3. März 1994 - 0488
Hanna Wolf Beratung der Gleichstellungsgesetze unter Ausschluß der
Öffentlichkeit
Zu der Ablehnung der von der SPD-Fraktion beantragten öffentlichen
Beratung der Gleichstellungsgesetze durch die Koalitionsfraktionen erklärt
die frauenpolitische Sprecherin der SPD- Bundestagsfraktion Hanna Wolf:
Die Koalitionsfraktionen scheuen das Licht der Öffentlichkeit. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gleichberechtigungsgesetz und
der Gleichstellungsgesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion müssen auf
Grund der Haltung der Koalitionsmehrheit unter Ausschluß der
Öffentlichkeit im Frauenausschuß des Bundestages beraten werden. Die
Koalitionsfraktionen stehen mit ihrer Ablehnung des SPD-Antrags auf
öffentliche Beratung im Widerspruch zu dem Schreiben der
Bundestagspräsidentin Süssmuth, in dem die Ausschüsse gerade zu vermehrten
öffentlichen Sitzungen aufgefordert wurden. Gesetzliche Regelungen zur
Gleichstellung von Frauen sind geradezu prädestiniert für eine öffentliche
Beratung, da sie von essentieller Bedeutung für die Situation von Frauen
sind. Auf Grund dieses Beschlusses wird den interessierten Frauenverbänden
und -gruppen, der Presse und vielen interessierten Frauen eine Teilnahme
an den Beratungen verwehrt. Eine solche Entscheidung kann nur so gewertet
werden, daß die Koalitionsfraktionen in höchstem Maße die Kritik an dem
Regierungsentwurf fürchten.
Im Schnellverfahren sollen beide umfangreiche Gesetzentwürfe in nur
einer Sitzung des Frauenausschusses durchgepeitscht werden und das, obwohl
die Mitberatung in den anderen Ausschüssen noch nicht abgeschlossen ist.
Die parlamentarische Arbeit wird damit zur Farce und die Bürgerinnen und
Bürger werden noch stärker aus dem politischen Geschehen ferngehalten,
statt daß ihnen die geforderte Nähe zu politischen Entscheidungsvorgängen
ermöglicht wird. Die FDP hat sich wieder einmal trotz eines vorgängigen
positiven Votums für eine öffentliche Beratung schließlich auf die Seite
ihres großen Koalitionspartners ziehen lassen.
03.03.1994 nnnn