Hanna Wolf MdB

Pressemitteilung  Donnerstag, 11. Juni 1998

 
Dringender Appell: Tülay O. am 15.6. nicht abschieben! 

 
In Sachen Tülay O. hat sich auf meine Initiative hin der Bundestag am 22.4.1998 in einer aktuellen Stunde zum § 19 Ausländerrecht befaßt. Darüber hinaus habe ich anschließend schriftliche Fragen zum § 104 Ausländerrecht an die Bundesregierung gestellt. Den Wortlaut der Bundestagsprotokolle dazu finden Sie auf meiner Homepage unter der Rubrik "Fragen an die Bundesregierung" dokumentiert. 
 
Ich habe mich mit Briefen an den Bayerischen Innenminister und den Oberbürgermeister von Kempten gewandt mit der dringenden Bitte, der am 15.6. von Abschiebung bedrohten Kurdin Tülay O. ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu gewähren. Den Wortlaut des Textes an den Innenminister finden Sie hier:

 

Bonn, 10. Juni 1998 

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Beckstein, 

ich möchte mich hiermit in der Angelegenheit von Frau Tülay Oguz und ihrer Kinder, die ich als bekannt voraussetze, an Sie wenden und dazu Stellung nehmen. 

Trotz aller Proteste, öffentlicher Diskussionen, solidarischer Aktivitäten und Forderungen von Verbänden und Organisationen ist der weitere Verbleib von Frau Tülay Oguz mit ihren Kindern in der Bundesrepublik Deutschland - zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluß des Berufungsverfahrens - nicht gesichert. Sollte Frau Tülay Oguz nicht bis spätestens 15. Juni 1998 Deutschland verlassen, droht ihr sogar die Abschiebung. 

Ich appelliere daher dringend an Sie, alles zu veranlassen, um diesen unerträglichen Zustand, in dem der Täter im Lande bleiben darf und das Opfer ausgewiesen wird, zu beenden und Frau Oguz ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu gewähren. Mit der neuen Regelung des Ausländergesetzes für außergewöhnliche Härtefälle (§ 19 Ausländergesetz) will der Bundesgesetzgeber Opfer von Gewalttaten schützen, unabhängig von der Dauer der Ehe in Deutschland - so wie im vorliegenden Fall. Die Auslegung der Bayerischen Staatsregierung wird diesem Gesetzesziel nicht gerecht. In keinem anderen Bundesland würde Frau Tülay Oguz ausgewiesen; das ist kein Ruhmesblatt für den Freistaat Bayern. 

Ich appelliere nochmals dringend an Sie - auch im Interesse der Humanität - das Bleiberecht von Frau Tülay Oguz zu verfügen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Hanna Wolf MdB