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Gleichstellungsarbeit darf nicht beendet werden: Bund muß sich an Kosten der Vernetzungsstelle beteiligen

15. Januar 1997 - 0053

AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend

Gleichstellungsarbeit darf nicht beendet werden: Bund muß sich an Kosten der Vernetzungsstelle beteiligen

Anläßlich der drohenden Schließung der Vernetzungsstelle für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erklärt die stellvertretende Sprecherin der SPD-Bun destagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hanna Wolf:

Nachdem von Länderseite eine Kostenbeteiligung zugesagt wurde, hängt jetzt die Fortführung der für die 1500 kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in der Bundesrepublik so wichtigen Vernetzungsstelle allein von einer entsprechenden Zusage der Bundesfrauenministerin Nolte ab.

Die Vernetzungsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle für die Gleichstellungsbeauftragten und ein unverzichtbares Mittel des Informationsaustausches. In einem bundesweiten einmaligen Archiv werden die unterschiedlichsten Materialien zur Gleichstellungsarbeit, u. a. weit über 2000 Beiträge von Frauenbeauftragten gesammelt und zur Verfügung gestellt. Über 1000 Anfragen werden jährlich von der Vernetzungsstelle beantwortet. Wichtig ist auch ihre Funktion als Auskunftsstelle für Fachreferentinnen, Literatur, Adressen etc..

Die ohnehin schwierige Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, die in der Regel wenig Unterstützung erfährt, würde mit der Einstellung der Vernetzungsstelle noch mehr erschwert. Bundesministerin Nolte selbst hat die Arbeit der Vernetzungsstelle als ein wichtiges Instrument der Gleichstellungsarbeit anerkannt, eine weitere Finanzierung aber abgelehnt.

Es wäre nicht zu verantworten, daß diese Arbeit nach nunmehr drei Jahren wieder eingestellt wird. Der Bund hat durchaus Möglichkeiten, Projekte auch über einen derartigen Zeitraum hinaus zu fördern. Auch das Bundesverfassungsgericht hat für derartige zentrale Einrichtungen eine entsprechende Kompetenz des Bundes anerkannt.

Deshalb ist die Bundesministerin Nolte dringend aufgefordert, sich nun wenigstens für eine 45 prozentige Kostenbeteiligung, die nunmehr nach der Länderfinanzierungszusage noch erforderlich wäre, einzusetzen. Die federführende Zuständigkeit der Bundesministerin ist auf sehr wenige Bereiche beschränkt. Hier hätte sie aber die entsprechende Kompetenz, die sie dringend nutzen muß. 15.01.1997 nnnn