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Bundesverfassungsgericht/ Kein fauler Kompromiß zu § 218: Die Entscheidung ist jetzt bei den Wählerinnen

7. September 1994 - 1971

Hanna Wolf Kein fauler Kompromiß zu § 218: Die Entscheidung ist jetzt bei den Wählerinnen

Zu dem Abbruch der Verhandlungen im Vermittlungsausschuß über Neuregelungen des Rechts zum Schwangerschaftsabbruch erklärt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundes- tagsfraktion, Hanna Wolf:

Es war nicht möglich, mit der CDU/CSU eine Neuregelung zu formulieren, die die Eigenverantwortung der Frau über ei- nen Schwangerschaftsabbruch respektiert. Die CDU/CSU geht nicht davon ab, die Frauen zu bevormunden. Sie will die Beratung in einer Weise durchgeführen, daß Frauen, die ei- nen Abbruch vornehmen lassen, sich schuldig fühlen. Sie will es den Frauen zusätzlich dadurch schwermachen, daß sie die Grenzen für den Kostenersatz des Schwangerschafts- abbruchs mit 1.500 DM (im Westen) und 1.325 DM (im Osten) viel zu niedrig ansetzt. Der SPD-Entwurf geht von Brut- toeinkommensgrenzen von 3.136 DM bzw. 2.664 DM aus.

Die CSU zeigte sich in allen strittigen Punkten halsstar- rig.

Statt eines faulen Kompromisses zu Lasten der Frauen sol- len jetzt die Wählerinnen entscheiden. Die SPD wird alle Spielräume des Bundesverfassungsgerichtsurteils zugunsten einer eigenverantwortlichen Entscheidung der Frauen nut- zen. 07.09.1994 nnnn