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Vergewaltigung in der Ehe: Schlußpunkt beim Schlußlicht Deutschland

14. Mai 1997 - 0740

AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend

Vergewaltigung in der Ehe: Schlußpunkt beim Schlußlicht Deutschland

Zur morgigen Abstimmung über den Gruppenantrag Strafrecht sänderungsgesetz-§§ 177 bis 179 StGB "Vergewaltigung in der Ehe" erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD- Bundestags-fraktion, Hanna Wolf:

Ein langer Kampf scheint zu Ende zu gehen. Seit einem Vierteljahrhundert kämpft die SPD im Deutschen Bundestag um die Gleichheit vor dem Strafgesetz für Vergewaltigung in- und außerhalb der Ehe, für das Ende eines patriarchalisch geprägten Frauenbildes, das in den fünfzehn Ländern der EU außer in Deutschland nur noch in Frankreich existiert.

Ein kurzer Überblick über die Stationen dieses langen Weges:

1972 hat Hans de With im Rahmen der Reform des Sexual strafrechts den ersten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion in den Sonderausschuß eingebracht. Er wurde abgelehnt.

1983 wurde ein zweiter Versuch abgelehnt, obwohl die öffentlich gemachten Erfahrungen der Frauenhäuser damals schon dringenden Handlungsbedarf signalisierten.

1987 wurde die Ablehnung von der CSU unter anderem damit begründet, daß eine eheliche Vergewaltigung behauptet werden könne, um eine Abtreibungsindikation zu erlangen.

1993 machte die SPD den vierten vergeblichen Anlauf.

Morgen, am 15. Mai 1997, müssen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages endlich dazu durchringen, dem fünften Versuch, diesmal als Gruppenantrag aller Fraktionen, zuzustimmen und den strafrechtlichen Schutz der Ehefrau vor Vergewaltigung dem der nicht verheirateten Frau gleichzustellen. Dann endlich würde die Bundesrepublik Deutschland diesen unrühmlichen, nur noch mit Frankreich geteilten letzten Platz als Schlußlicht bei den Mitgliedstaaten der EU räumen können und auch in diesem strafrechtlichen Bereich "Vollmitglied" der EU werden. 14.05.1997 nnnn