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Initiativen gegen Kindesmißbrauch

5. Juni 1997 - 0872

AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend

Initiativen gegen Kindesmißbrauch

Die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Hanewinckel, und ihre Stellvertreterin, Hanna Wolf, erklären:

Die Zahl sexuell mißbrauchter Kinder ist auch in Deutschland erschreckend hoch. Verläßliche Zahlen gibt es nicht, denn nicht jeder Mißbrauch wird bekannt. Die spektakulären Fälle mit Entführungen und Mord beherrschen die Medien, nicht nur in Belgien und in Deutschland. Über den alltäglichen Mißbrauch wird dagegen kaum geredet. Noch immer gibt es hier ein Tabu, denn dieser Mißbrauch findet überwiegend durch Familienangehörige und nahe Bekannte statt. Die gestrige Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte Sachverständige geladen, die deutlich machten, wie neben der notwendigen Änderung des Strafrahmens auch effektiver Prävention betrieben werden kann. Die Forderungen der Sachverständigen waren eindeutig: Zwingend notwendig ist die bessere und gezielte Ausbil dung aller, die im Bereich der Prävention und auch der Strafverfolgung arbeiten, also Erzieherinnen und Erzieher ebenso wie Lehrerinnen und Lehrer, ebenso Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Justizbehörden. Geschlechtsbewußte Erziehung von Mädchen und Jungen muß mit traditionellen Rollenmustern brechen. Gewaltfreie Erziehung muß im Artikel 6 des Grundge setzes und im neuen Kindschaftsrecht verankert werden. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit in den Medien über die Früherkennung des Mißbrauchs. Informationen über Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten. Dabei müssen Kinder genauso informiert werden wie Mütter. Ziel einer solchen Aufklärungsarbeit muß es sein, Alternativen zur Gewalt in den Familien aufzuzeigen. Die UN-Kinderrechtskonvention, die die Rechte der Kinder deutlich stärkt, muß endlich in vollem Umfang in Deutschland umgesetzt werden. Die Möglichkeiten, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bietet, müssen voll ausgeschöpft werden. Dabei steht an erster Stelle die Forderung nach einer Vernetzung der bestehenden Beratungsangebote. Das KJHG verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht nur, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, sondern auch den Bedarf mittelfristig zu planen, und dabei Vorsorge zu treffen, daß unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Das setzt vor allem voraus, daß verschiedene Träger und Organisationen ihre Kompetenz gegenseitig anerkennen.

Nicht alles, was die Sachverständigen gefordert haben, kostet Geld, wohl aber guten Willen. Die Anhörung hat gezeigt, daß das 30-Punkte-Programm: Gesamtkonzept zum Schutz unserer Kinder vor sexueller Gewalt der SPD- Bundestagsfraktion die richtigen Forderungen aufgestellt hat. 05.06.1997 nnnn