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Nach
welchen Kriterien werden Sexualstraftäter frühzeitig entlassen |
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23. September 1996 - 1636
AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend
Nach welchen Kriterien werden Sexualstraftäter frühzeitig entlassen In Bayern hat wieder ein frühzeitig aus der Haft entlassener Sexualstraftäter ein Gewaltverbrechen begangen. Aus diesem aktuellen Anlaß stellt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion Hanna Wolf heute folgende schriftliche Fragen an die Bundesregierung:
1. Wie ist das Zahlenverhältnis von vorzeitig enlassenen Sexualstraftätern zu anderen vorzeitig entlassenen Gewaltverbrechern und wie ist die entsprechende Rückfallquote? 2. Welche Gründe sind für die vorzeitige Entlassung von Sexualstraftätern maßgebend und gibt es Untersuchungen über deren Rückfälligkeit bzw. sind solche Untersuchungen von der Regierung geplant? 3. Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, bei Sexualstraftätern eine vorzeitige Entlassung überhaupt nicht zuzulassen? 4. Wie werden diejenigen geschult, die über die vorzeitige Entlassung von Sexualstraftätern entscheiden? 23.09.1996 nnnn - 1 -
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