11.07.96  

Rechte für Lesben und Schwule: Wo bleiben die Initiativen der FDP?
 
 

11. Juli 1996 - 1287

AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend

Rechte für Lesben und Schwule: Wo bleiben die Initiativen der FDP?

Zu den Äußerungen des FDP-Generalsekretärs Guido Westerwelle zum Abbau der Diskriminierung "gleichgeschlechtlicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften" erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Hanna Wolf:

Offenbar hat Herr Westerwelle ein zweites Sommerlochthema gefunden. In der parlamentarischen Pause mahnt er nun Rechte für Lebensgemeinschaften an. Höchst bedauerlich daran ist jedoch, daß die FDP nicht ihre Möglichkeiten nutzt, entsprechende parlamentarische Initiativen vorzulegen. Bisher bleibt es immer bei vereinzelten Presseäußerungen dazu, die Taten folgen aber nicht.

Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, um den persönlichen Bindungen zwischen Menschen, die weder verheiratet noch verwandt sind, Rechnung zu tragen. Denn das geltende Recht berücksichtigt nur zwischenmenschliche Beziehungen zwischen Eheleuten und Verwandten. In vielen Lebensbereichen, ob es um die gemeinsame Wohnung, den Erbfall oder das Zeugnisverweigerungsrecht geht, werden alle anderen Personen wie Fremde behandelt. Das gilt für lesbische, schwule und heterosexuelle Paare. Das gilt aber auch für andere Beziehungen, wie befreundete Menschen, die zusammen wohnen wollen oder z. B. eine Person, die über Jahre eine Nachbarin oder einen Nachbarn gepflegt hat und deshalb von der pflegebedürftigen Person testamentarisch bedacht wird, aber anders als verheiratete und verwandte Personen sehr hohe Erbschaftsteuern an den Staat zahlen muß.

Ich fordere Herrn Westerwelle auf, endlich eine Initiative zu ergreifen, statt auf Kosten der Betroffenen PR zu betreiben. Die oft diskutierte "Homoehe" führt uns dabei allerdings nicht weiter, da sie alle anderen genannten Beziehungen wieder ausgrenzen würde. Notwendig sind vielmehr Regelungen, die folgendes beinhalten:

Mietrecht: Eintrittsrecht der Mitbewohner bzw. Mitbewohnerinnen in den Mietvertrag im Todesfall des Mieters bzw. der Mieterin

Zusammenlegung der Wohnberechtigungsscheine für alle, die zusammenwohnen wollen

höhere Erbschaftsteuerfreibeträge und niedrigere Erbschaftsteuersätze für durch Testament eingesetzte Erben und Erbinnen

Zeugnisverweigerungsrecht für nahestehende Personen

Aufenthaltsrecht für ausländische Partner und Partnerinnen. 11.07.1996 nnnn 1