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CSU verletzt Bundesgesetz

1. April 1998 - 0429

AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend

CSU verletzt Bundesgesetz

Zum Fall einer in Bayern von der Ausweisung bedrohten Kur din erklärt die stellvertretende Sprecherin der SPD-Bundes tagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hanna Wolf:

Die Bundesregierung verzögert die Umsetzung der Härtefall klausel im Ausländergesetz. Ich habe heute im Bundestagsausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Staatssekretär Dr. Hausmann zum Fall einer jungen Kurdin in Kempten befragt, die mit ihren zwei Kindern abgeschoben werden soll. Sie verlor ihr Aufenthaltsrecht, nachdem sie sich von ihrem Peiniger hatte scheiden lassen. Dem bayerischen Innenstaatssekretär Hermann Regensburger war jedoch das Ehemartyrium nicht härtefallwürdig genug: Eine ”sehr unglückliche Ehe allein begründet keine besondere Härte”.

Genau für Fälle wie den beschriebenen hatte die SPD lange gekämpft und im Juni letzten Jahres einen Kompromiß im Ver mittlungsausschuß herbeigeführt, der ermöglicht, daß das abhängige Aufenthaltsrecht einer ausländischen Frau in ein eigenständiges Aufenthaltsrecht umgewandelt werden kann. Auch eine ausländische Frau, die hier lebt, muß den Schutz der deutschen Gesetze beanspruchen können, ohne tatsächlich vorher halb totgeschlagen zu werden.

Aus den Antworten des Staatssekretärs heute ging hervor, daß die Bundesregierung säumig ist in der Umsetzung dieses Gesetzes. Sie hat bisher keine Abstimmung der Verwaltungsvorschriften mit den Ländern zustande gebracht, insbesondere nicht die Definition, was unter einem Härtefall zu verstehen sei. Im Gegensatz zu Bayern hat zum Beispiel Nordrhein-Westfalen in einer Abstimmung zwischen dem Frauen- und dem Innenministerium das Bundesgesetz umgesetzt. Dort würde die kurdische Mutter nicht abgeschoben.

Da im vorliegenden Fall die Frau offensichtlich für ihren Unterhalt und den ihrer Kinder selbst aufkommen kann (§ 17, Ausländergesetz) und ihr überdies im Heimatland Gefahr droht, (§ 19) ist nicht einzusehen, warum diese Frau abgeschoben werden soll.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in der Frage der Umsetzung des Bundesgesetzes in der nächsten Sitzungswoche nochmals aktiv werden. 01.04.1998 nnnn