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Einen Tag nach dem FrauenStreikTag: Koalition verweigert ordnungsgemäße Beratung der Gleichstellungsgesetze im Frauenausschuß

9. März 1994 - 0562

Einen Tag nach dem FrauenStreikTag: Koalition verweigert ordnungsgemäße Beratung der Gleichstellungsgesetze im Frauenausschuß

Zu der für heute vorgesehenen Beratung der Gleichstellungsgesetze im Frauenausschuß erklären die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hanna Wolf, die Vorsitzende der Ad hoc- Arbeitsgruppe Gleichstellungsgesetz, Ilse Janz, und die Bundestagsabgeordnete Dr. Marliese Dobberthien:

Einen Tag nach dem FrauenStreikTag sind die Koalitionsfraktionen nicht bereit, den Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Frauen in dem üblichen Verfahren zu beraten und die einfachsten Regeln der Kollegialität im parlamentarischen Bereich zu beachten.

Die Koalitionsfraktionen bestanden in der heutigen Frauenausschußsitzung darauf, die Gesetzes- vorhaben, die von entscheidender Bedeutung für die Situation von Frauen sind, in einer Sitzung durchzuhetzen, obwohl die Voten der mitberatenden Ausschüsse noch nicht vorlagen und die Ko- alitionsfraktionen im letzten Moment noch ein 30seitiges Änderungspaket eingebracht haben.

Sie erschienen erst später zur Sitzung und lehnten den SPD-Antrag auf Vertagung ab. Den daraufhin von uns gestellten Antrag, in dieser Sitzung noch nicht abschließend zu beraten, widersprachen sie ebenfalls.

Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die parlamentarischen Regeln und entzieht einem demokratischen Verfahren jeden Boden. Die SPD-Fraktion sah sich daher gezwungen, den Ausschuß unter Protest zu verlassen.

Schon unserem vorhergehenden Antrag auf öffentliche Beratung hatten die Koalitionsfraktionen widersprochen. Ihr gesamtes Verhalten läßt sich nur so erklären, daß sie die Unzulänglichkeiten ihres Entwurfs für ein zweites Gleichberechtigungsgesetz soweit wie möglich verbergen wollen, nachdem sich die Sachverständigen in einer Anhörung des Frauenausschusses einig waren, daß dieses Gesetz für die Frauen praktisch kaum Verbesserungen bringt.

Im Gegensatz zu unserem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz, das für alle Frauen gilt, ist der Entwurf der Bundesregierung auf nur 3 % der erwerbstätigen Bevölkerung, nämlich der Beschäftigten in der Bundesverwaltung, beschränkt. Es enthält weder eine Quote noch echte Rechtsansprüche, die den Frauen den Weg zur Gleichstellung hin ebnen könnten. 09.03.1994 nnnn