daß unerträgliche Lebenssituationen der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden können. 

Wir werden die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe überarbeiten.