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Verfassungsgericht legt bayerischen Sonderweg auf Eis

24. Juni 1997 - 1004

AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend

Verfassungsgericht legt bayerischen Sonderweg auf Eis

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das bayeri sche Gesetz zum Abtreibungsrecht nicht am 1. Juli in Kraft treten zu lassen, erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Edith Niehuis, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und die stellvertretende frauenpolitische Sprecherin, Hanna Wolf:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Ärzte müssen ihre auf Schwangerschaftsabbruch spezialisierten Praxen in München und Nürnberg nicht am 1. Juli schließen. Damit haben die Richterinnen und Richter des Ersten Senats deutlich zu verstehen gegeben, daß dem Schutz des werdenden Lebens nicht mit der rigiden Durchsetzung alter Ideologien gedient ist.

Es bleibt zu hoffen, daß damit die dreiste Methode der CSU, die Ärzte zu prügeln, um die Frauen zu treffen, auch endgültig scheitern wird. Die beiden bayerischen Sondergesetze müssen weg. Auch Bayern muß bundestreu bleiben.

Die beispiellose anonyme Suchaktion der Sozialministerin Stamm nach abbruchbereiten Ärzten hat dem Vernehmen nach nur Ärzte gefunden, die zur medizinischen Aktion bereit waren.

Dies hat mit dem bundesgesetzlichen Auftrag zur flächen deckenden Versorgung mit Abbruchmöglichkeiten auch in Bayern nichts zu tun.

Denn mit gutem Grund fordert das mit großer Mehrheit vom Bundestag beschlossene Schwangerschaftskonflikt-Gesetz im § 13, in Einklang mit dem Verfassungs-Gerichtsurteil von 1993, von den Ländern die Sicherstellung eines ausreichenden, flächendeckenden Angebots ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Durch weite Anreisewege wird Frauen in einer Konfliktsituation eher die Möglichkeit genommen, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. 24.06.1997 nnnn