18. Dezember 1997 - 1874
AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend
Bayerischer § 218: Verfassungsgericht läßt sich nicht beirren
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Verlängerung der einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen
Abtreibungssondergesetze erklärt die stellv. Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hanna
Wolf (München):
Die Versuche der bayerischen Staatsregierung, dem Bundes
verfassungsgericht eine heile Welt von Zahlen zum Sicherstellungsauftrag
einer wohnortnahen Beratung und Versorgung von Schwangeren in
Konfliktlagen vorzuspiegeln, ist fehlgeschlagen. Mit seiner Entscheidung,
die einstweilige Anordnung zugunsten der Ärzte Freudeman und Stapf
aufrechtzuerhalten, bleibt das Bundesverfassungsgericht in der Logik
seiner bisherigen Entscheidungen.
Die Bayerische Staatsregierung wäre gut beraten, wenn sie noch
rechtzeitig vor der Entscheidung in der Hauptsache ihre
Abtreibungssondergesetze zurückziehen würde, bevor sie damit vor dem
Bundesverfassungsgericht endgültig unterliegt. Es ist nicht hinzunehmen,
daß Frauen in Bayern schlechter gestellt würden, als die Frauen im übrigen
Deutschland. Die "Christlich Separatistische Union" vom Schlage Stoiber
und Stamm darf weder in der Abtreibungsgesetzgebung noch in der Sozial-
oder sonstiger Gesetzgebung eine Abkopplung vom Bund betreiben können.
18.12.1997 nnnn