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Bundeskabinett betreibt Täterschutz: Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe weiter verzögert

11. Januar 1995 - 0023

Hanna Wolf Bundeskabinett betreibt Täterschutz: Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe weiter verzögert

Anläßlich der heutigen Beratung des Bundesratsgesetzent- wurfs zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe im Bundeskabinett erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Hanna Wolf:

Die heutige Beratung des Bundeskabinetts zum Bundesratsge- setzentwurf zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe hat wie schon so oft dasselbe Ergebnis: Verschiebebahnhof. Grundsätzlich wird eine Strafbarkeit bejaht, wenn es dann aber um eine konkrete Strafvorschrift geht, wird sie nicht akzeptiert.

Die Meinungslage innerhalb der Koalition zu dem Gesetzent- wurf macht die Zerrissenheit der Koalition deutlich: Die F.D.P. ist dafür, die CSU dagegen und die CDU ist gespal- ten. Die Handlungsunfähigkeit der Koalition kann auch und gerade bei diesen Gesetzesvorhaben nicht länger hingenom- men werden. Jede zehnte Ehefrau ist nach Berechnungen des Bundeskriminalamtes sexueller Gewalt von ihrem Ehemann ausgesetzt. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung darf nicht länger mit dem Gang zum Standesamt enden.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert seit über zehn Jahren die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe und wird jetzt wieder einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Die Koalition kann sich nicht länger mit schönen Worten herausreden, sie muß endlich Farbe be- kennen. 11.01.1995 nnnn 1