13. November 1997 - 1677
AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend AG Rechtspolitik
Opferanwalt - Schäbiges Doppelspiel der CSU
Zur Haltung der Regierungskoalition zu den Gesetzentwürfen zur
Rechtsstellung von Deliktopfern erklären die stellvertretende Sprecherin
der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren Frauen und Jugend, Hanna
Wolf und die SPD-Bundestagsabgeordnete, Anni Brandt-Elsweier:
Die CSU hat am Mittwoch (12.11.) im Bundestagsausschuß für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zusammen mit den übri gen Vertreter/innen der
Regierungskoalition gegen den Gesetzentwurf der SPD gestimmt, der die
Einrichtung eines Opferanwalts vorsieht. Dabei hat diese Partei in Bayern
selbst einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der die Einführung eines
solchen Anwalt oder Beistand für Opfer fordert. Aber selbst diese
CSU-Initiative fand hier in Bonn keine Zustimmung.
Daheim in Bayern brüsten sich die CSU-Vertreter und Vertreterinnen mit
ihrem Antrag zum Opferanwalt im Bundesrat und klagen die SPD der Blockade
an. In Bonn dagegen wollen sie von einem Opferanwalt nichts wissen. Hier
beabsichtigen sie den Opfern nur einen anwaltlichen Beistand während ihrer
Vernehmung und auch nur "wenn ersichtlich ist, daß sie (die Zeugen) ihre
Befugnisse bei der Vernehmung nicht selbst wahrnehmen können". Die
Koalition sagt in der Begründung auch gleich selbst, daß es ihr ums Geld
geht: Die "Bestellung eines Zeugen beistands auf Staatskosten wird (...)
kosten- und aufwandsneutral sein und insoweit auch keine Mehrbelastung der
Strafjustiz mit sich bringen". (Drucksache 13/7165 vom 11.3.1997)
Das ist kein Opferschutz, sondern Augenwischerei!
Die SPD hat im Bundestag schon am 28.11.1995 ihren Gesetz entwurf
(Drucksache 13/3128) eingebracht, der die Beiordnung eines Opferanwalts
vorsieht. Dieser Gesetzentwurf gibt dem Opfer im Prozeß eine gleichstarke
Stellung, wie sie der Täter hat. Der Täter bekommt in der Regel einen
Pflichtverteidiger gestellt, den er nicht bezahlen muß. Das Opfer muß sich
bisher selbst helfen, obwohl es sich nicht selbst in diese Lage gebracht
hat. Und wenn es nach der Regierungskoalition geht, wird es für das Opfer
auch nicht wesentlich besser werden.
Wir dürfen gespannt sein, wie die CSU-Bundestagsabgeord neten am
Freitag (14.11.) abstimmen werden und wie sie ihr Abstimmungsverhalten zu
Hause in ihren bayerischen Wahl kreisen erklären werden. Wie sie mit den
berechtigten Forderungen der Betroffenen und der Empörung der Bevölkerung
umgehen, ist jedenfalls ein Skandal. 13.11.1997 nnnn