11. Januar 1995 - 0023
Hanna Wolf Bundeskabinett betreibt Täterschutz: Strafbarkeit der
Vergewaltigung in der Ehe weiter verzögert
Anläßlich der heutigen Beratung des Bundesratsgesetzent- wurfs zur
Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe im Bundeskabinett erklärt die
SPD-Bundestagsabgeordnete Hanna Wolf:
Die heutige Beratung des Bundeskabinetts zum Bundesratsge- setzentwurf
zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe hat wie schon so oft
dasselbe Ergebnis: Verschiebebahnhof. Grundsätzlich wird eine Strafbarkeit
bejaht, wenn es dann aber um eine konkrete Strafvorschrift geht, wird sie
nicht akzeptiert.
Die Meinungslage innerhalb der Koalition zu dem Gesetzent- wurf macht
die Zerrissenheit der Koalition deutlich: Die F.D.P. ist dafür, die CSU
dagegen und die CDU ist gespal- ten. Die Handlungsunfähigkeit der
Koalition kann auch und gerade bei diesen Gesetzesvorhaben nicht länger
hingenom- men werden. Jede zehnte Ehefrau ist nach Berechnungen des
Bundeskriminalamtes sexueller Gewalt von ihrem Ehemann ausgesetzt. Das
Recht auf sexuelle Selbstbestimmung darf nicht länger mit dem Gang zum
Standesamt enden.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert seit über zehn Jahren die
Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe und wird jetzt wieder einen
entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Die Koalition
kann sich nicht länger mit schönen Worten herausreden, sie muß endlich
Farbe be- kennen. 11.01.1995 nnnn 1