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Urteil zum Paragraph 218: Der Geist des Bundesgesetzes gilt endlich auch in Bayern

27. Oktober 1998 - 1150

AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend

Urteil zum Paragraph 218: Der Geist des Bundesgesetzes gilt endlich auch in Bayern

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das bayerische Schwangerenhilfegesetz erklärt die stellv. Sprecherin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Hanna Wolf:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, was der Bundestag bereits in der letzten Legislaturperiode mit Mehrheit festgestellt hat. Auch im Falle des Schwangerenhilfegesetzes bricht Bundesrecht Landesrecht. Endlich können sich in Bayern alle Frauen darauf berufen.

Die bayerische Staatsregierung hat in unzulässiger Weise versucht, durch ein eigenes Ärztegesetz schwangeren Frauen in Notlagen wieder den alten Spießrutenlauf zuzumuten. Zur straffreien Abtreibung bereite Ärzte sollten über aberwitzige Regelungen kujoniert werden. Dieser Spuk hat nun hoffentlich ein Ende. Ich fordere die bayerische Staatsregierung auf, das Schwangerenhilfegesetz nun im Geiste des Bundesgesetzgebers umzusetzen.

Auch wenn leider nicht jede Notlage durch bessere gesell schaftliche Rahmenbedingungen aus der Welt geschafft wer den kann, so wird doch diese Bundesregierung einiges im Sinne des Paradigmenwechsels ”Hilfe statt Strafe” veranlassen, um die Zahl der Abtreibungen zu verringern. Entscheidende Aussagen dazu macht der Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Kapitel VII (Solidarische Politik für alle Generationen) und in Kapitel VIII (Neuer Aufbruch für die Familienpolitik).