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"Laserdrome" bedürfen gesetzlicher Klärung =

19.Juli 1994 - 1650

Hanna Wolf "Laserdrome" bedürfen gesetzlicher Klärung

Zum eben ergangenen Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs zu "Laserdromen" erklärt die frauen- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hanna Wolf:

Das Verwaltungsgericht München hat den Betrieb von sog. Laserdromen als "grob ungehörig" bezeichnet. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz meint ebenfalls, daß "Laserdrome" "mit unserem durch den Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens geprägten Wertesystems unvereinbar" sei. Die Bundesregierung bestätigte auf meine Anfrage im April: "eine solche Veranstaltung mißachtet die Menschenwürde und gefährdet das soziale Zusammenleben. Zudem birgt sie die Gefahr, daß insbesondere bei jungen Menschen die Aggressivität gefördert wird."

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dagegen sieht eine solche Veranstaltung "letztlich in der Nähe traditioneller Spielinhalte" (Az. 22 CS 94. 1528). Seine Begründung zieht das Gericht offenbar nur aus der Besichtigung einer Minimalversion des "Spiels" und bezieht nicht die mögliche Ausstattung "de Luxe" ein, in der der Simulation von Kampfrealität keine Grenzen gesetzt sind.

Ich fordere die Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger nun dringend auf, durch eine Gesetzesinitiative Klarheit zu schaffen und dem makaberen Treiben ein Ende zu setzen. Die lokalen Ordnungsbehörden können nicht auf der Grundlage solch divergierender Gerichtsentscheidungen arbeiten. Die Bundesregierung muß auch hier endlich handeln und kann nicht immer nur mit wohlmeinenden Absichtserklärungen ihre Handlungsunfähigkeit kaschieren.

19.07.1994 nnnn