............. Hanna Wolf
Mitglied des Deutschen Bundestages
von 1990-2002
  ...
Fragen an die Bundesregierung
Fragestunde

Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, für die Fragestunde einer Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Jede Frage darf in zwei Unterfragen unterteilt sein. Der Fragesteller und andere Abgeordnete können bei der mündlichen Beantwortung durch die Bundesregierung Zusatzfragen stellen. Die Fragestunden können pro Sitzungswoche eine Gesamtdauer von drei Stunden erreichen. Fragen der Abgeordneten können von der Regierung schriftlich beantwortet werden. Das geschieht dann, wenn die Fragesteller in der Fragestunde nicht anwesend sind.




Schriftliche Fragen

Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche gesammelt in einer Drucksache veröffentlicht.
 

Juni 1998 Jugendliche: Fragen zu Kriminalität und Gewalttaten Nr. 63, 64, 65
April 98 § 104 Ausländergesetz Nr. 225-228
22.04.98 Härtefallklausel des § 19 Ausländergesetz und
der Fall der Kurdin Tülay O in Bayern
03.04.98 Strukturreform des Eisenbahnbundesamtes in München Drs. 13/10362
20.02.98 Autobahn (Straßenfinanzierung; München) Drs 13/9962
06.02.98 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bayern;
Verkehrsfinanzierung; Straßenbau)
Drs 13/9809
10.12.97 Afghanistan (Menschenrecht; Frau;
Weltgesundheitsorganisation; Vereinte Nationen)
Drs 13/93352
18.07.97 Technisches Hilfswerk (Bundesliegenschaft;
Bundesvermögensamt; München)
Drs 13/8260
11.07.97 Autobahn (München, Immissionsschutz) Drs 13/8203
14.03.97 Frauenpolitik (Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung) Drs 13/7218
31.01.97 Poststellen (München, Stadt) Drs 13/6860
13.12.96 TGV (Frankreich; Südbayern; Eisenbahnstrecke Drs 13/6558
11.10.96 Sexualstraftat (Rückfalltäter) Drs 13/5772
25.09.96
(mündl.)
Ehewohnung (Frau; Bürgerliches Gesetzbuch) Drs 13/5565
26.07.96 Eisenbahnstrecke (Intercity-Express; München; 
Nürnberg; Ingolstadt; Privatisierung; Lärmschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung)
Drs 13/5356
23.02.96 Deutsches Jugendinstitut eV (Neue Bundesländer;
Leipzig; Jugendpflege)
Drs 13/3843
26.01.96 Frauenförderung (Europäische Union) Drs 13/3580
27.09.95
(mündl.)
Bundesausbildungsförderungsgesetz 
(Schüler; Abendgymnasium)
Drs 13/2407
25.08.95 Flugzeugindustrie (Bundeszuschuß; Schwaben) Drs 13/2205
14.07.95 Bundesausbildungsförderungsgesetz
(Schüler; Abendgymnasium; Studenten;
Arbeiter; Gymnasium; Universität)
Drs 13/1999
30.06.95 Ethikkommision (Krankenhaus), Fötus 
(Gehirn; Schwangerschaftsabbruch)
Drs 13/1896
31.03.95 Stadtverkehr (Forschungsprogramm der
Bundesregierung; Bundesministerium für Verkehr;
Öffentliche Ausschreibung; Öffentlicher Auftrag)
Drs 13/1031
24.02.95 Laserdrom Drs 13/643
24.02.95 Verkehrsverbund (Regionalverkehr; Unternehmensform;
München; Deutsche Bahn AG)
Drs 13/643
16.12.94 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schwangerschaft;
Student; München)
Drs 13/104


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20.2.1998, Autobahn (Straßenfinanzierung; München), Drs 13/9962

92.

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Ist die Finanzierung des Autobahnbaus der A 99 bis zur A 8 und zur Lochhausener Straße in München gesichert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 17. Februar 1998:

Ja.
 

93.

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Gibt es einen fest zugesagten Fertigstellungstermin für den Autobahnbau der A 99 bis zur A 8 und zur Lochhausener Straße in München?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 17. Februar 1998:

Die Fertigstellung der Eschenrieder Spange mit Anbindung an die A 8 ist für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Die Fertigstellung des Nord-West-Ringes bis zur Lochhausener Straße ist für das Jahr 2000 terminiert.


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6.2.1998, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 
(Bayern; Verkehrsfinanzierung; Straßenbau), Drs 13/9809

56.

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Wie viele Finanzmittel sind aufgrund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) 1997 nach Bayern geflossen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 4. Februar 1998:

Im Jahr 1997 sind vorbehaltlich des Verwendungsnachweises 538,4 Mio. DM an Bundesmitteln aufgrund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) nach Bayern geflossen. Sie verteilen sich mit 157,5 Mio. DM auf das Bundesprogramm gemäß § 6(1) GVFG und mit 380,9 Mio. DM auf das Länderprogramm gemäß § 6(2) GVFG.

57.

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Wie viele Mittel sind 1998 für Bayern vorgesehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 4. Februar 1998:

Für das Jahr 1998 sind an Bundesmitteln aufgrund der GVFG 501,8 Mio. DM für Bayern eingeplant; davon entfallen 119,6 Mio. DM auf das Bundesprogramm und 382,2 Mio. DM auf das Länderprogramm.

58.

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Bis auf welche Höhe können Mittel aufgrund des GVFG für einzelne Straßenbauprojekte ausgewiesen werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 4. Februar 1998:

Die Förderung von kommunalen Straßenbauvorhaben mit Mitteln aus dem Landesprogramm gemäß § 6(2) GVFG ist in § 2(1) GVFG geregelt. Ein Anteil an den zur Verfügung stehenden Mitteln ist im Gesetz nicht festgelegt. Die Länder entscheiden über die Aufstellung der Programme nach § 6(2) GVFG in eigener Zuständigkeit.


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10.12.1997, Afghanistan 
(Menschenrecht; Frau; Weltgesundheitsorganisation; Vereinte Nationen), Drs 13/93352

52. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Ergebnissen der Reisen der Delegation der WHO und der VN-Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifische Fragen, Angela King, vom November 1997 nach Afghanistan? 

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 10. Dezember 1997:

Die Delegation, die aus der WHO und Vertretern wichtiger Geberländer bestand, besuchte Afghanistan vom 10.-14. November 1997. Der Abschlußbericht der Delegation liegt der Bundesregierung vor. Er stellt fest, daß die Frauenpolitik der Taleban-Miliz negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Frauen in Kabul hat. Weiterhin bemängelt er verschiedene Aspekte der Arbeit der WHO in Afghanistan im Hinblick auf die Nichtdiskriminierung von Frauen. Der Bericht empfiehlt vor allem eine Personalaufstockung der WHO in Afghanistan, eine engere Abstimmung der WHO mit Gebern und anderen VN-Organisationen sowie die Erhebung von Daten zu der Frage, ob die Arbeit der WHO Frauen und Männer in Afghanistan gleichermaßen zugute kommt.

Die Sonderberaterin für geschlechtsspezifische Fragen des VN-Generalsekretärs, Frau Angela King, hat sich in Begleitung von Vertretern verschiedener VN-Organisationen vom 12.-24. November 1997 in Afghanistan aufgehalten. Frau King hat ausländische Geber einschließlich Deutschland am 22. November in Islamabad sowie am 3. Dezember im Rahmen des Afghanistan-Gebertreffens in New York über Ergebnisse ihrer Sondermission zur Lage der Frauen in Afghanistan unterrichtet. Ein Auszug ihres nach eigenen Angaben bislang noch nicht vollständig vorliegenden Delegationsberichts wurde den Gebern in New York vorgestellt. Ziel ihrer Reise sei es gewesen, konkrete Richtlinien für die Behandlung von Frauenfragen bei der humanitären Arbeit in Afghanistan zu entwickeln. Frau King empfiehlt einen auf die Realitäten der Projektarbeit in Afghanistan ausgerichteten pragmatischen Ansatz bei der Durchführung der Projekte auf der Linie der vom VN-Generalsekretär im Juni d.J. indossierten prinzipiengestützten VN-Strategie gegenüber den Taleban. Danach könne Projektarbeit in Bereichen fortgeführt werden, in denen zwar keine völlige Gleichbehandlung der Geschlechter, aber graduelle Fortschritte in diese Richtung oder Vermeidung direkter Diskriminierung möglich seien.

53. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Menschenrechte der Frauen im Gebiet der Taleban-Milizen durchzusetzen, insbesondere Mädchen und Frauen Zutritt zu Krankenhäusern und Bildungsstätten zu verschaffen und Frauen eine freie Berufsausbildung zu ermöglichen?

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 10. Dezember 1997:

Die Bundesregierung hat vielfach und mit aller Deutlichkeit im Rahmen der Vereinten Nationen der EU und in Gesprächen mit Taleban-Vertretern, darunter dem Taleban-Vize-Außenminister und Vize-Gesundheitsminister, Stellung zu den Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan bezogen und die Konfliktparteien nachdrücklich zur Einhaltung der Menschenrechte aufgefordert. Die internationalen Proteste, auch unsererseits, haben dazu beigetragen, daß Mädchen und Frauen wieder Zutritt zu Krankenhäusern in Kabul haben. Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, daß auch das faktische Bildungsverbot für Frauen im Gebiet der Taleban-Miliz aufgehoben wird.












18.7.1997, Technisches Hilfswerk 
(Bundesliegenschaft; Bundesvermögensamt; München), Drs 13/8260

30. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Bis wann wird das Bundesvermögensamt das Wertgutachten für das Gebäude des Technischen Hilfswerks (THW), Landesverband Bayern, in München (Heßstraße 120) erstellen, welches die Voraussetzung für die finanzielle Klärung dieser Liegenschaft ist? 
 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 11. Juli 1997:

Die Wertermittlung liegt inzwischen vor. Die Kaufverhandlungen mit der Landeshauptstadt München können nun fortgesetzt werden.
 




11.7.1997, Autobahn (München, Immissionsschutz), Drs 13/8203

70. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, eine Verlängerung der Einhausung Aubing der BAB A 99-Westspange in München nach Süden bis zur Bahnlinie München - Buchloe und nach Norden bis zur Bahnlinie München - Augsburg unter größtmöglicher Absenkung der Gradiente zu genehmigen und zu finanzieren? 

Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 8. Juli 1997:

Im Bereich von Aubing (A 99) ist die Einhausung der Autobahn auf einer Länge von rd. 1030 m (Überführungsbauwerk Eichenauer Straße bis Straße "Am Langwieder Bach") Gegenstand des derzeit laufenden Planfeststellungsverfahrens. Damit werden die Vorschriften zur Lärmvorsorge (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) sowie die Immissionsschutzbestimmungen für Schadstoffe (22. und 23. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) eingehalten. Für eine Ausdehnung dieser Einhausung auf den Streckenabschnitt zwischen den Bahnlinien München - Buchloe und München - Augsburg liegen dem Bundesverkehrsministerium keine Erkenntnisse vor. 

71.

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Welche realistischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den nächtlichen LKW-Fernverkehr zwischen der Stuttgarter und der Salzburger Autobahn davon abzuhalten, statt der A 99-Nord-/Ostumfahrung die um 14 km kürzere und damit attraktivere Verbindung über die A 99 - Westspange - Mittlerer Ring zu benutzen? 

Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 8. Juli 1997:

Die wegweisende Beschilderung für den Kraftfahrzeugverkehr liegt im Zuständigkeitsbereich des Landes. Näheres zur künftigen Wegweisung wird dort in einem eigenen Anhörungsverfahren rechtzeitig vor Verkehrsfreigabe der Eschenrieder Spange geregelt. 

72. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine rechtliche Verpflichtung des Bundes, im Zuge der Realisierung der A 99-West angemessene Immissionsschutzmaßnahmen für die für den gesamten Münchener Westen unersetzlichen Naherholungsgebiete Aubinger Lohe / Moosschwaige und das Naturschutzgebiet Langwieder Heide vorzunehmen? 

Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 8. Juli 1997:

Rechtsgrundlage für Immissionsschutzmaßnahmen bildet das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterung und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz)" in Verbindung mit den entsprechenden Verordnungen. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen besteht danach nur für die sog. Nachbarschaft. Detaillierte Festlegungen zu Lärmschutzmaßnahmen erfolgen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. 

73. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Welchen Zeitraum hält die Bundesregierung in Anbetracht der zu erwartenden weiteren Verschlechterung der Haushaltslage des Bundes für die Finanzierung bzw. für den Bau der A 99-Westspange für realisierbar? 

Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 8. Juli 1997:

Finanzierung und Baubeginn dieser Maßnahme setzen einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluß voraus. Da das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen, der Erlaß des lanfeststellungsbeschlusses aufgrund zahlreicher Einwendungen nicht absehbar und Klagen nicht auszuschließen sind, sind schon deshalb derzeit weitergehende Aussagen zu Finanzierung, Baubeginn und Bauzeit objektiv nicht möglich. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der Streckenabschnitt in der höchsten Dringlichkeitsstufe, dem "Vordringlichen Bedarf" enthalten.



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14.3.97, Frauenpolitik (Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, Drs 13/7218

115. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Wie hoch sind die Kosten des Werbemittels "Trau dich frau" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? 

116. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Wie hoch ist die Auflage? 
 

117. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

An welchen Personenkreis wird diese Materialie abgegeben? 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gertrud Dempwolf vom 10. März 1997: 

Der Medienverbund "Trau dich frau", der mit einer Auflage von 2 000 Exemplaren und Gesamtkosten in Höhe von 708 503 DM produziert wurde, wird an Multiplikatorinnen, Multiplikatoren und Fachkräfte der Frauenerwachsenenbildung sowie an die Konferenz der Landesfilmdienste für Jugend- und Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn, abgegeben. Das pädagogische Begleitmaterial enthält Vorschläge und Ideen zur Arbeit mit dem Film in Frauengruppen, die von einer Fachkraft betreut werden sollten. 


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31.1.97, Poststellen (München, Stadt), Drs 13/6860

66. 

Abgeordneter Hanna Wolf (München) (SPD): 

Welche kundenfreundliche Endgültige Nachfolge ist für das jetzt geschlossene Telegraphenamt in München vorgesehen? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Paul Laufs vom 27. Januar 1997: 

Das ehemalige posteigene Gebäude am Bahnhofsplatz (Telegrafenamt), in dem die Postfiliale München 32 untergebracht gewesen ist, wurde verkauft. Dem Käufer der Immobilie wurde vertraglich zugesichert, daß die Deutsche Post AG das Gebäude bis zum 31. Dezember 1996 räumt. Gleichzeitig wurde eine Rückmietoption vereinbart, so daß die Deutsche Post AG nach erfolgtem Umbau wiederum eine Filiale im Gebäude einrichten kann. Von dieser Rückmietoption wird die Deutsche Post AG auch Gebrauch machen. Der Zeitpunkt steht aber noch nicht fest. Während der Umbauphase kann der Dienstbetrieb nicht aufrechterhalten werden. Deshalb stehen während dieser Zeit die benachbarten Filialen München 2 (Arnulfstraße 32), München 31 (Hauptbahnhof) sowie die im Justizpalast befindliche Filiale München 35 zur Verfügung. 

67. 

Abgeordneter Hanna Wolf (München) (SPD): 

Werden in München Postfilialen geschlossen, und wenn ja, wie viele und welche? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Paul Laufs vom 27. Januar 1997: 

Die Generaldirektion der Deutsche Post AG bittet allgemein um Verständnis, daß keine besonderen Aufzeichnungen über filialorganisatorische Maßnahmen und Veränderungen bezogen auf die Stadt München geführt werden. Die Deutsche Post AG ist jedoch bereit, Anfragen zu einzelnen Filialen zu beantworten, soweit hierfür ein konkreter Anlaß gegeben ist. 

68. 

Abgeordneter Hanna Wolf (München) (SPD): 

Welche Kriterien sollen über den Erhalt bzw. die Schließung von Postfilialen in einer Großstadt wie München entscheiden? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Paul Laufs vom 27. Januar 1997: 

Bei der Gestaltung ihres Filialnetzes berücksichtigt die Deutsche Post AG auch weiterhin den vom Deutschen Bundestag im Jahr 1981 einstimmig gefaßten Beschluß zur Postversorgung. Hierauf verweist auch die amtliche Begründung zu der vom 1. Januar 1996 an geltenden Post-Kundenschutzverordnung. Demnach ist eine Filiale aufzuheben, wenn sie in einem Einzugsbereich mit einem Radius von 2 000 m anderer Filialen liegt bzw. wenn die Arbeitszeit für Tätigkeiten im Hause 5,5 Wochenstunden unterschreitet. Jeder Aufhebung geht eine sorgfältige Einzelfallprüfung voraus. Erfolgt die Schließung mangels Inanspruchnahme, wird die Versorgung der betroffenen Kunden durch den Mobilen Post-Service (Zusteller) sichergestellt. Darüber hinaus hat die Deutsche Post AG die Möglichkeit, eine eigenbetriebene Filiale in eine fremdbetriebene Postagentur umzuwandeln. Wesentlich hierfür sind sozialverträgliche Lösungen für das betroffene Personal. Die Entscheidung, in welcher Vertriebsform eine stationäre Filiale geführt wird, liegt im betrieblich-organisatorischen Verantwortungsbereich des Unternehmens. Nach den bisherigen Erfahrungen begrüßen die Kunden bei Postagenturen den Qualitätsgewinn durch erheblich längere Öffnungszeiten und die Möglichkeiten zu Verbundeinkäufen. Maßgebend für die Schließung einer Filiale sind allein die vorgenannten Regelungen. Die Zahl der Schließungen von Filialen hängt letztlich vom örtlichen Verkehrsaufkommen ab, so daß eine genaue Aussage über die Anzahl der zu schließenden Filialen in München nicht möglich ist. Entscheidend für den Erhalt von Postfilialen bzw. Postagenturen ist der Umfang der Kundennachfrage nach Postdienstleistungen. 

69. 

Abgeordneter Hanna Wolf (München) (SPD): 

Wird vor der Entscheidung über die Schließung bestimmter Postfilialen die Belegschaft bzw. die Kundschaft in einen Dialog einbezogen? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Paul Laufs vom 27. Januar 1997: 

Die Deutsche Post AG stellt sicher, daß bei anstehenden Anpassungsmaßnahmen in der Filialnetzorganisation (Umwandlungen und Schließungen) die Kommunen frühzeitig, d. h. möglichst zehn, mindestens jedoch acht Wochen vorher informiert werden. Die betroffenen Mitarbeiter werden ebenfalls rechtzeitig und umfassend unterrichtet. Die Kunden werden durch entsprechende Informationen sowie die Tagespresse auf die anstehenden Maßnahmen und ggf. auf die nunmehr zuständigen Filialen hingewiesen. 



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13.12.96, TGV (Frankreich; Südbayern; Eisenbahnstrecke, Drs 13/6558

84. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Tendenzen der französischen Regierung, die deutsch-französische Vereinbarung von La Rochelle vom 22. Mai 1992 bezüglich des TGV-Est nicht in vollem Umfang, bzw. nicht im vorgesehenen Zeitraum zu erfüllen? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 5. Dezember 1996: 

Die behaupteten Tendenzen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Auch sieht die Bundesregierung keinen Grund, an der Realisierungsabsicht der französischen Regierung zu zweifeln. So haben erst kürzlich der französische Premierminister und der Verkehrsminister die Bedeutung der Verwirklichung des TGV Est-Europeen unterstrichen und den Bau einer Neubaustrecke zwischen Paris und Straßburg bekräftigt. Mit der nächsten Projektstufe, dem detaillierten Vorprojekt, soll bereits 1997 begonnen werden. 

85. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Ist die Bundesregierung bereit, die französische Regierung ggf. auf die volle und fristgerechte Erfüllung der Vereinbarung von La Rochelle zu verpflichten? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 5. Dezember 1996: 

In der Vereinbarung von La Rochelle ist keine Frist für die Realisierung der dort festgelegten Maßnahmen vorgegeben. Diese hängt von den Planungsverfahren und Baufortschritten in beiden Ländern ab. Außerdem sieht die Vereinbarung die Durchführung der Arbeiten nach Vorliegen der Finanzierungsgrundlagen vor. Daran wird zur Zeit in beiden Ländern intensiv gearbeitet. Somit wird die Vereinbarung von der französischen Regierung und der Bundesregierung erfüllt. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 84 verwiesen. 

86. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Europa-Magistrale Paris - München - Wien, besonders im Hinblick auf den Wirtschaftsraum Südbayern, bei? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 5. Dezember 1996: 

Mit dem Abschluß der deutsch-französischen Vereinbarung über die Schnellbahnverbindung Paris - Ostfrankreich - Südwestdeutschland wie mit der Aufnahme der daran anschließenden Strecken Karlsruhe - Basel, Stuttgart - Ulm - Augsburg, Augsburg - München und München - Mühldorf - Freilassing in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 1992 und des Bedarfsplans zum Bundesschienenwegeausbaugesetz hat die Bundesregierung die prioritäre Bedeutung der deutschen Abschnitte der in der Frage genannten Relationen unterstrichen und arbeitet an der - entsprechend dieser Einstufung - vordringlichen Realisierung. Damit werden die Bewohner und die Wirtschaft auch in Südbayern eine weitere Verbesserung der verkehrlichen Anbindung und eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts erfahren. 
 
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11.10.96, Sexualstraftat (Rückfalltäter) Drs 13/5772

27. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Wie ist das Zahlenverhältnis von vorzeitig entlassenen Sexualstraftätern zu anderen vorzeitig entlassenen Gewalttätern, und wie ist die entsprechende Rückfallquote? 

Antwort des Staatssekretärs Heinz Lanfermann vom 4. Oktober 1996: 

Die in den Statistiken der Strafrechtspflege enthaltenen Daten ermöglichen keine vergleichende, bundesweite Darstellung dieses Zahlenverhältnisses und der Rückfallquote von vorzeitig entlassenen Sexualstraftätern. 

28. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Welche Gründe sind für die vorzeitige Entlassung von Sexualstraftätern maßgebend, und gibt es Untersuchungen über deren Rückfälligkeit bzw. sind solche Untersuchungen von der Bundesregierung geplant? 

Antwort des Staatssekretärs Heinz Lanfermann vom 4. Oktober 1996: 

Die praktisch bedeutsamste Regelung über die Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht ist - 57 Abs. 1 StGB. Danach ist mit Einwilligung des Verurteilten der Rest einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wenn zwei Drittel der verhängten Strafe - mindestens jedoch zwei Monate - verbüßt sind und verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird. Für diese Prognose - die prinzipiell unabhängig von der der Verurteilung zugrundeliegenden Tatschuld zu stellen ist - sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Tatumstände, sein Verhalten im Vollzug, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind, zu berücksichtigen. Dabei hängt die Beantwortung der Frage, ob die Erprobung gewagt werden kann, nicht allein vom Grad der Wahrscheinlichkeit ab, daß sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird. Von Bedeutung ist auch das Maß des Risikos für die Allgemeinheit, das - selbst bei gleicher tatsächlicher Sicherheit oder Unsicherheit der bezeichneten Prognose - in unterschiedlichem Umfang mit der Aussetzung der Reststrafe verbunden sein kann. Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muß deshalb um so größer sein, je schwerwiegender die Taten sind, denen es durch Einwirkung auf den Verurteilten vorzubeugen gilt. Im deutschsprachigen Raum gibt es einige wenige Untersuchungen zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern. Diese Untersuchungen sind aufgrund der jeweiligen Stichprobenauswahl der untersuchten Täter nicht repräsentativ. Ihren Ergebnissen läßt sich jedoch jedenfalls die Tendenz entnehmen, daß eine therapeutische Behandlung des Täters im Rahmen des Straf- oder Maßregelvollzugs dessen Chance erhöht, künftig nicht mehr oder nicht mehr einschlägig rückfällig zu werden. Im übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der schriftlichen Frage des Mitglieds des Deutschen Bundestages, Herrn Johannes Singhammer, verwiesen. 

29. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, bei Sexualstraftätern eine vorzeitge Entlassung überhaupt nicht zuzulassen? 

Antwort des Staatssekretärs Heinz Lanfermann vom 4. Oktober 1996: 

Die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung dient der Resozialisierung des Verurteilten und damit zugleich den Interessen der Allgemeinheit: Die von dem ausgesetzten Strafrest ausgehende Zwangswirkung soll dem Verurteilten helfen, sich an ein straffreies Leben in Freiheit zu gewöhnen. Dem Täter werden bei seiner bedingten Entlassung oft Auflagen und Weisungen erteilt, die der weiteren Überwachung seiner Lebensführung in Freiheit, aber auch der Unterstützung des Entlassenen dienen. Außerdem wird ihm in der Regel ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, wenn er mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verbüßt hat (- 57 Abs. 3, - 56 b bis d StGB). Schließlich soll sich die Aussicht auf die vorzeitige Entlassung positiv auf die Bereitschaft des Täters zur Mitarbeit im Vollzug auswirken. Ein Rückfallrisiko läßt sich allerdings weder bei einer vorzeitigen Haftentlassung - denn in diesem Fall kann die Prognose sich als falsch erweisen - noch bei einer vollen Strafverbüßung ausschließen. Gerade unter spezialpräventiven Gesichtspunkten kann daher die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung sehr sinnvoll sein und damit dem Schutz der Allgemeinheit vor neuen Straftaten dienen. Ein genereller Verzicht auf die Aussetzung der Reststrafe würde kein Mehr an Sicherheit für die Allgemeinheit bedeuten. 

30. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Wie werden diejenigen geschult, die über die vorzeitige Entlassung von Sexualstraftätern entscheiden? 

Antwort des Staatssekretärs Heinz Lanfermann vom 4. Oktober 1996: 

Über die vorzeitige Entlassung von Straftätern entscheiden die Strafvollstreckungskammern der Landgerichte. Die Strafvollstreckungskammern sind mit Berufsrichtern besetzt. Die Richter der Strafvollstreckungskammern haben Zugang zu den Fortbildungsveranstaltungen ihres Landes und zu den Tagungen der Deutschen Richterakademie. Von der Deutschen Richterakademie werden Tagungen angeboten, die sich für die Fortbildung im speziellen Zuständigkeitsbereich der Strafvollstreckungskammern eignen. Tagungen über "Strafvollzug und Strafvollstreckung" oder mit vergleichbarem Gesamtthema fanden an der Deutschen Richterakademie statt: 1978, 1979, 1987, 1991, 1992 je eine, 1993 drei, 1994, 1995 und 1996 je eine. Auch auf vielen anderen Tagungen der Deutschen Richterakademie, etwa zu "Psychiatrie und Strafrecht", werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die für die Richter der Strafvollstreckungskammern von Nutzen sein können. Die Fortbildungsbereitschaft der Richter ist allgemein groß. Die Teilnahme des einzelnen Richters ist jedoch oft nicht möglich. In manchen Ländern bedeutet es auch ein Hindernis, daß diese Reisekosten nicht übernehmen. Über das Fortbildungsangebot der Länder für Richter der Strafvollstreckungskammern kann die Bundesregierung nicht verbindlich Auskunft geben. 


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25.9.96 (mündl.), Ehewohnung (Frau; Bürgerliches Gesetzbuch), Drs 13/5565

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. 

Dann rufe ich die Frage 35 der Kollegin Hanna Wolf auf: 

Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut DWA (Dokumentationssystem zur Wohnungslosigkeit Alleinstehender) fast 40 % der wohnungslosen Frauen die Flucht vor dem (Ehe-)Partner, meist wegen Gewaltanwendungen, als Ursache ihres Wohnungsverlustes angaben, und ist die Bundesregierung bereit, § 1361 b des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Zuweisung der ehelichen Wohnung in einer Weise zu ändern, die gewährleistet, daß künftig die Frau und ggf. die Kinder statt der gewalttätigen Ehemänner in der Wohnung verbleiben können? 

Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 

Frau Kollegin Wolf, der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele der wohnungslosen Frauen wegen Gewalt ihres Partners die Wohnung verlassen haben. Die Frage der Wohnungszuweisung an die Ehefrau nach § 1361 b BGB, wenn diese von ihrem Ehemann mißhandelt wird, wurde durch den Bundestagsausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - ich glaube, auch durch die Abgeordnete Frau Wolf - mit der Bitte um eine entsprechende Rechtstatsachenforschung an die Bundesregierung herangetragen. Die Bundesregierung hat eine diesbezügliche Ausschreibung veranlaßt. 

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Eine Zusatzfrage.

Hanna Wolf (München) (SPD): Ich frage Sie noch mal, Frau Staatssekretärin: Sehen Sie nicht die Notwendigkeit, eine Statistik darüber aufzustellen, wie viele Frauen mit ihren Kindern ihre Wohnung verlassen und ins Frauenhaus gehen müssen, während ihre Männer die Wohnung behalten? Sehen Sie da nicht gesetzlichen Handlungsbedarf, damit die Frauen, die Opfer, mit ihren Kindern in der Wohnung bleiben können und die Täter, also die Schläger, die Wohnung verlassen müssen? 

Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 

Wir haben es veranlaßt, Frau Wolf, aber ich habe noch kein Ergebnis. 

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Weitere Zusatzfrage? 

Hanna Wolf (München) (SPD): Ja, ich bin jetzt etwas sprachlos. Haben Sie veranlaßt, daß es Änderungen im Gesetz gibt? 

Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 

Ich habe veranlaßt, daß es zunächst einmal geprüft wird, so wie Sie es beantragt haben. 

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Ich rufe jetzt die nächste Frage der Kollegin Hanna Wolf auf, die, jedenfalls nach meinen Unterlagen, die die offiziellen sind, die Nummer 36 trägt: 

Beabsichtigt die Bundesregierung, § 5 Abs. 1 Satz 1 des Wohnungsbindungsgesetzes in Verbindung mit § 8 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG) so zu ändern, daß künftig auch nichtverwandte und nichtverheiratete Personen mit Wohnberechtigungsscheinen zusammenleben können, so daß z. B. zwei alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern gemeinsam eine Sozialwohnung beziehen können und dadurch Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung eher zu gewährleisten sind? 

Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 

Herr Präsident, in meinen Unterlagen ist das die Nummer 35. 

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Vielleicht müßte man noch einmal sehen, daß eins plus eins im Ministerium und beim Präsidium des Bundestages dasselbe ergeben. 

Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich füge mich. 

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das ist nett von Ihnen; danke. 

Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 

Machen wir jetzt aus der Frage 35 die Frage 36; eins im Sinn. 

Frau Kollegin Wolf, die öffentliche Wohnungsbauförderung ist im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes in erster Linie auf Familien ausgerichtet. Insofern haben Wohngemeinschaften bei der Vergabe von Sozialwohnungen Zugangsprobleme. So erhält zum Beispiel ein Wohnungssuchender bei Vorliegen der einkommensmäßigen Voraussetzungen nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz eine Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer Sozialwohnung in der Größe, wie sie grundsätzlich für ihn und seine Familie und die dazuzurechnenden Angehörigen angemessen ist. Damit soll verhindert werden, daß Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus, die mit erheblichen öffentlichen Mitteln erstellt werden, von Wohnungssuchenden bezogen werden, die sie der allgemeinen Lebenserfahrung nach auf Dauer nicht auslasten. Das Wohnungsbindungsgesetz beinhaltet jedoch auch Möglichkeiten für flexible Regelungen in besonderen Fällen. Das sind ja die Fälle, die Sie meinen. So kann zum Beispiel in Härtefällen eine Ausnahmewohnberechtigungsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c Wohnungsbindungsgesetz oder eine Freistellung einer Wohnung von Belegungsbindungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wohnungsbindungsgesetz in Betracht kommen. Diese Ausnahmeregelungen, die auch bei Wohngemeinschaften Alleinerziehender mit Kindern einschlägig sind, werden derzeit als ausreichend zur Problembewältigung angesehen. In dem Modellprojekt unseres Ministeriums "Hilfen für alleinerziehende Frauen", das wir in Wuppertal angesiedelt haben, haben wir festgestellt, daß kein Interesse an Wohngemeinschaften bestand, so daß die Konzeption daraufhin geändert werden mußte. Auf Grund der Erfahrungen ist der Bedarf an Wohngemeinschaften Alleinerziehender mit Kindern als äußerst gering einzustufen. Aber ich denke, wir kommen Ihrem Anliegen nach, Frau Kollegin Wolf, wenn wir hier feststellen können, daß es auch die Möglichkeiten für die Kommunen gibt, daß Wohngemeinschaften mit zugelassen werden. 

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Zusatzfrage. 

Hanna Wolf (München) (SPD): Es freut mich, daß Sie dieses jetzt in Angriff nehmen. Aber wenn Sie sagen, daß die Personen das gar nicht wollen und daß sie vielmehr eine Wohnung für sich allein haben möchten, frage ich, wie die Bundesregierung die Möglichkeiten einschätzt, die Wohnungsnot von Alleinerziehenden zu mildern oder zu beseitigen, die ja von ihrem Einkommen im Verhältnis viel mehr für die Miete aufwenden müssen und somit dazu oft nicht in der Lage sind. 

Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für 

Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 

Ich glaube, daß das eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und auch Kommunen ist. 

Hanna Wolf (München) (SPD): Ja, aber wie könnten Sie sich das konkret vorstellen? Was würde die Bundesregierung tun, um diese Situation der Alleinerziehenden, die immer prekärer wird, kurzfristig wenigstens zu mildern? 

Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für 

Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 

Frau Wolf, ich kann von hier aus jetzt nicht sagen, was die Bundesregierung dazu tun kann. Ich weiß nur, daß wir 50 Millionen DM für gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit auch wieder im neuen Haushalt für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung haben und daß wir über keine Statistiken verfügen, aus denen hervorgeht, daß alleinerziehende Frauen und Kinder hier nicht mit bedacht werden können. 

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das waren an sich schon zwei Fragen, Frau Wolf. Aber die eine lasse ich einmal als Zusatzfrage zur ersten 

gelten. Jetzt kommt Ihre zweite Frage. 

Hanna Wolf (München) (SPD): Ihre Antwort hat mich ratlos gemacht. Ich frage Sie: Wie kann man überhaupt planen, wenn man keine Statistik hat? Warum erheben Sie keine Zahlen, obwohl Sie sagen, Sie wollen handeln? Das verstehe ich nicht. Wieso gibt es keine Untersuchungen und keine Zahlen? 

Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für 

Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 

Weil die Wohnungsvergabe Aufgabe der Kommunen ist, schließlich haben sie den besseren Einblick. 

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26.7.96, Eisenbahnstrecke (Intercity-Express; München; Nürnberg; Ingolstadt; Privatisierung; Lärmschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung), Drs 13/5356

34. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Wie hoch ist die Differenz der Kosten für die geplante ICE-Trasse München - Nürnberg über Ingolstadt zwischen der vorgesehenen privaten Vorfinanzierung und einer herkömmlichen Haushaltsführung? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 25. Juli 1996: 

Es ist zu unterscheiden zwischen Baukosten (Preisstand 1995), in Höhe von rd. 4,05 Mrd. DM, den Preissteigerungen für den achtjährigen Bauzeitraum 1996 bis 2003 in Höhe von rd. 1 Mrd. DM und den Bauzwischenfinanzierungszinsen von rd. 1,9 Mrd. DM, die dadurch entstehen, daß das Projekt nicht aus Steuereinnahmen, sondern mit Fremdkapital finanziert werden soll. Die Gesamtsumme beträgt somit rd. 7 Mrd. DM. Die Finanzierungsart einer privaten Vorfinanzierung oder einer herkömmlichen Haushaltsfinanzierung hat keinen Einfluß auf die Höhe der Baukosten und die Höhe der Preissteigerungen. Das Entstehen von Fremdkapitalzinsen ist keine Frage der Finanzierungsart, weil Zinsaufwand auch dann entsteht, wenn der Bund bei einer herkömmlichen Haushaltsfinanzierung Fremdkapital beschaffen müßte. Demzufolge geht es bei der vorgesehenen privaten Vorfinanzierung und einer herkömmlichen Haushaltsfinanzierung ausschließlich um die Frage, in welcher Größenordnung die Finanzierung über den Kapitalmarkt durch die Deutsche Bahn AG teurer wird als eine Direktfinanzierung des Bundes mit Fremdkapital. Die höheren Zinsaufwendungen im Falle der privaten Vorfinanzierung aufgrund geringerer Bonität des privaten Finanzierers belaufen sich z. Z. auf 0,35 % p. a. Ein Vergleich zwischen einer herkömmlichen Haushaltsführung und der vorgesehenen privaten Vorfinanzierung ist nicht zielführend, weil im Bundeshaushalt (Einzelplan 12) lediglich die Investitionskosten eingestellt werden. Für das Privatfinanzierungsvorhaben ist im Jahr des Baubeginns dem Bundesminister für Verkehr eine Ermächtigung in Höhe der Gesamtkosten im Haushaltsgesetz 1996 erteilt worden, wobei auf die anfallenden Annuitäten für Zins- und Tilgungszahlungen (Höchstbetrag) ausgewiesen wurden. Dies ist mehr als bei herkömmlicher Haushaltsfinanzierung, bei der Einzelmaßnahmen üblicherweise im Haushaltsplan nur mit Baukosten ausgewiesen werden, während die Kreditkosten an anderer Stelle global veranschlagt werden. Im Rahmen der Realisierung des Pilotprojektes der Neu-/Ausbaustrecke Nürnberg - Ingolstadt - München geht es somit nicht um die Grundsatzentscheidung, ob eine Haushaltsfinanzierung oder eine private Vorfinanzierung günstiger ist. Es geht vielmehr darum, Verkehrsprojekte dann durchzuführen, wenn sie mehr volkswirtschaftliche Ressourcen einsparen als sie solche beanspruchen. 

35. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Sind in der in der Planung veranschlagten Summe die Kosten für den notwendigen Lärmschutz der Anwohner bereits enthalten? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 25. Juli 1996: 

Ja. 

36. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Hält die Bundesregierung die bislang geplanten Lärmschutzmaßnahmen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG für ausreichend? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 25. Juli 1996: 

Die Lärmschutzmaßnahmen richten sich nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV). Über den Umfang der Lärmschutzmaßnahmen im einzelnen wird in den Planfeststellungsverfahren entschieden. 

37. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Wie beurteilt die Bundesregierung die Umweltverträglichkeit der geplanten ICE-Trasse? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 25. Juli 1996: 

Die Umweltverträglichkeit wurde im Raumordnungsverfahren nachgewiesen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Ergebnisse dieses durch den Freistaat Bayern durchgeführten Verfahrens anzuzweifeln. 

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23.2.96, Deutsches Jugendinstitut eV (Neue Bundesländer; Leipzig; Jugendpflege)
Drs 13/3843

37. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Deutsche Jugendinstitut in seinem Forschungsengagement in den neuen Bundesländern jenseits des institutionellen Haushalts so zu unterstützen, daß dieses Engagement aufrechterhalten oder sogar ausgeweitet werden kann? 

Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann vom 20. Februar 1996: 

Die Bundesregierung stellt dem Deutschen Jugendinstitut e. V. in München seit 1. Januar 1991 gesonderte Mittel im Rahmen des institutionellen Haushalts für Forschungsvorhaben in den neuen Bundesländern zur Verfügung. Das Deutsche Jugendinstitut e. V. wird auch weiterhin einen Schwerpunkt seiner Forschungsaktivitäten in den neuen Bundesländern setzen. Eine zusätzliche Förderung außerhalb des institutionellen Haushalts ist deshalb nicht vorgesehen. 

38. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es im Rahmen der Integrationsprobleme der neuen Bundesländer von besonderer Bedeutung ist, daß die Kompetenz der in den neuen Bundesländern sozialisierten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen bei dieser Forschungsarbeit Verwendung findet? 

Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann vom 20. Februar 1996: 

Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Kompetenz und Erfahrung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den neuen Bundesländern bei dieser Forschungsarbeit genutzt werden sollen. Das Deutsche Jugendinstitut hat aus diesem Grunde bei der Durchführung seiner Forschungsvorhaben in den neuen Bundesländern fast ausschließlich wissenschaftliche Kräfte aus den neuen Bundesländern eingesetzt. 

39. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Ist eine weitere Unterstützung der regionalen Forschungsstelle in Leipzig und der zur Zeit dort tätigen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen vorgesehen, wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 

Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann vom 20. Februar 1996: 

Die Durchführung von Forschungsprojekten des Deutschen Jugendinstituts in der "regionalen Forschungsstelle in Leipzig" ist von vornherein zeitlich begrenzt gewesen. Sie endet mit Ablauf des 31. Dezember 1996. Eine darüber hinaus gehende finanzielle Förderung ist nicht vorgesehen. Ob und inwieweit die zur Zeit in der "regionalen Forschungsstelle in Leipzig" tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler danach Verwendung in den Forschungsprojekten des Deutschen Jugendinstituts e. V. in den neuen Bundesländern finden können, obliegt der Entscheidung des Deutschen Jugendinstituts e. V. 


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26.1.96, Frauenförderung (Europäische Union), Drs 13/3580

29. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Mit welchen Programmen und Mitteln kompensiert die Bundesregierung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die von ihr selbst erwirkten Kürzungen im 4. EU-Frauenförderprogramm?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gertrud Dempwolf vom 18. Januar 1996: 

Die Bundesregierung hat im Dezember 1995 dem "Mittelfristigen Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (1996 bis 2000)" zugestimmt. Dieses Programm "unterstützt die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Männern und Frauen" (Artikel 2 des Programms). Die Bundesregierung führt ihre Politik zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im bisherigen Rahmen fort. Die Maßnahmen des Mittelfristigen Aktionsprogramms haben nach dem Vertragsgrundsatz der Subsidiarität ergänzenden und zusätzlichen Charakter, so daß sich die Frage einer Kompensation aus der Natur der Sache heraus nicht stellt. 


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27.9.95 (mündl.), Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler; Abendgymnasium)
Drs 13/2407

Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Hanna Wolf (München) (SPD) (Drucksache 13/2407 Fragen 14 und 15): 

Hat die Bundesregierung ihre in Drucksache 13/735 vom 9. März 1995 und zuletzt in den Antworten auf meine Fragen 119, 120 in Drucksache 13/1999 bekräftigte Absicht aufgegeben, die elternunabhängige Förderung des Besuchs von Kollegs und vergleichbaren Schulen einzuschränken? 

Beabsichtigt die Bundesregierung auch weiterhin, die Förderung des Besuchs von Kollegs und vergleichbaren Schulen von Zuschüssen zu gewähren? 

Zu Frage 14: 

Die Bundesregierung hat nach dem derzeitigen Stand der Gespräche und ihrer Überlegungen zur Vorbereitung eines 18. BAföG-Änderungsgesetzes eine Einschränkung der elternunabhängigen Förderung des Besuchs von Abendgymnasien und Kollegs nicht vorgesehen. 

Zu Frage 15: 

Ja. 

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25.8.95, Flugzeugindustrie (Bundeszuschuß; Schwaben), Drs 13/2205

47. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Wie viele Bundeszuschüsse haben der schwäbische Flugzeugfabrikant Dr. Burkhart Grob von Grob Werke GmbH & Co. KG, Werkzeugmaschinen, Industriestraße 4, 87719 Mindelheim, und Grob Luft- und Raumfahrt in 86874 Tussenhausen insgesamt erhalten? 

48. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD): 

Für welche Vorhaben wurden diese Bundesmittel gewährt? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Bernd Neumann vom 14. August 1995: 

Im folgenden sind die den Firmen Grob Werke Mindelheim (Grob Mi) und Grob Luft- und Raumfahrt (Grob LR) aus Bundesmitteln gewährten Zuschüsse zusammengestellt, wobei Zuschußgeber (ZG), Zweckbestimmung/Thema, Zuschußbetrag und Zeitraum angegeben sind; Bundesmittel, die Grob nicht als Zuschüsse gewährt wurden (z. B. Entwicklungsverträge), sind hier nicht aufgeführt. 
 

ZG ZE  Thema Betrag Laufzeit 
BMWi  Grob LR  Entwicklungskostenzuschuß Trainingsflugzeug G115T  12,8 91-93 
BMBF  Grob LR  Erprobungsträger in Faser verbundbauweise mit Druckpropeller (Entwicklung und Erprobung)  5,00 90-91 
BMBF  Grob LR  Reiseflugzeug mit Druckkabine in Faserverbundbauweise (Entwicklung)  5,00 91-92 
BMBF  Grob Mi  Ortsveränderliches Diagnose- und Betriebsdatenerfassungssystem  0,02 82-83 
BMBF  Grob Mi  Einführung CAD/CAM  0,40 85
BMBF  Grob Mi  Informationstechnische Verknüpfung von Konstruktion, Fertigung, Buchhaltung  0,30 91
49. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

In welcher Höhe sollen Bundeszuschüsse weiter gewährt werden? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Bernd Neumann vom 14. August 1995:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie liegen keine Förderanträge der Firmen Grob vor, eine Gewährung weiterer Zuschüsse ist dementsprechend z. Z. nicht geplant. Dem Bundesministerium für Wirtschaft liegen ebenfalls keine Förderanträge der Firmen Grob vor. Die Daimler-Benz Aerospace (DASA) prüft jedoch derzeit, ob die Firma Grob bei einem Fördervorhaben im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms eingebunden wird. Für die dafür anfallenden Kosten könnte die DASA grundsätzlich einen Zuschuß (in Höhe von bis zu 50 %) erhalten. Derzeit steht jedoch nicht fest, ob und ggf. in welcher Höhe die Firma Grob in Form eines Unterauftrags beteiligt wird. Die Entscheidung hierüber liegt in der unternehmerischen Eigenverantwortung der DASA. 

50. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Trifft es zu, daß sich der Bundesminister der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, früher ebenfalls für die Bezuschussung der schwäbischen Firma eingesetzt hat? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Bernd Neumann vom 14. August 1995:

Mit Zuschüssen an die Firma Grob im Sinne der Fragen 47 bis 49 war der Bundesminister der Finanzen nicht befaßt. Im übrigen: Im Auftrag der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelt und baut die Firma Grob Luft- und Raumfahrt das Höhenforschungsflugzeug STRATO 2C. Die DLR erhält dafür vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie eine gesonderte Projektfinanzierung. Aus diesem Auftrag hat die Firma Grob bisher 72 Mio. DM erhalten. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Zuschüsse, sondern um eine Vergütung für die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen. Die Sicherstellung der Finanzierung des aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie geförderten Höhenforschungsflugzeugs STRATO 2C ist im normalen Verfahren der Aufstellung des Haushalts 1992 erfolgt. Im Laufe des Jahres 1991 sind die fachlichen Voraussetzungen für das Projekt STRATO 2C einschließlich des wissenschaftlichen Nutzungsprogramms geklärt worden. Die Finanzierung wurde durch Umschichtung von Mitteln ermöglicht, die ursprünglich für das parallel verfolgte Projekt 

eines Atmosphärenforschungssatelliten "Atmos" vorgesehen waren. Der Gesamtplafond des Einzelplans 30 wurde nicht erhöht. Eine von der Fraktion der SPD im Bundestagsausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung beantragte Sonderprüfung des Bundesrechnungshofes über die Beschaffung von STRATO 2C, zu der auch die Akten des Bundesministeriums der Finanzen herangezogen wurden, hat zu keinen kritischen Bemerkungen zum Verhalten des Bundesministeriums der Finanzen geführt.


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14.7.95, Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler; Abendgymnasium; Studenten; Arbeiter; Gymnasium; Universität), Drs 13/1999

119. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Wie viele Schülerinnen und Schüler von Kollegs, Abendgymnasien und vergleichbaren Schulen sind in den letzten zehn Jahren jedes Jahr mit elternunabhängigem BAföG gefördert worden? 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Cornelia Yzer vom 13. Juli 1995:

Die von Ihnen nachgefragten Zahlen 1) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle: 
 

 
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
Abend
gymnasium 
1 644 
1 732 
1 813 
1 749 
1 709 
1 751 
1 839 
2 056 
2 024 
809 
Kolleg
13 200
13 945
14 065
14 694
15 883
16 698
16 902
17 571
17 908
17 547 
Abendgymnasium und Kolleg führen zur allgemeinen Hochschulreife; vergleichbare Schulen, wie die Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg und die Berufsoberschulen in Bayern, werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen. 

Quelle: Statistik Ausbildungsförderung nach dem BAföG des Statistischen Bundesamtes.

1) Auf das jeweilige Kalenderjahr bezogener monatlicher Durchschnittsbestand; statistische Zahlen für 1994 liegen noch nicht vor. 
 

120. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Welchen fiskalischen Entlastungseffekt für die öffentlichen Hände verspricht sich die Bundesregierung von der Umstellung des elternunabhängigen BAföG auf elternabhängiges BAföG? 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Cornelia Yzer vom 13. Juli 1995:

Mit einer Umstellung der bisherigen elternunabhängigen Förderung für Abendgymnasiasten und Kollegiaten auf elternabhängige Förderung würde die zum Zeitpunkt der Einführung dieser Regelung (1971) gerechtfertigte Bevorzugung aufgehoben. Angesichts der bis heute erreichten Durchlässigkeit des Bildungssystems und des an dieses Angebot angepaßten veränderten Bildungsverhaltens der Bevölkerung wird auf der Basis des Berichts der Bundesregierung vom 8. März 1995 (Drucksache 13/735) geprüft, ob es noch sachgerecht ist, Abendgymnasiasten und Kollegiaten gegenüber auch anderen Auszubildenden des zweiten Bildungsweges weiter zu privilegieren. Durch eine solche Umstellung würden die Auszubildenden an diesen Schulen, die mangels der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder der ihrer Familien auf die Ausbildungsförderung angewiesen sind, nicht beeinträchtigt. Durch die Umstellung würden die Haushalte von Bund und Ländern in Höhe von ca. 50 Mio. DM jährlich entlastet. Diese Einsparung steht nicht im Vordergrund der Reformüberlegung. 

121. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Wie verhält es sich mit der Entwicklung des Anteils von sowohl männlichen als auch weiblichen Arbeiterkindern an Gymnasien und Universitäten seit 1971? 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Cornelia Yzer vom 13. Juli 1995:

Statistische Auswertungen zu der Frage der Entwicklung der nach dem BAföG geförderten Arbeiterkinder - allerdings ohne geschlechtsspezifische Erhebungen - liegen erst seit 1975 vor. Die Entwicklung des Vomhundersatzes der Arbeiterkinder an den nach dem BAföG Geförderten an Gymnasien und Universitäten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle 1)
 

  1975 1976 1979 1982 1984 1986 1988 1990 1992
Gymnasium 30,5 30,9 30,4 31,4 18,2 28,4 26,0 26,1 31,0 
Universität 16,3 17,0 18,4 19,1 19,2 17,9 16,4 15,2 15,2 
1) Die Zahlen sind den Berichten der Bundesregierung nach - 35 BAföG entnommen.
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30.6.95, Ethikkommision (Krankenhaus), Fötus (Gehirn; Schwangerschaftsabbruch), 13/1896

37. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Haben Ethikkommissionen an Krankenhäusern nur die Kompetenz, Einzelfallentscheidungen zu treffen oder können sie auch - dem Gesetzgeber vergleichbar - Entscheidungen von grundsätzlicher Tragweite fällen? 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 23. Juni 1995:

Ihr Berufsrecht verpflichtet die deutschen Ärzte in bestimmten Fällen (vgl. z. B. - 1 Abs. 4 der Muster-Berufsordnung für die deutschen Ärzte) sich durch eine Ethikkommission, die bei der Ärztekammer oder bei einer medizinischen Fakultät gebildet worden ist, über die mit einem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten zu lassen. Die Ethikkommissionen haben also beratende Funktion und geben gutachterliche Stellungnahmen in Einzelfällen ab. Diese Stellungnahmen binden den Arzt rechtlich nicht, können sich jedoch haftungsrechtlich auswirken. Die Eigenverantwortlichkeit des die Maßnahmen im Einzelfall durchführenden Arztes bleibt unberührt. Insofern ist auch nicht von einer grundsätzlichen Tragweite solcher Stellungnahmen im Sinne einer juristischen Bindungswirkung für andere Fälle auszugehen. 

38. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Wie verträgt sich die Verwertung von fetalen Hirnzellen zur Transplantation mit den Prinzipien des Embryonenschutzgesetzes?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 23. Juni 1995:

Das Embryonenschutzgesetz befaßt sich ausschließlich mit dem Schutz und der Entwicklung lebender Embryonen. Die Frage betrifft dagegen die Entnahme von Hirnzellen toter Embryonen und Feten; die Schutzrichtung des Embryonenschutzgesetzes ist deshalb durch die vorliegende Fallgestaltung nicht berührt. 

39. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Welche Veränderungen der Abtreibungsmethoden sind zu erwarten, wenn die spätere Verwendung von noch lebenden fetalen Zellen beabsichtigt ist? 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 23. Juni 1995:

Derzeit ist nicht absehbar, ob die Verwendung fetaler Zellen, die toten Feten entnommen worden sind, therapeutisch erfolgversprechend ist. Nach der geltenden Rechtslage des Schwangerschaftsabbruchs ( § 218 ff. StGB) führt das Interesse an der Gewinnung fetalen Gewebes zu Forschungs- oder sonstigen, nicht unmittelbar den Belangen der Schwangeren dienenden Zwecken, nicht zu einer Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs. Inwieweit die Verwendung fetaler Zellen zu einer Veränderung der medizinischen Methoden der Abtreibung führen könnte, ist derzeit nicht absehbar. 

40. 

Abgeordnete Hanna Wolf (München) (SPD):

Wie will die Bundesregierung der Gefahr entgegenwirken, daß Frauen zu potentiellen Rohstoffquellen von fetalem Gewebe für medizinische Zwecke werden? 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 23. Juni 1995:

Wie bereits ausgeführt, besteht derzeit eine entsprechende Gefahr nicht. Es existieren bereits berufsrechtlich relevante einschlägige Regelungen. So sehen die "Richtlinien zur Verwendung fetaler Zellen und fetaler Gewebe" der Bundesärztekammer vor, daß Zeitpunkt, Methode und Ort des Schwangerschaftsabbruches ausschließlich nach dem mütterlichen Gesundheitsinteresse zu bestimmen sind. Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch müssen unabhängig von den Vorhaben einer Verwendung für Forschungs- oder Therapiezwecke erfolgen. Die schriftliche Einwilligung der Schwangeren zur Verwendung fetalen Gewebes des abgetriebenen Fetusses kann erst nach ihrer definitiven Entscheidung für den Abbruch eingeholt werden und ist widerrufbar. Einschlägige experimentelle Forschungen und Heilversuche müssen einer Ethikkommission zur Beurteilung vorgelegt werden, die bestimmte Prüfungen vorzunehmen hat. Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt zudem gesetzlichen Regelungen, die unter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 28. Mai 1993 neu gefaßt werden sollen.


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31.3.95, Stadtverkehr (Forschungsprogramm der Bundesregierung; Bundesministerium für Verkehr; Öffentliche Ausschreibung; Öffentlicher Auftrag), Drs 13/1031

115. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Angesichts der Bedeutung, die das Forschungsprogramm Stadtverkehr des Bundesministeriums für Verkehr als ergebnisorientierte Forschungsförderung des Bundes für die Praxis der Verkehrswirtschaft wie für die Verkehrspolitik aller Ebenen hat, und auch angesichts der existentiellen Bedeutung dieser wie anderer Programme für eine größere Zahl kleinerer und privater Forschungsinstitute frage ich die Bundesregierung, ist in den bestehenden Richtlinien über Ausschreibung und Vergabe und der bestehenden Praxis für Chancengleichheit unter den Bewerbern hinsichtlich ihrer Größe und Kapazität 

gesorgt, mit der Folge, daß auch private und kleinere Institute, die nicht, wie Hochschuleinrichtungen, mit öffentlich bezahltem Personal arbeiten, ausreichende Bewerbungschancen haben? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 22. März 1995:

Die Projektliste des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FOPS) wird jährlich allen als Auftragnehmer in Betracht kommenden Institutionen zugesandt, die dann ihr Interesse an der Bearbeitung einzelner Vorhaben schriftlich bekunden können. Durch eine Preis-Leistungsanfrage werden die Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Durch ein Bewertungsverfahren wird der wirtschaftlichste und fachlich geeignetste Anbieter ausgesucht, mit dem ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag abgeschlossen wird. Hierbei wird nicht zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen unterschieden. Bei den Vertragsabschlüssen überwiegen bei weitem die privaten Anbieter. 

116. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Wenn es zutrifft, daß bei der Auswahl der Projekte und der Zuordnung auf Bewerber ein Beratungsgremium im Bundesministerium für Verkehr maßgeblich mitwirkt, zu dessen Mitgliedern auch Personen gehören, die wiederholt selbst zu den Bewerbern gehört haben, so daß es zu einer gegen die Grundsätze fairen Wettbewerbs verstoßenden Interessenverfilzung gekommen ist, was will der zuständige Bundesminister gegen diese unzulässige Praxis unternehmen? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 22. März 1995:

Dies trifft so nicht zu. Die Projektliste des FOPS enthält eine Auswahl von Themenvorschlägen, die fast ausschließlich über die Bundesländer an den Bundesminister für Verkehr herangetragen werden. Da durch den Haushaltsansatz nur eine begrenzte Anzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten möglich ist, muß eine sachgerechte Auswahl getroffen werden. Dies geschieht durch die zuständigen Fachreferate im Bundesministerium für Verkehr, in einer Bund-Länder-Beratung sowie über Empfehlungen der Beraterkommission für die städtische und regionale Verkehrsplanung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Durch 

dieses Verfahren wird eine bedarfsgerechte Auswahl der Themen gewährleistet. Die Vergabe erfolgt im Wettbewerb, der jedem Anbieter die gleiche Chance gibt. 

117. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Wenn es zutreffend ist, daß nach dem 1. Januar 1995 nur noch Projektvorschläge nach positiver Beurteilung durch die jeweilige Landesregierung weiterverfolgt werden, wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß auch zukünftig forschungswürdige und innovative Themen behandelt werden, die in einem untrennbaren organisatorischen Zusammenhang mit Kommunalverwaltungen stehen? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 22. März 1995:

Die Forschungs- und Entwicklungsvorschläge von Kommunen werden in der Regel über die jeweiligen Länderministerien dem Bundesministerium für Verkehr zugeleitet, weil diese am ehesten in der Lage sind, deren Bedarf an Forschungsarbeiten zu bewerten und wirkungsvoll zu unterstützen. 

118. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Ist sichergestellt, daß in Zukunft der Programmvollzug so zügig (und transparent) verläuft, daß am Verfahren teilnehmende Institute für sich Planungssicherheit erhalten und nicht durch Verzögerungen im Programmvollzug in der Existenz gefährdet sind? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 22. März 1995:

Nach Auswertung der Angebote und dem anschließenden Koordinierungsverfahren werden, soweit es keine Einwände mehr gibt, die 

Verträge mit den ausgesuchten Auftragnehmern unverzüglich abgeschlossen. Die übrigen Anbieter erhalten einen Bescheid.

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24.2.95, Laserdrom, Drs 13/643

16. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrer Ankündigung im Dezember 1994 ergriffen, um "Laserdrome" zu unterbinden? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rainer Funke vom 22. Februar 1995:

Die Bundesregierung hält es nicht für hinnehmbar, daß sogenannte Laserdrome errichtet und betrieben werden. Die betroffenen Bundesressorts prüfen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen zweckdienlich und erforderlich sind, um die von den sogenannten Laserdromen ausgehenden Gefahren zu beseitigen. Geprüft wird insbesondere, ob und gegebenenfalls in welcher Weise eine Regelung im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, im Gewerberecht oder im Jugendschutzrecht erfolgen kann. Mit dieser Prüfung sind neben dem Bundesministerium der Justiz insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befaßt. Welches rechtliche Instrumentarium letztendlich am besten zur Unterbindung von Laserdromen geeignet ist, kann erst nach Abschluß dieser Prüfung beantwortet werden.

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24.2.95, Verkehrsverbund (Regionalverkehr; Unternehmensform; München; Deutsche Bahn AG), Drs 13/643

75. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zu der Gesellschaftsstruktur von regionalen Verkehrsverbänden, wie dem Münchner Verkehrsverbund, nach der Umwandlung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens vom 17. Februar 1995:

Die Umwandlung der Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn in die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft zum 1. Januar 1994 hat zu keiner Änderung in der Gesellschaftsstruktur von regionalen Verkehrsverbünden wie dem Münchner Verkehrsverbund geführt. Solange die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Eisenbahn des Bundes noch beim Bund liegt, also bis zum 31. Dezember 1995, ist seitens der Bundesregierung keine Änderung der Gesellschaftsstrukturen der Verkehrsverbünde vorgesehen. Zum 1. Januar 1996 geht diese Verantwortung vom Bund auf die Länder über. Von diesem Zeitpunkt an ist es allein Sache der Länder bzw. der künftigen Aufgabenträger, die Rahmenbedingungen für die konkrete Gestaltung des gesamten ÖPNV festzulegen.

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16.12.94, Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schwangerschaft; Student; München), Drs 13/104

65. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Trifft es zu, daß bei der Begründung für die Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der Bundesausbildungsförderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer die Geburt eines Kindes mit einer nichtbestandenen Prüfung gleichgesetzt wird? 

66. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Sollte dies nicht der Fall sein, warum wurde einer Studentin aus München die am 15. Juli 1992 beantragte Verlängerung ihrer Förderung verweigert mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1992, daß bei Nichtbestehen einer Prüfung bzw. wegen Schwangerschaft die Verlängerungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben seien? 

67. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Inwieweit ist die Gleichsetzung der Geburt eines Kindes mit dem Nichtbestehen einer Prüfung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, nachdem das Bundesverfassungsgericht erst jüngst in seiner Abtreibungsentscheidung ausgeführt hat (BVerfG NJW 1993, 1751, 1764), daß es von Verfassungs wegen verboten ist, ein Kind als Schadensquelle zu betrachten? 

68. 

Abgeordnete Hanna Wolf (SPD):

Wie verträgt sich eine solche Verweigerung der Förderungsverlängerung mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 2 GG, wenn eine Frau wegen Realisierung ihrer Familienplanung mit Kinderwunsch durch Nichtverlängerung der Ausbildungsförderung bestraft wird? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Bernd Neumann vom 12. Dezember 1994:

Zu den Fragen 65 und 67: Nach - 15 Abs. 3 BAföG ist Ausbildungsförderung über die 

Förderungshöchstdauer hinaus in allen Fällen zu leisten, in denen ein vom Gesetz anerkannter Verzögerungsgrund dem Abschluß der Ausbildung entgegensteht. Sowohl bei einer Schwangerschaft wie bei dem Nichtbestehen einer Prüfung handelt es sich um Verzögerungsgründe im Sinne dieser Vorschrift, an die die gleichen o. g. rechtlichen Folgen geknüpft sind. Von der Übereinstimmung der an ihr Vorliegen geknüpften Rechtsfolgen kann nicht auf die Gleichsetzung oder gar Wertungsgleichheit der Verzögerungsgründe geschlossen werden. 

Zu Frage 66: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes wird Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nicht geleistet, wenn der Auszubildende die Ausbildung nicht innerhalb der verlängerten Förderungszeit berufsqualifizierend abschließen kann. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal hat das Bundesverwaltungsgericht aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift entwickelt. Danach ist für eine Weiterförderung nur Raum, wenn der zum Ende der regulären Förderungshöchstdauer zu Tage getretene Leistungsrückstand innerhalb angemessener Zeit aufgeholt werden kann. Beträgt also der Rückstand des Auszubildenden zwei Semester, rechtfertigen Gründe nach - 15 Abs. 3 BAföG die Verlängerung aber nur um ein Semester, so entfällt jede Weiterförderung. Bei der Prognose, ob die Ausbildung innerhalb der Verlängerungszeit abgeschlossen werden kann, ist auch die bis zu zwölf Monate dauernde Zeit der Studienabschlußförderung zu berücksichtigen. Es reicht danach aus, wenn der Auszubildende zum Ende der nach § 15 Abs. 3 BAföG verlängerten Förderungszeit die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlußprüfung schaffen und die Prognosebescheinigung vorlegen kann. 

Zu Frage 68: Die Regelung des - 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG, wonach über die Förderungshöchstdauer hinaus für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet wird, wenn die Ausbildung infolge Schwangerschaft oder Kindererziehung überschritten worden ist, bringt zum Ausdruck, daß bei förderungsrechtlichen Entscheidungen auch Verzögerungsgründe aus dem familiären Bereich der Auszubildenden zu berücksichtigen sind. Durch diese Bestimmung hat der Gesetzgeber die besonderen Erschwernisse anerkannt, die sich aus Schwangerschaft und der Sorge für Kinder in den ersten Jahren nach der Geburt typischerweise für eine Ausbildung ergeben. Bei der Festlegung der Angemessenheit einer Verlängerung ist eine Abwägung zwischen dem ausbildungspolitischen Ziel der zügigen Durchführung einer Ausbildung einerseits und den Erfordernissen der Sorge für ein Kind andererseits vorzunehmen. Nach einer pauschalierenden Regelung wird - entsprechend den Vorgaben durch den Deutschen Bundestag, vgl. Drucksache 11/6747, S. 16 - für die Zeit der Schwangerschaft, der Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr sowie der Kindererziehung im vierten und fünften Lebensjahr jeweils eine Verlängerungszeit von einem Semester anerkannt. Hieraus ergibt sich, daß einer Auszubildenden bei Realisierung ihrer Familienplanung mit Kinderwunsch eine angemessene Förderungsverlängerung gewährt wird.


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