19.Juli 1994 - 1650
Hanna Wolf "Laserdrome" bedürfen gesetzlicher Klärung
Zum eben ergangenen Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs zu
"Laserdromen" erklärt die frauen- und jugendpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion, Hanna Wolf:
Das Verwaltungsgericht München hat den Betrieb von sog. Laserdromen als
"grob ungehörig" bezeichnet. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz meint
ebenfalls, daß "Laserdrome" "mit unserem durch den Schutz der
Menschenwürde und des menschlichen Lebens geprägten Wertesystems
unvereinbar" sei. Die Bundesregierung bestätigte auf meine Anfrage im
April: "eine solche Veranstaltung mißachtet die Menschenwürde und
gefährdet das soziale Zusammenleben. Zudem birgt sie die Gefahr, daß
insbesondere bei jungen Menschen die Aggressivität gefördert wird."
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dagegen sieht eine solche
Veranstaltung "letztlich in der Nähe traditioneller Spielinhalte" (Az. 22
CS 94. 1528). Seine Begründung zieht das Gericht offenbar nur aus der
Besichtigung einer Minimalversion des "Spiels" und bezieht nicht die
mögliche Ausstattung "de Luxe" ein, in der der Simulation von
Kampfrealität keine Grenzen gesetzt sind.
Ich fordere die Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger nun
dringend auf, durch eine Gesetzesinitiative Klarheit zu schaffen und dem
makaberen Treiben ein Ende zu setzen. Die lokalen Ordnungsbehörden können
nicht auf der Grundlage solch divergierender Gerichtsentscheidungen
arbeiten. Die Bundesregierung muß auch hier endlich handeln und kann nicht
immer nur mit wohlmeinenden Absichtserklärungen ihre Handlungsunfähigkeit
kaschieren.
19.07.1994 nnnn