27. Oktober 1998 - 1150
AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend
Urteil zum Paragraph 218: Der Geist des Bundesgesetzes gilt endlich
auch in Bayern
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das
bayerische Schwangerenhilfegesetz erklärt die stellv. Sprecherin für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Hanna Wolf:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, was der Bundestag
bereits in der letzten Legislaturperiode mit Mehrheit festgestellt hat.
Auch im Falle des Schwangerenhilfegesetzes bricht Bundesrecht Landesrecht.
Endlich können sich in Bayern alle Frauen darauf berufen.
Die bayerische Staatsregierung hat in unzulässiger Weise versucht,
durch ein eigenes Ärztegesetz schwangeren Frauen in Notlagen wieder den
alten Spießrutenlauf zuzumuten. Zur straffreien Abtreibung bereite Ärzte
sollten über aberwitzige Regelungen kujoniert werden. Dieser Spuk hat nun
hoffentlich ein Ende. Ich fordere die bayerische Staatsregierung auf, das
Schwangerenhilfegesetz nun im Geiste des Bundesgesetzgebers umzusetzen.
Auch wenn leider nicht jede Notlage durch bessere gesell schaftliche
Rahmenbedingungen aus der Welt geschafft wer den kann, so wird doch diese
Bundesregierung einiges im Sinne des Paradigmenwechsels ”Hilfe statt
Strafe” veranlassen, um die Zahl der Abtreibungen zu verringern.
Entscheidende Aussagen dazu macht der Koalitionsvertrag von SPD und
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Kapitel VII (Solidarische Politik für alle
Generationen) und in Kapitel VIII (Neuer Aufbruch für die
Familienpolitik).