15. Januar 1997 - 0053
AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend
Gleichstellungsarbeit darf nicht beendet werden: Bund muß sich an
Kosten der Vernetzungsstelle beteiligen
Anläßlich der drohenden Schließung der Vernetzungsstelle für kommunale
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erklärt die stellvertretende
Sprecherin der SPD-Bun destagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Hanna Wolf:
Nachdem von Länderseite eine Kostenbeteiligung zugesagt wurde, hängt
jetzt die Fortführung der für die 1500 kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten in der Bundesrepublik so wichtigen
Vernetzungsstelle allein von einer entsprechenden Zusage der
Bundesfrauenministerin Nolte ab.
Die Vernetzungsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle für die
Gleichstellungsbeauftragten und ein unverzichtbares Mittel des
Informationsaustausches. In einem bundesweiten einmaligen Archiv werden
die unterschiedlichsten Materialien zur Gleichstellungsarbeit, u. a. weit
über 2000 Beiträge von Frauenbeauftragten gesammelt und zur Verfügung
gestellt. Über 1000 Anfragen werden jährlich von der Vernetzungsstelle
beantwortet. Wichtig ist auch ihre Funktion als Auskunftsstelle für
Fachreferentinnen, Literatur, Adressen etc..
Die ohnehin schwierige Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, die in
der Regel wenig Unterstützung erfährt, würde mit der Einstellung der
Vernetzungsstelle noch mehr erschwert. Bundesministerin Nolte selbst hat
die Arbeit der Vernetzungsstelle als ein wichtiges Instrument der
Gleichstellungsarbeit anerkannt, eine weitere Finanzierung aber abgelehnt.
Es wäre nicht zu verantworten, daß diese Arbeit nach nunmehr drei
Jahren wieder eingestellt wird. Der Bund hat durchaus Möglichkeiten,
Projekte auch über einen derartigen Zeitraum hinaus zu fördern. Auch das
Bundesverfassungsgericht hat für derartige zentrale Einrichtungen eine
entsprechende Kompetenz des Bundes anerkannt.
Deshalb ist die Bundesministerin Nolte dringend aufgefordert, sich nun
wenigstens für eine 45 prozentige Kostenbeteiligung, die nunmehr nach der
Länderfinanzierungszusage noch erforderlich wäre, einzusetzen. Die
federführende Zuständigkeit der Bundesministerin ist auf sehr wenige
Bereiche beschränkt. Hier hätte sie aber die entsprechende Kompetenz, die
sie dringend nutzen muß. 15.01.1997 nnnn