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Bayerischer  218: Verfassungsgericht läßt sich nicht beirren

18. Dezember 1997 - 1874

AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend

Bayerischer § 218: Verfassungsgericht läßt sich nicht beirren

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verlängerung der einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Abtreibungssondergesetze erklärt die stellv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hanna Wolf (München):

Die Versuche der bayerischen Staatsregierung, dem Bundes verfassungsgericht eine heile Welt von Zahlen zum Sicherstellungsauftrag einer wohnortnahen Beratung und Versorgung von Schwangeren in Konfliktlagen vorzuspiegeln, ist fehlgeschlagen. Mit seiner Entscheidung, die einstweilige Anordnung zugunsten der Ärzte Freudeman und Stapf aufrechtzuerhalten, bleibt das Bundesverfassungsgericht in der Logik seiner bisherigen Entscheidungen.

Die Bayerische Staatsregierung wäre gut beraten, wenn sie noch rechtzeitig vor der Entscheidung in der Hauptsache ihre Abtreibungssondergesetze zurückziehen würde, bevor sie damit vor dem Bundesverfassungsgericht endgültig unterliegt. Es ist nicht hinzunehmen, daß Frauen in Bayern schlechter gestellt würden, als die Frauen im übrigen Deutschland. Die "Christlich Separatistische Union" vom Schlage Stoiber und Stamm darf weder in der Abtreibungsgesetzgebung noch in der Sozial- oder sonstiger Gesetzgebung eine Abkopplung vom Bund betreiben können. 18.12.1997 nnnn