14. Mai 1997 - 0740
AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend
Vergewaltigung in der Ehe: Schlußpunkt beim Schlußlicht Deutschland
Zur morgigen Abstimmung über den Gruppenantrag Strafrecht
sänderungsgesetz-§§ 177 bis 179 StGB "Vergewaltigung in der Ehe" erklärt
die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren,
Frauen und Jugend der SPD- Bundestags-fraktion, Hanna Wolf:
Ein langer Kampf scheint zu Ende zu gehen. Seit einem
Vierteljahrhundert kämpft die SPD im Deutschen Bundestag um die Gleichheit
vor dem Strafgesetz für Vergewaltigung in- und außerhalb der Ehe, für das
Ende eines patriarchalisch geprägten Frauenbildes, das in den fünfzehn
Ländern der EU außer in Deutschland nur noch in Frankreich existiert.
Ein kurzer Überblick über die Stationen dieses langen Weges:
1972 hat Hans de With im Rahmen der Reform des Sexual strafrechts den
ersten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion in den Sonderausschuß
eingebracht. Er wurde abgelehnt.
1983 wurde ein zweiter Versuch abgelehnt, obwohl die öffentlich
gemachten Erfahrungen der Frauenhäuser damals schon dringenden
Handlungsbedarf signalisierten.
1987 wurde die Ablehnung von der CSU unter anderem damit begründet, daß
eine eheliche Vergewaltigung behauptet werden könne, um eine
Abtreibungsindikation zu erlangen.
1993 machte die SPD den vierten vergeblichen Anlauf.
Morgen, am 15. Mai 1997, müssen sich die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages endlich dazu durchringen, dem fünften Versuch, diesmal als
Gruppenantrag aller Fraktionen, zuzustimmen und den strafrechtlichen
Schutz der Ehefrau vor Vergewaltigung dem der nicht verheirateten Frau
gleichzustellen. Dann endlich würde die Bundesrepublik Deutschland diesen
unrühmlichen, nur noch mit Frankreich geteilten letzten Platz als
Schlußlicht bei den Mitgliedstaaten der EU räumen können und auch in
diesem strafrechtlichen Bereich "Vollmitglied" der EU werden. 14.05.1997
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