>  Dokumentenansicht
> Download als WinWord-Dokument
> Download als ASCII-Text

Familienwahlrecht verfestigt die Unmündigkeit der Kinder

22. September 1994 - 2088

Hanna Wolf Familienwahlrecht verfestigt die Unmündigkeit der Kinder

Zu der Diskussion um ein Familienwahlrecht erklärt die frauen- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundes- tagsfraktion, Hanna Wolf:

Ein Familienwahlrecht - egal wie auch immer ausgestaltet - ist zutiefst undemokratisch. Nicht nur verstößt es ekla- tant gegen den Gleichheitsgrundsatz und würde ein Klien- telwahlrecht à la Preußischem Drei-Klassen-Wahlrecht ein- führen. Es würde auch den eigenen Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen zuwiderlaufen. Wer kennt nicht die hefti- gen politischen Auseinandersetzungen im Verhältnis von El- tern und Kindern. Es wäre naiv anzunehmen, daß Eltern an- stelle ihrer Kinder eine andere Partei wählen würden, als die, die sie selbst wählen. Darüber hinaus werden Kinder in der Rolle der Unmündigkeit gehalten, weil immer andere für sie stellvertretend handeln.

Alle im Parlament müssen sich für die Rechte von Kindern einsetzen, unabhängig davon, ob sie selbst Kinder haben oder nicht. Statt daß sie Vorschläge zu Entdemokratisie- rung des Wahlrechts machen, sollten sie lieber ihre Par- teikollegen zu einer kinderfreundlichen Politik bewegen.

Eine bessere Durchsetzung der Interessen von Kindern kann auf zwei Wegen erfolgen:

-Zum einen durch Kinder- und Jugendparlamente für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Lebensjahr, in dem sie gerade auch ihre Interessen in ihrer Stadt bzw. in ihrem Wohnbezirk vertreten können. Damit sind bereits in Frankreich gute Erfahrungen gemacht worden. Eine derar- tige eigene Vertretung der Kinder und Jugendlichen ent- spricht auch den Grundsätzen der UNO-Kinderkonvention.

-Zum anderen durch eine paritätische Besetzung der Parla- mente mit Frauen und Männern. Solange im Bundestag 80 % Männer sitzen, werden auch die Interessen von Kindern nicht berücksichtigt werden. Das hat die Erfahrung ge- zeigt.

22.09.1994 nnnn